Keine Jagd auf meinem Grundstück!
Zwangsbejagung ade!
Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte
All dies müssen Sie nicht mehr länger dulden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
Es ist nicht mit dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.
Lesen Sie das Urteil in deutscher Übersetzung
Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Am 6.12.2013 ist der neue § 6a Bundesjagdgesetz in Kraft getreten. Sie können bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.
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Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen? |
55 Hektar im Kreis Dithmarschen endlich jagdfrei!
Niedersachsen: Biotop »Rüm Hart« wird jagdfrei!
Das Biotop »Rüm Hart« bei Osterholz-Scharmbeck nördlich von Bremen wird jagdfrei! 2017 hatte die Hamburger Familie Janssen das 1,4 Hektar große Grundstück erworben, um dort Lebensraum für wild lebende Tiere zu schaffen. Die Janssens - Andrea und Dr. Dirk Janssen und ihre erwachsenen Kinder Malte und Bilke – können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger dieses Biotop betreten und dort Jagd auf freilebende Tiere machen. Bereits 2019 stellten die Eigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung des Biotops, welches vollständig nutzungsfrei der Natur überlassen ist. Die Janssens brauchten einen langen Atem: Ende Februar 2024 kam endlich der erlösenden Bescheid der zuständigen Unteren Jagdbehörde über die jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks. weiterlesen |
Bayern: Landwirt stellt Antrag auf Jagdbefriedung im Landkreis Aschaffenburg
Ein Landwirt hat Ende 2023 für 42 Flurnummern im Landkreis Aschaffenburg einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Aschaffenburg gestellt. Etwa die Hälfte der insgesamt rund 4 Hektar Fläche wird landwirtschaftlich genutzt, die anderen Grundstücke sind Blühflächen, Streuobstwiesen und Biotope sowie drei Waldgrundstücke. »Ich bin gegen das Töten von Tieren«, so der Landwirt gegenüber der Initiative »Zwangsbejagung ade«. weiter |
Niedersachsen: 1,4 Hektar Grundstück jagdfrei!
Ein 1,4 Hektar großes Grundstück südwestlichen Niedersachsen ist seit Dezember 2023 offiziell jagdfrei. Die Eigentümer sind Tier- und Naturschützer, die aus Liebe zu den Tieren seit vielen Jahren vegan leben. Im September 2020 stellten sie den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen, weil sie es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere töten. Weil die Jagdbehörde des Landkreises den Antrag ablehnte, erhoben die Tierfreunde mit Hilfe eines Rechtsanwalts Ende 2020 Klage vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück. Am 30. November 2023 kam es endlich zur Verhandlung. Weil die ethischen Gründe der Grundeigentümer derart fundiert waren, empfahl der Richter, dass der Landkreis die Flächen ab sofort als jagdfrei erklärt - und im Gegenzug die Klage zurückgenommen wird. weiter |
Ehepaar aus Gütersloh klagt gegen Jagd auf seinen Grundstücken
Margrit und Klaus-Dieter Dorn engagieren sich für die Rechte und den Schutz von Tieren und lehnen die Jagd ab. 2019 stellten die Eheleute für ihre vier Grundstücke in Gütersloh sowie fünf Hektar Land in Bielefeld den Antrag jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen und beriefen sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Zwangsbejagung. Die Grundstücke in Bielefeld sind seit 2021 jagdfrei, ein kleines Grundstück in Gütersloh seit 2022. Um zu verhindern, dass Hobbyjäger auf ihren anderen Grundstücken weiterhin Tiere schießen dürfen, klagen die Donrs vor dem Verwaltungsgericht Minden. weiter |
Polen: Verbot der Jagd auf Privatgrundstücken
Der polnische Tierschutzverein Źródła hilft Grundbesitzern, das Verbot der Jagd auf ihrem Privatgrundstück zu erleichtern. "Wir unterstützen auch Einzelpersonen, wenn ihre Rechte von lokalen Jagdvereinen verletzt werden. Unser Verband ist der Ansicht, dass alle Tiere Respekt und eine gute Behandlung verdienen und nicht im Rahmen eines grausamen Blutsports getötet werden sollten." Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2012 in der Rechtssache Herrmann gegen Deutschland gibt es in Polen die Möglichkeit, die Jagd auf Privatland zu verbieten. Dazu muss eine einfache Erklärung bei der Kreisleitung (Starostei) eingereicht werden. Bis 2021 wurden landesweit über 1.000 solcher Erklärungen eingereicht. Źródła bietet Rechtsberatung für diejenigen, die diese Möglichkeit nutzen möchten. weiterlesen |
"Erdlingshof" seit 1.4.2023 offiziell jagdfrei!
Alle Grundstücke des Erdlingshofs e. V., idyllisch gelegen im Landkreis Regen im Bayerischen Wald, sind mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2023 offiziell jagdfrei! Und das betrifft nicht nur die Hofgrundstücke, die im Besitz der beiden Vorstände Birgit Schulze und Johannes Jung stehen, sondern auch die Weideflächen, die dem eingetragenen Verein - also einer juristischen Person - gehören. Damit ist der Erdlingshof der erste Tierschutzverein in Deutschland, dem die jagdrechtliche Befriedung seiner Flächen gelungen ist! weiter |
BayVGH: Auch Vereine können Befriedung beantragen
Laut § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) dürfen nur natürliche Personen das Ruhen der Jagd beantragen. In den Erläuterungen heißt es dazu: Antragsberechtigt sind nur natürliche Personen, da die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen Ausdruck einer persönliche Überzeugung und Gewissensentscheidung ist. Daher entfällt eine Befriedung bei »juristischen Personen«. Im Klartext: Tier- und Naturschutzvereine oder Stiftungen konnten bisher das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen. Doch dies ist mit dem entscheidenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) nicht vereinbar. weiter |
Grundstücke in Rohrbronn/Rems-Murr-Kreis jagdfrei
Die Grundstücke von Eva Maria Leitner in Remshalden-Rohrbronn nahe Stuttgart sind seit 1.4.2023 offiziell jagdfrei. Im Februar 2023 erhielt die Tierfreundin den Bescheid des Kreises Rems-Murr, dass ihrem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung zum Ablauf des Jagdjahres zugestimmt wurde nur 10 Monate nach der Antragstellung! weiter |
Waldgrundstücke in Hildesheim offiziell jagdfrei
Andrea Thoni und ihre beiden Schwestern sind Eigentümerinnen von zwei Waldgrundstücken in Harsum (Landkreis Hildesheim in Niedersachsen). Die beiden aneinandergrenzenden Wäldchen in der Gemarkung Adlum sind 9825 qm und 8377 qm groß. Nach einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover sind die Waldgrundstücke seit 14.3.2022 dem offiziell jagdfrei. weiter |
Ex-Jäger will Jagd auf seinem Grundstück verbieten
Ein ehemaliger Jäger aus Langenberg im Kreis Gütersloh will die Jagd auf seinem 4,5 Hektar großen Grundstück aus ethischen Gründen verbieten lassen. Weil er seine Einstellung zur Jagd geändert hat, möchte er verhindern, dass andere Jäger weiterhin Tiere auf seinem Grund und Boden erschießen. |
Grundstücke in Thüringen endlich jagdfrei!
Antje H. hat echte Pionierarbeit geleistet: Sie war eine der ersten, die in Thüringen den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt hat. Nach über vier Jahren führte ihr unermüdlicher Einsatz endlich zum Erfolg. Das Verwaltungsgericht in Gera entschied: Ihre neun Grundstücke werden zum Ende des Jagdjahres am 31.3.2023 offiziell jagdfrei! weiter |
Keine Jagd im Biotop "Rüm Hart"!
Die Hamburger Familie Janssen - Andrea und Dr. Dirk Jannsen und ihre erwachsenen Kinder Malte und Bilke - hat mit ihrer Familienstiftung Rüm Hart 2017 ein 1,4 Hektar großes Biotop bei Osterholz-Scharmbeck in Niedersachsen als Naturdenkmal erworben, um dort Lebensraum für wild lebende Tiere zu schaffen. Die wunderschöne Fläche zeichnet sich durch eine Feuchtwiese, auf der eine seltene Orchideenart vorkommt, sowie einen kleinen Auenwald aus, durch den sich der Scharmbecker Bach schlängelt. Die Familie Janssen kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger dieses Biotop betreten und dort Jagd auf wildlebende Tiere machen. weiter |
Jagdbefriedung für 3 ha in Rheinland-Pfalz
Silke Germann ist Eigentümerin eines 3 Hektar großen Grundstücks mit großer Streuobstwiese und einem Stück Wald im Außenbezirk von Dudeldorf in Rheinland-Pfalz. Die Dipl.-Pädagogin ist aus Liebe zu den Tieren seit 38 Jahren Vegetarierin und kann nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Tiere vor ihren Augen gejagt und abgeschossen werden und sie dafür auch noch sein eigenes Grundstück gegen ihren Willen und gegen ihre ethische Überzeugung zur Verfügung stellen muss. weiter |
Bio-Weingut Gänz endlich jagdfrei
Die Weinberge der Bio-Winzerfamilie Gänz aus Hackenheim (Rheinland-Pfalz) sind seit 1.4.2022 endlich jagdfrei! Sarah, Peter und Albert Gänz können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger in den ökologisch bewirtschafteten Weinbergen oder auf den Streuobstwiesen Tiere tot schießen. Bereits im Jahr 2010 hatte die Bio-Winzerfamilie zum ersten Mal einen Antrag gestellt, aus ethischen Gründen von der Zwangsbejagung der eigenen Flächen befreit zu werden. Ab 1.4.2015 wurde ein Großteil der Flächen der Bioweingutes für befriedet erklärt aber nur befristet auf drei Jahre. Anfang April 2022 kam - 12 Jahre nach dem ersten Antrag auf Jagdverbot auf den eigenen Grundstücken - endlich die erlösende Nachricht: Ein Großteil der Flächen der Bio-Winzerfamilie Gänz ist ab sofort jagdfrei - und zwar ohne Befristung! |
Bundesverwaltungsgericht: Wichtige Leitsätze
Wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen |
Urteil des BVerwG: 6,5 ha im Steigerwald jagdfrei
Fünf Grundstücke im Landkreis Haßberge (Bayern) sind seit April 2022 bzw. ab 2023 jagdfrei. Die Eigentümer hatten bereits 2014 den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke aus ethischen Gründen gestellt. Doch erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verhalf den Tierfreunden zu ihrem Recht. |
Rheinland-Pfalz: Grundstück bei Dahn jagdfrei
Barbara Schwarz hat es geschafft: Ihr Grundstück in Rheinland-Pfalz zwischen Dahn und Erfweiler ist seit 1.4.2022 jagdfrei! |
Grundstücke in Niederbayern endlich jagdfrei
Franz S.* besitzt Grundstücke im Landkreis Kehlheim: zwei Waldgrundstücke, auf denen er einen kleinen Forstbetrieb betreibt, und ein Feldgrundstück. Der Tier- und Naturfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Tiere vor seinen Augen gejagt und abgeschlachtet werden und er dafür auch noch sein eigenes Grundstück gegen seinen Willen und gegen seine ethische Überzeugung zur Verfügung stellen muss. Anfang März 2020 stellte Franz S.* den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seiner rund 6 Hektar Wald- und Feldflächen aus ethischen Gründen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Landkreises Kehlheim und schaltete im Verlauf des Verfahrens einen Anwalt ein. Mit Erfolg: Mit Ende des Jagdjahres am 31. März 2022 wurden seine Grundstücke offiziell jagdfrei! |
Ehepaar gewinnt Klage vor dem Verwaltungsgericht
Brigitte und Dietbert Mönch besitzen angrenzend an ihr Wohnhaus in Siegsdorf (Landkreis Traunstein) vier Hektar Wiese und Wald. Die Tier- und Naturfreunde können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schießen. Deswegen stellten die Eheleute bereits 2014 Antrag auf jagdrechtliche Befriedung der Grundstücke. Damals ahnten sie nicht, dass es acht Jahre dauern würde, bis ihr Grundstück endlich jagdfrei wird! Zunächst spielte die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Traunstein auf Zeit, dann lehnte sie den Antrag der Tierfreunde ab: Die Bejagung der an das Haus angrenzenden Wiese und des Waldgrundstücks sei notwendig. Daraufhin reichten die Mönchs Klage beim Verwaltungsgericht München ein. Mit Erfolg! Das Grundstück wird zum Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2022 jagdfrei! |
Österreich: Grundstückseigentümer klagen vor EGMR
Doch der Österreichische Verfassungsgerichtshof kam im Oktober 2017 zu dem Urteil, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Flächen und die verpflichtende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft auch gegen ihre ethische Überzeugung weiter hinnehmen müssen. (VfGH, Urteil vom 10.10.2017, E 2446/2015 ua) Daraufhin legten mehrere Grundstückseigentümer Beschwerde vor dem höchsten europäischen Gericht ein. Dort kommt nun offenbar Bewegung in die Sache. weiterlesen
Urteil: Grundstück in Rheinland-Pfalz jagdfrei
Ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen die Jagd auf seinen eigenen Grundstücken geklagt: Die Grundstücksflächen müssen zum Ablauf des Jagdjahres 2021/22 am 31. März 2022 zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken erklärt werden. (Verwaltungsgericht Koblenz, 19.4.2021, AZ 1 K 251/20.KO) weiterlesen |
Grundstück im Main-Kinzig-Kreis endlich jagdfrei!
Das Grundstück von Lisa und Motohisa Watanabe in Mittelgründau im Main-Kinzig-Kreis (Hessen) ist jetzt jagdfrei! Das Ehepaar hatte am 28.12.2017 das Jagdverbot auf ihrem Grundstück aus ethischen Gründen beantragt. Die Tierfreunde sind davon überzeugt, dass Tiere wie wir Menschen ein Recht auf Leben haben. Sie ernähren sich daher ausschließlich vegan. Auf ihrem Grundstück haben sie Biotope für Flora und Fauna errichtet. "Durch die Wiedererschaffung eines weitgehend natürlichen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere sowie einer selbstverantwortlichen ökologischen Lebensmittelversorgung wollen wir unseren Beitrag für die Nachhaltigkeit leisten", erklären die Tier- und Naturfreunde. Nach vier Jahren wurde dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung endlich statt gegeben. weiter |
GEO-Artikel über Zwangsbejagung
Warum auch auf Grundstücken von Tierfreunden gejagt werden darf - und was sie dagegen tun können |
Grundstück im Münsterland ab 2024 endlich jagdfrei
Priska Janssens besitzt einen kleinen Wald im Münsterland. Die Grundstückseigentümerin und ihre Familie lehnen das Töten von Tieren aus ethischen Gründen ab - bereits seit über 40 Jahren isst sie keine Tiere mehr. Häufig hörte die Familie Schüsse und wusste: Wieder konnten wir einem Tier keinen Schutz bieten. Priska Janssens wandte sich an die Initiative "Zwangsbejagung ade" und stellte - mit entsprechenden Informationen versorgt - im September 2018 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf. Im Dezember 2020 hat sie endlich die Bestätigung erhalten: Ab April 2024, wenn der Pachtvertrag ausläuft, wird ihr Wäldchen offiziell jagdrechtlich befriedet sein. weiter |
NRW: Keine Jagd auf Lebenshof!
Tierschützer sind entsetzt über die Jagd auf ihrem Grundstück in Rietberg (Kreis Gütersloh): Ohne es zu wissen, sind die Eigentümer des Lebenshofes Varensell durch den Kauf des Grundstücks zwangsweise Mitglied in der Jagdgenossenschaft, welche die Jagd an Jäger verpachtet, die dann auf den Flächen des Lebenshofes Tiere schießen. Dies wollen die Tierschützer nicht hinnehmen: Sie wollen Tiere schützen und mit ansehen müssen, wie sie auf ihrem Grundstück getötet werden. |
Grundstück im Kreis Olpe jagdfrei
Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht: Die Grundstücke eines Ehepaars aus dem Kreis Olpe mit sofortiger Wirkung jagdrechtlich befriedet. (BVerwG 3 C 1.19) |
Wertheim: Jagdverbot auf 31 Hektar
Auf 28 Grundstücken darf in Wertheim (Baden-Württemberg) nicht mehr gejagt werden. Die Grundstücke mit insgesamt 31 Hektar Fläche befinden sich im Eigentum zweier Personen, die die jagdrechtliche Befriedung beantragt hatten. Das Landratsamt Tauberbischofsheim hat zum 1. April 2020, dem Beginn des Jagdjahres 2020/21, die Jagd untersagt. weiter |
Antrag auf Jagdverbot im Kreis Stade
Tamara D. * und ihr Lebenspartner besitzen ein 9.000 Quadratmeter großes Grundstück im Landkreis Stade (Niedersachsen), das sie auch als Biotop für wild lebende Tieren zur Verfügung stellen. Hier sind Rehe, Fasane, Hasen, Füchse und Rebhühner zu beobachten. Für die Tier- und Naturfreunde ist es nicht zu ertragen, dass Jäger auf ihrem Grundstück jagen und noch besonders gerne an den Stellen, welche extra als Rückzugsgebiete für die Tiere angelegt wurden. Tamara D. und ihr Lebenspartner lehnen als Vegetarier das Töten von Tieren ab. Anfang 2020 stellten die Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung. Lesen Sie hier ihren Bericht: |
Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht:
Bereits seit 2015 sind etwa 5 Hektar Fläche des Ulmenhofs - ein Tierheim mit Gnadenhof - im Landkreis Aurich (Ostfriesland) offiziell jagdfrei. 2017 hat der Landkreis Aurich zwei weitere Grundstücke, die der Ulmenhof erworben hat, jagdrechtlich befriedet. Doch der betroffene Jagdpächter verklagte den Landkreis auf Rücknahme der Befriedung der beiden Grundstücke. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in seinem Urteil vom 22.10.2018 die Klage des Jagdpächters abgewiesen. Daraufhin zog der Jagdpächter vor das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Zum Glück für den Ulmenhof und vor allem zum Glück für die Tiere hatte er auch damit keinen Erfolg: Im August 2019 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts den Antrag des Jagdpächters auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg abgelehnt. Der Ulmenhof bleibt auf allen Flächen jagdfrei! weiterlesen |
Nationalpark Schwarzwald zu einem Drittel jagdfrei
Die Tiere im Nationalpark Schwarzwald haben seit 1.8.2019 eine jagdfreie Ruhezone von 3.000 Hektar Fläche - das ist ungefähr ein Drittel des Nationalpark-Gebietes. In den nächsten Jahren soll die jagdfreie Ruhezone auf rund drei Viertel der Nationalparkfläche ausgedehnt werden. |
Jagdfreie Nationalparks in Europa
Während in allen 16 deutschen Nationalparks noch Tiere gejagt werden, machen andere Nationalparks in Mitteleuropa vor, wie es geht: Im Schweizerischen Nationalpark, dem ältesten Nationalpark Mitteleuropas, wird seit seiner Gründung im Jahr 1914 nicht gejagt. In Italien gibt es 24 Nationalparks mit 1,5 Millionen Hektar Schutzgebiet, dies entspricht 5 Prozent der Landesfläche. In einigen Parks gibt es noch kein völliges Jagdverbot, zum Beispiel werden im Nationalpark Stilfserjoch in Südtirol Hirsche "reguliert". Doch viele Nationalparks sind bereits seit Jahrzehnten jagdfrei. In Gran Paradiso, dem ältesten Nationalpark Italiens, herrscht seit seiner Gründung 1922 Jagdverbot. Auch im Nationalpark der Abruzzen, gegründet 1923, gilt strenges Jagdverbot. 1990 wurde der Nationalpark Belluno in den Dolomiten gegründet, auch er ist von Anfang an jagdfrei. Auch in Frankreich gibt es einige große jagdfreie Gebiete: Im Nationalpark Écrins sind ganze 918.000 Hektar jagdfrei, im Nationalpark Pyrenäen sind auf 45.700 Hektar jegliche Eingriffe verboten. weiterlesen |
Polen: Immer mehr jagdfreie Grundstücke
In Polen gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke: Zahlreiche Grundstückseigentümer klagen vor Gericht gegen die zwangsweise Bejagung ihrer Grundstücke. Inzwischen gibt es über hundert Urteile von Verwaltungsgerichten, wodurch private Grundstücke aus Jagdbezirken herausgenommen wurden. Auch die Privilegien für Jäger wurden in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt. Die Initiative »Zakaz Polowania Prywatnym Terenie« (Initiative zum Verbot der Jagd auf privatem Land) für die Rechte von Grundstückseigentümern und für die Wildtiere stark. |
NRW: 15 Hektar Feld, Wald und Wiese jagdfrei
Marc T.* hat es geschafft: Seine Grundstücke in Essen (Nordrhein-Westfalen) mit insgesamt 15 Hektar Feld, Wiese und Wald sind mit Beginn des neuen Jagdjahres 2020/21 offiziell jagdfrei. "Es sind rund 8 Hektar Acker, 5 Hektar Wiese und 1,5 Hektar Wald", berichtet der Grundstückseigentümer. Ein Bach fließt an der Grenze entlang, von der Stadt Essen als schützenswertes Biotop eingestuft. |
7 Grundstücke im Landkreis Sigmaringen jagdfrei!
Eine Tierfreundin aus dem Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg hat ein Jagdverbot auf ihren Grundstücken durchgesetzt. |
Eulhof offiziell jagdfrei
Bereits 2012, gleich nach dem bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Zwangsbejagung, stellten die Tierfreunde bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beim Landratsamt den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung.
Doch trotz des eindeutiger Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts mussten die Grundstückseigentümer das Verwaltungsgericht Stuttgart anrufen, um endlich Recht zu erhalten. Mit Erfolg: Am 8.5.2018 entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, dass alle Flurstücke (knapp 3 Hektar) vollständig und ohne Einschränkung jagdrechtlich befriedet werden. Das unterlegene Landratsamt muss die Kosten des Verfahrens tragen. weiterlesen
Bio-Hof mit 11 Hektar im Nordschwarzwald jagdfrei
Familie Krauß betreibt den Buderhof, einen kleinen landwirtschaftlichen Bioland-Betrieb ohne Nutztierhaltung mit dem Schwerpunkt Getreide- und Kartoffelanbau im Nordschwarzwald. Die Tier- und Naturfreunde können die Jagd auf ihren landwirtschaftlichen Flächen nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. |
Gericht verweist Jäger aus der Arche Lütz
Das Verwaltungsgericht Köln gibt dem Biologen Dr. Til Macke - Enkel des berühmten Malers August Macke - nach seiner Klage recht: Jäger dürfen auf dem Grundstück nicht mehr jagen. Dies berichtet der Generalanzeiger am 17.2.2018. |
Gegen seinen ausdrücklichen Willen musste der Tier- und Naturschützer die Jagd auf seinem Grundstück weiter hinnehmen: "Sie haben zwar in der Regel vorher angerufen. Dann sind sie aber über Schleichwege auf mein Grundstück gekommen und haben mit Hunden die Enten bejagt", berichtet Dr. Macke gegenüber dem Generalanzeiger. Weil Enten waidgerecht nur im Fliegen erschossen werden dürfen, seien die Schrotkugeln dabei schon mal auf den Scheiben des Nachbarhauses gelandet. Und für die Enten sei es ein qualvoller Tod gewesen. Auch einen Fuchsbau hätten die Jäger ausgegraben und die Tiere dann wohl erschlagen. "Für mich ist das reine Tötungslust gewesen", zitiert die Zeitung den Biologen. Wenn die Eindringlinge auf seinem Grundstück gewesen wären, hätten sich zudem dort für längere Zeit keine Enten und Reiher mehr blicken lassen.
Vom Verwaltungsgericht Köln erhielt der Natur- und Tierfreund nach 23 Jahren endlich Recht: Seit dem 1.4.2017 darf in dem privaten Naturschutzgebiet nicht mehr gejagt werden.
Im Oktober 2017 wurde das private Naturschutzgebiet in eine Stiftung umgewandelt: die Macke-Stiftung Arche Lütz, unter dem Dach der Nabu-Stiftung Naturerbe NRW. Das Schutzgebiet umfasst rund 5,4 Hektar Fläche. Weiterlesen
Seit 1974: Jagdverbot im Kanton Genf/Schweiz
Im Schweizer Kanton Genf entschied die Bevölkerung 1974 durch Volksabstimmung für ein allgemeines Jagdverbot auf Säugetiere und Vögel. Mit überaus positiven Auswirkungen für die Natur, Tiere und die Menschen: Noch nie war die Biodiversität größer - und die Wildtierbestände regulieren sich selbstständig erfolgreich. An den Ufern des Genfer Sees und der Rhône erhöhte sich die Zahl der überwinternden Wasservögel auf spektakuläre Weise. Vögel und die anderen Wildtiere verlieren immer mehr einen großen Teil der unnatürlichen Scheu, die durch die Jagd hervorgerufen wird. So werden wild lebende Tiere wieder erlebbar: Spaziergänger bekommen regelmäßig Wildtiere wie Feldhasen oder Rehe zu Gesicht. |
Gottlieb Dändliker, Wildinspektor im Kanton Genf, sagt: "Was uns die letzten 40 Jahre gezeigt haben. Die meisten Arten brauchen überhaupt keine Regulierung. In unseren Verhältnissen auf jeden Fall und es geht ihnen gut, wenn sie nicht gejagt werden und natürlich, wenn man zusätzlich auch Naturschutz treibt und die Habitate verbessert. Es gibt eine Ausnahme: Und das ist das Schwarzwild". Durch den hohen Jagddruck in den umliegenden Regionen suchen viele Wildschweine Schutz im geschützten Kanton Genf. Dem Problem wird mit sanften Mitteln begegnet: Elektrozäune sollen die Tiere fern halten. Der Abschuss durch Wildhüter ist nur als letztes Mittel zur Bestandsregulierung zulässig.
Sendung ansehen und weitere Informationen im online-Angebot von "planet e"
Prof. Dr. Josef H. Reichholf zum Thema "Jägerlatein und Wildbiologie", Vortragsabend vom 15. 10. 2013 an der Uni Basel:
"Ein Jagdverbot in Basel: wissenschaftlich möglich und praktisch bewiesen.
Warum es funktionieren kann. Die Theorie verständlich erklärt."
Bereits 1974 ist im Kanton Genf in der Schweiz ein vollständiges Jagdverbot in Kraft getreten. Seither wurden deutliche Veränderungen im Verhalten der Wildtiere festgestellt, die für alle Beteiligten (Tier, Pflanze und Mensch) eine Besserung gebracht haben: Die Wildtierbestände regulieren sich selbstständig erfolgreich, die Tiere verlieren einen großen Teil der unnatürlichen Scheu, die durch die Jagd hervorgerufen wird, und die Menschen erhalten ein verlorengegangenes Verständnis für die Natur und ihre Zusammenhänge zurück.
Lesen Sie dazu:www.jagdreguliertnicht.ch
Gottlieb Dandliker, Faunainspektor im Kanton Genf (Jagdverbot seit 1974), 15. 10. 2013 an der Uni Basel:
"Ein Jagdverbot in Basel: wissenschaftlich möglich und praktisch bewiesen"
Jagdverbot seit 1914: Nationalpark Schweiz
Mit der Gründung des Schweizerische Nationalparks am 1. August 1914 schufen die Pioniere eine einzigartige Wildnisoase. Hier sollte sich die Natur ohne das Dazutun des Menschen frei entwickeln können - und so war von Anfang an die Jagd verboten. Der Schweizerische Nationalpark ist somit ein erfolgreiches Modell für eine Natur ohne Jagd, das beweist: Ohne Jagd finden Tiere und Natur in ein Gleichgewicht. Im ältesten Nationalpark Mitteleuropas wird dieses bemerkenswerte Naturexperiment seit über hundert Jahren wissenschaftlich begleitet und dokumentiert. Im Schweizerischen Nationalpark können die Besucher Steinböcke, Gämsen, Hirsche, Rehe, Murmeltiere, Bartgeier und Steinadler beobachten. Dabei mussten Steinböcke und Bartgeier hier erst wiederangesiedelt werden. Die Rothirsche kamen von selbst zurück. Sie tragen zur Vermehrung des Waldes bei, weil sie Baumsamen verbreiten. |
Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
Wir sind Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen. Wir führen entsprechende Musterverfahren und unterstützen Grundstückseigentümer mit unserem Fachwissen:
Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
E-Mail: info@zwangsbejagung-ade.de
www.zwangsbejagung-ade.de
Unterstützt wird dieses Vorhaben von der Initiative zur Abschaffung der Jagd und Wildtierschutz Deutschland e.V.:
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
www.wildtierschutz-deutschland.de
Initiative zur Abschaffung der Jagd
Kurt Eicher, Biologe, Studiendirektor
Derfflingerstr. 2
74080 Heilbronn
e-mail: info@zwangsbejagung-ade.de
www.zwangsbejagung-ade.de
www.abschaffung-der-jagd.ade
Helfen Sie mit!
Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen? Nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Prozesse geführt werden!
Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.
Über online-Formular spenden
Spendenkonto:
Wildtierschutz Deutschland e.V.
IBAN: DE61430609676008639500
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade
> Bei Spenden bis 100 Euro gilt der Zahlungsbeleg Ihrer Bank als Spendenbescheinigung.
> Bei Beträgen über 100 Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung für die Vorlage bei Ihrem Finanzamt.