Baden-Württemberg: Eulhof offiziell jagdfrei

Der Eulhof - Lebenshof im Mainhardter Wald e.V. - in Baden Württemberg ist endlich offiziell jagdfrei! Die Grundstückseigentümer brauchten einen langen Atem: Ganze 6 Jahre mussten die Betreiber des Lebenshofs, Birgit Poller und Wolfgang Spitzlay, dafür kämpfen, bis die Jagd auf ihrem Grundstück endlich verboten wurde.

Bereits 2012, gleich nach dem bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Zwangsbejagung, stellten die Tierfreunde bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beim Landratsamt den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung.

Doch trotz eindeutiger Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts mussten die Eigentümer des Gnadenhofs das Verwaltungsgericht Stuttgart anrufen, um endlich Recht zu erhalten. Mit Erfolg: Am 8.5.2018 entschied das Verwaltungsgericht, dass alle Flurstücke vollständig und ohne Einschränkung jagdrechtlich befriedet werden.

Ein Lebenshof für gerettete Tiere

Doch erzählen wir die Geschichte von Anfang an: Mitte 2007 erwarben Birgit Poller und Wolfgang Spitzlay den Hof im Mainhardter Wald. Dort bauten sie über die Jahre einen Gnadenhof für gerettete Tiere auf.

Was sie damals - wie viele Eigentümer von Grundstücken außerhalb geschlossener Ortschaften - nicht wussten: Mit ihren 3 Hektar Land waren die Eulhofer automatisch Mitglied in der Jagdgenossenschaft was bedeutet, dass Jäger auf den Grundstücken die Jagd ausüben dürfen.

Jäger auf dem Grundstück der Tierfreunde

"Anfang 2009 hatte ich die erste direkte negative Begegnung mit einem Jäger - mit verbalen Attacken und sogar Androhung von Waffengewalt gegen unsere Haustiere", erinnert sich Wolfgang Spitzlay. "Ich erkundigte mich beim Landratsamt, ob sich dieses Verhalten und die Aussagen des Jägers auf rechtlich einwandfreiem Boden bewegten und ob es tatsächlich so wäre, dass unsere Flächen ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung von einem Jäger gepachtet wurden. Erst dann erfuhr ich, dass man automatisch Jagdgenosse ist, sobald man Grundstückseigentümer ist. Mir wurden Übersichtspläne oder Karten verwehrt, die mir die Reviergrenzen und die Bereiche, in denen geschossen wird, erläutert hätten (im ländlichen Bereich gehen die Schießbereiche durchaus bis an die Gebäudegrenzen!). Auch die auf unseren Flächen aktiven Jäger wollte man mir aus Datenschutzgründen nicht nennen. Ein Austritt aus der Jagdgenossenschaft war angeblich nicht möglich."

2012: Antrag auf jagdrechtliche Befriedung

"Nach dem Urteil stellten wir am 1.8.2012 den ersten Antrag auf jagdrechtliche Befriedung", erzählt Wolfgang Spitzlay. Doch der Antrag musste Anfang September wieder "auf Eis gelegt" werden, da das Urteil des höchsten europäischen Gerichts noch nicht in deutsches Recht umgesetzt war.

Am 6.12.2013 trat das "Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften" in Kraft, das Grundstückseigentümern die Möglichkeit gibt, bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.

Doch die Antragsstellung gestaltete sich mehr als schwierig: "Ständig wollten die Behörden neue Erklärungen, Belege, Grundbuchauszüge etc. etc.", berichtet Wolfgang Spitzlay.

Mitte 2015 schalteten die Eulhofer einen Rechtsanwalt ein. "Wir erhielten über ihn die beim Landratsamt erzeugten Akten der Angelegenheit - mit zum Teil haarsträubenden Sitzungsprotokollen und Anwohneraussagen."

2016: Ein Teil der Grundstücke wird jagdfrei

Die juristische Arbeit des Rechtsanwalts zeigte Erfolg: "Mit Wirkung zum 1.4.2016 wurde uns eine Teilbefriedung zugestanden - mit der Einschränkung, dass zwei Grundstücke ausgenommen würden, da man dort laut Jagdpächter bisher immer so erfolgreich jagen konnte", berichtet Wolfgang Spitzlay. "Mit einem Widerspruch erreichte unser Anwalt dann, dass die Befriedung doch für alle Grundstücke gilt - allerdings mit der Ausnahme, dass mehrere 'Bewegungsjagden' pro Jahr über unsere Flächen stattfinden dürften. Dagegen legten wir auch Widerspruch ein und klagten beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Wahrscheinlich um uns abzuschrecken, wurde der Streitwert auf 10.000 Euro festgelegt. Entsprechend hoch waren die Gerichtskosten, die wir vorab zu bezahlen hatten - und da wir zu zweit im Grundbuch stehen, mussten wir beide jeweils die Summe zahlen!

2018: Verwaltungsgericht Stuttgart gibt Tierfreunden Recht

Wieder mussten die Tierfreunde zwei Jahre warten. Am 8.5.2018 fand endlich die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht statt. "Alle Einwände und Begründungen, die sich die Vertreter der Jagdbehörde zurechtgelegt hatten, wurden vom Gericht zerpflückt und wir bekamen hundertprozentig Recht", freut sich Wolfgang Spitzlay. "Die Kosten des Verfahrens muss laut Gericht die Jagdbehörde zahlen. Auf das Geld warten wir allerdings immer noch. Trotz dieser Situation - wir haben Geld zu bekommen - hat uns die Jagdbehörde jetzt eine Rechnung über 420 Euro für die Bearbeitung des Antrags auf jagdliche Befriedung geschickt."

Nun sollte man meinen, nach diesem eindeutigen Urteil würde nun endlich Ruhe auf dem Eulhof einkehren. Doch es gibt neue Hürden: Das Landratsamt verlangt nun, die Eigentümer des Eulhofs sollen die Flächengrenzen mit rot lackierten Pfählen markieren, die mindestens einen Meter über den jeweiligen Bewuchs hinausragen. Daraufhin haben Birgit Poller und Wolfgang Spitzlay wieder ihren Rechtsanwalt Peer Fiesel eingeschaltet.

"Abgesehen davon halten sich die Jäger nicht an die Befriedung", sagt Wolfgang Spitzlay. Immer wieder werden Jagdtrophäen und erschossene Tiere über unsere Grundstücke transportiert - hier hat unser Rechtsanwalt Mitte August ein Hausverbot ausgesprochen. Mal sehen, ob das wirkt...

Die Eulhofer sind trotz aller Hürden zuversichtlich, dass ihr Grundstück jagdfrei wird. "Schließlich waren wir die ersten hier im Kreis, die eine Befriedung durchgesetzt haben - und da wehren sich die Jäger mit allen Mitteln." Die Tierfreunde hoffen, dass sie weitere betroffene Grundstückseigentümer zu diesem Schritt ermutigen können.

Informationen:
Eulhof - Lebenshof im Mainhardter Wald e.V.
Birgit Poller & Wolfgang Spitzlay
Eulhof 50
74535 Mainhardt Eulhof
E-Mail: Eulhof@Eulhof.de
www.facebook.com/Eulhof

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

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