Niederbayern: Grundstücke in Kehlheim jagdfrei
Franz S.* besitzt Grundstücke im Landkreis Kehlheim: zwei Waldgrundstücke, auf denen er einen kleinen Forstbetrieb betreibt, und ein Feldgrundstück. Der Tier- und Naturfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Tiere vor seinen Augen gejagt und abgeschlachtet werden - und er dafür auch noch sein eigenes Grundstück gegen seinen Willen und gegen seine ethische Überzeugung zur Verfügung stellen muss. Anfang 2020 stellte Franz S.* den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seiner rund 6 Hektar Wald- und Feldflächen aus ethischen Gründen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Landkreises Kehlheim und schaltete im Verlauf des Verfahrens einen Anwalt ein. Mit Erfolg: Mit Ende des Jagdjahres am 31. März 2022 wurden seine Grundstücke offiziell jagdfrei!
»Ich sehe Tiere im Allgemeinen und Wildtiere im Speziellen als meine Schutzbefohlenen an und die Arbeit des Jägers als unnötiges Töten«, so beschreibt der Grundstückseigentümer gegenüber der Bürgerinitiative »Zwangsbejagung ade« seine Beweggründe. »Ich kann es auch nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dass Tiere vor meinen Augen gejagt und abgeschlachtet werden. Durch das Auffressen der Flächen durch Biogasbetriebe haben die Tiere weder Raum noch vernünftiges Futter zu Verfügung. Das Bisschen, was noch an Lebensraum vorhanden ist, wird bejagt. Also bleibt gar kein Rückzugsort mehr für unsere pelzigen Gefährten. Von daher sehe ich es als meine Pflicht, dagegen vorzugehen.«
Als erstes verfasste der Grundstückseigentümer ein Schreiben für die Untere Jagdbehörde mit der Frage, welche Dokumente und Unterlagen für eine jagdrechtliche Befriedung erforderlich seien und welche Kosten entstehen würden. »Kosten konnte der Sachbearbeiter mir vorerst nicht nennen, da er erst alle Flurnummern von mir benötigte«, so der Inhaber eines kleinen Forstbetriebs.
Nur eine Woche später hatte er alle notwendigen Unterlagen im Briefkasten. Daraufhin schickte er Anfang März 2020 den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung als Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Untere Jagdbehörde.
Jagdbehörde malt Horrorszenarien von Waldverbiss, Schweinepest, Hasenpest und Fuchsräude an die Wand
Am 4.11.2020 erhielt er ein Schreiben der Behörde, dass zu dem Antrag verschiedenste Bedenken vorgetragen worden seien: Es werde befürchtet, dass sich die Verbiss-Situation verschlechtert und damit der Umbau des Waldes zu Mischwäldern erheblich erschwert werde. Zudem würde eine Befriedungserklärung dem großen jagdlichen Aufwand zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zuwiderlaufen: Das Schwarzwild muss verstärkt auf der gesamten Waldfläche bejagt werden. Eine Herausnahme kleiner Waldflächen würde die Seuchenprävention massiv behindern. Außerdem werde durch die Befriedung die Ausbreitung von Hasenpest und Fuchsräude befürchtet und es bestehe die Gefahr der Ansteckung von Menschen und Hunden, da das Gebiet gerne von Joggern oder Spaziergängern mit Hunden genutzt werde.
Weil der Widerstand der Jagdgenossenschaft so groß war und seine ethischen Gründe angezweifelt wurden, schaltete der Grundstückseigentümer einen Anwalt ein.
Mit Erfolg: Seit 1.4.2022 ist die jagdrechtliche Befriedung seiner Grundstücke wirksam!
* Name von der Redaktion geändert
Dieses Schild stellte der Eigentümer rund um sein Grundstück auf.
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