Baden-Württemberg: Bio-Hof mit 11 Hektar im Nordschwarzwald jagdfrei

Familie Krauß betreibt den Buderhof, einen kleinen landwirtschaftlichen Bioland-Betrieb ohne Nutztierhaltung mit dem Schwerpunkt Getreide- und Kartoffelanbau im Nordschwarzwald. Die Tier- und Naturfreunde können die Jagd auf ihren landwirtschaftlichen Flächen nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. Ihre 11,2 Hektar sind inzwischen offiziell jagdfrei.

2012, gleich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Zwangsbejagung, stellten die Bio-Landwirte für ihre vier landwirtschaftlichen Flächen einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung. 2013 genehmigte das Landratsamt Calw den Antrag.

2017 konnte die Familie Krauß weitere Flächen erwerben. Um auch die neuen Flächen jagdrechtlich zu befrieden, wandte sich Thomas Krauß an die Kanzlei von Rechtsanwalt Peer Fiesel in Dortmund. Rechtsanwalt Peer Fiesel vertritt bereits einige Grundstückseigentümer bei ihren Anträgen bzw. Klagen auf jagdrechtliche Befriedung. Als Präsident des Landestierschutzverbands Nordrhein-Westfalen engagiert er sich seit vielen Jahren im Tierschutz und für eine Natur ohne Jagd.

Der Antrag auf jagdrechtliche Befriedung hatte Erfolg: "Mit Bescheid vom 23.03.2018 wurden 8,6 Hektar landwirtschaftliche Flächen offiziell jagdfrei gestellt", berichtet Thomas Krauß. Insgesamt sind damit 11,2 Hektar befriedet.

Doch beim genaueren Hinsehen war die Freude bald getrübt: "Der Bescheid enthält sehr weitreichend formulierte Ausnahmeregelungen, mit denen das Jagdverbot unterlaufen werden kann", so der Bio-Landwirt. Aus diesem Grund wurde über die Kanzlei Fiesel am 12.4.2018 Widerspruch gegen die Ausnahmeregeln des Bescheids beim Landratsamt eingelegt.

Thomas Krauß hofft, dass viele weitere Grundstückseigentümer dem Beispiel folgen. Sein Wunsch: "Weiterhin viel Erfolg bei der Befriedung möglichst vieler Flächen in ganz Deutschland!"

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

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