Baden-Württemberg: 7 Grundstücke im Landkreis Sigmaringen jagdfrei

Eine Tierfreundin aus dem Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg hat ein Jagdverbot auf ihren Grundstücken durchgesetzt.

Im März 2013 stellte Elisabeth Vogel den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen auf ihren sieben Grundstücken in Wald, Ruhestetten und Hippetsweiler (Landkreis Sigmaringen). Insgesamt sind es rund 12 Hektar Fläche. Die langjährige Vegetarierin kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf ihrem eigenen Grund und Boden Tiere tot schießen. "Jäger schießen aus dem Hinterhalt auf wehrlose Tiere", sagte sie im Gespräch mit der Schwäbischen Zeitung. ("Tierschutzaktivistin setzt Jagdverbot auf ihren Grundstücken durch", 16.4.2019)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. "Davon habe ich ein halbes Jahr später durch Zufall gelesen und fand es toll", erzählt die Grundstückseigentümerin.

Hochsitz am Rande des Grundstücks

Hochsitz am Rande des Grundstücks

Elisabeth Vogel kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Grundstücken Tiere tot schießen. Bereits 2013 stellte sie den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung. · Bild: Elisabeth Vogel

Ganze 6 Jahre musste die Grundeigentümerin warten: Jetzt sind ihre Flächen offiziell jagdfrei!

Die Tierfreundin brauchte einen langen Atem: Ganze sechs Jahre musste sie warten, bis ihre Grundstücke endlich jagdfrei wurden! Mit Ablauf des Jagdpachtvertrags wurden ihre Flächen seit 1.4.2019 offiziell jagdrechtlich befriedet.

Die Jagdbehörde des Landkreises Sigmaringen stellte der 64-jährigen Pensionärin Bearbeitungsgebühren in Höhe von 860 Euro in Rechnung. Und es gab eine unübliche Auflage: Die Grundstückseigentümerin musste kennzeichnen, in welchem Gebiet das Jagdverbot gilt. Elisabeth Vogel stellte 14 Schilder an den Grundstücksgrenzen auf.

Doch ein Wermutstropfen bleibt: "Ein großes zusammenhängendes Stück wurde von der Befriedung ausgenommen", berichtet Elisabeth Vogel der Initiative Zwangsbejagung ade. "Weil dort angeblich so viele Schäden durch Wildschweine seien, dürfen auf diesem großen Stück weiterhin Wildschweine geschossen werden."

Seit April 2019 gilt ein Jagdverbot

Seit April 2019 gilt ein Jagdverbot

Seit April 2019 gilt ein Jagdverbot auf ihren Flächen. Auflage der Behörde: Die Grundstückseigentümerin musste das jagdrechtlich befriedete Gebiet mit Schildern kennzeichnen. · Bild: Elisabeth Vogel

Auf den jagdfreien Grundstücken

Auf den jagdfreien Grundstücken

ist ein Rückzugsgebiet für Wildtiere entstanden. Darüber freuen sich auch Anna-Lisa, die Tochter von Elisabeth Vogel, und Hündin Nelly. · Bild: Elisabeth Vogel

Jetzt will die Tierfreundin ein dazu gekauftes Wäldchen befrieden lassen

"In der Zwischenzeit habe ich noch ein kleines Wäldchen gekauft", erzählt Elisabeth Vogel. In diesem Wäldchen steht ein Hochsitz. "Ich werde auch für dieses Wäldchen den jagdrechtliche Befriedung beantragen", so die Eigentümerin.

Die Tier- und Naturfreundin hofft, dass ihr Beispiel weiteren Grundstückseigentümern in ihrer Gegend Mut macht, ebenfalls für ihre Flächen ein Jagdverbot zu beantragen.

Auf den jagdfreien Grundstücken

Auf den jagdfreien Grundstücken

ist ein Rückzugsgebiet für Wildtiere entstanden. · Bild: Elisabeth Vogel

Auf dem abgelegenen Hof in Ruhestetten,

Auf dem abgelegenen Hof in Ruhestetten,

wo sich das meiste jagdfreie Land befindet, war bereits ein Reh direkt am Haus zu beobachten und wurde schnell mit dem Handy aufgenommen.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
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