Schleswig-Holstein: 55 Hektar im Kreis Dithmarschen jagdfrei!

Für Tierfreundinnen und Tierfreunde unvorstellbar:

Für Tierfreundinnen und Tierfreunde unvorstellbar:

Jäger betreten das im Außenbereich gelegene private Grundstück und machen dort Jagd auf frei lebende Tiere - obwohl die Grundstückseigentümer die Jagd und das Töten von Tieren ablehnen und auf ihren Flächen extra Biotope für Wildtiere angelegt haben. · Bild: Holly Kuchera - Shutterstock.com

Rund 55 Hektar Grundstücke mit Wiesen und Feldern im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) sind endlich jagdfrei! Dass eine dermaßen große Fläche offiziell jagdrechtlich befriedet wird, ist bisher wohl einmalig: Es gibt inzwischen mehrere Hundert jagdrechtlich befriedete Grundstücke in Deutschland, doch meist besitzen die Eigentümer nur wenige Hektar. Wohl genau aus diesem Grund machte es die Jagdlobby den Eigentümern der 55 Hektar landwirtschaftlicher Fläche so schwer: Es brauchte zehn Jahre und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, bis das Grundstück von Susanne und Peter Storm* endlich jagdfrei wurde. Im März 2024 schrieb das Ehepaar Storm an die Initiative »Zwangsbejagung ade«: »Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen nun ENDLICH nach rund 10 Jahren mitteilen können: Auf unseren ca. 55 Hektar in Schleswig-Holstein im Kreis Dithmarschen darf nicht mehr gejagt werden!«

* Die Namen wurden geändert, das Ehepaar möchte anonym bleiben.

Susanne und Peter Storm besitzen einen norddeutschen Hof mit Ackerland und Weiden. 38 Hektar liegen um das Hofgebäude herum, davon sind etwa 6 Hektar Weideland. Weitere 17 Hektar mit Feldern liegen ein bis zwei Kilometer entfernt.

Bereits vor über 30 Jahren hatte das Ehepaar Storm eine Absprache mit der Jagdgenossenschaft erreichen wollen: »Es wurde mündlich zugesichert, dass dafür zukünftig auf dem Hofgrundstück und den anliegenden Weiden keine Jagd mehr stattfinden würde.« Dafür stellte das Ehepaar Storm eine Fläche auf dem Grundstück auf Wunsch der Jagdgenossenschaft für ein Biotop zur Verfügung.

Trotz dieser Vereinbarung fand weiterhin jedes Jahr eine Treibjagd statt, auch auf den Grundstücken um den Hof herum. Und auf den Pferdeweiden wurde geschossen, obwohl dort Pferde liefen, berichtet Susanne Storm.

»Aufgrund diesen und anderen persönlichen Erlebnissen sowie der Auseinandersetzung mit der Thematik Jagd, Zwangsbejagung, Tierwohl, Verantwortung und Gewissen wuchs der Entschluss, einen Antrag auf Jagdbefriedung zu stellen.«

Susanne und Peter Storm besitzen einen norddeutschen Hof mit Ackerland und Weiden.

Susanne und Peter Storm besitzen einen norddeutschen Hof mit Ackerland und Weiden.

Bild: Privat

2013: Antrag auf jagdrechtliche Befriedung

Am 26.6.2012 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil im Fall »Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland«, dass es nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren ist, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen, obwohl sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen.

Daraufhin stellte Peter Storm als Grundstückseigentümer Anfang 2013 bei der zuständigen unteren Jagdbehörde des Kreises Dithmarschen einen Antrag auf Befriedung der Grundflächen aus ethischen Gründen. Doch zu diesem Zeitpunkt war die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht in deutsches Recht umgesetzt.

»Im Dezember teilte der Kreis mit, dass am 6.12.2013 der neu eingefügte § 6a Bundesjagdgesetz - Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen - in Kraft getreten sei«, so Susanne Storm. »Zur weiteren Bearbeitung wären nun noch etliche Unterlagen notwendig: Kartenmaterial von allen Flächen, Nutzung der Flächen, Nachweis eines echten und ernsthaften Gewissenskonflikts, ethische Motive durch objektive Umstände nachweisen und so weiter. Es müssten sämtliche benachbarten Grundstückseigentümer (die zuerst wir herausfinden und benennen sollten!), eventuell betroffene Behörden, Jagdgenossenschaft, Jagdpächter etc. vorher angehört werden. Der Kreis teilte mit, dass es ein äußerst langwieriger Prozess werden würde und mit sehr hohen Gebühren zu rechnen sei.«

Trotz des abschreckend wirkenden aufwändigen Verfahrens und der Ankündigung hoher Kosten beauftragte das Ehepaar Storm einen Rechtsanwalt, der im Februar 2014 den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung nach § 6a Bundesjagdgesetz stellte - mit ethischer Begründung und den notwendigen geforderten Unterlagen. Daraufhin teilte der Kreis mit, dass noch diverse Angaben fehlen würden. Es wurde erneut auf hohe Gebühren hingewiesen und erklärt, dass eine Befriedung erst zum Ende des Jagdpachtvertrages möglich wäre. Eine Entscheidung könne aber erst nach Anhörung u.a. der Jagdgenossenschaft, der Jagdpächter, des Jagdbeirates, der benachbarten Grundstückseigentümer und weiterer Träger von öffentlichen Belangen erfolgen. »In den folgenden Monaten hieß es, dass Unterlagen fehlten, Anhörungen eingeleitet seien, der Kreis viel zu tun hätte, und es ein aufwändiges und langwieriges Verfahren sei«, erinnert sich Susanne Storm. »Aufgrund der Dauer der Bearbeitung baten wir um freiwilligen Verzicht der Jagd während des laufenden Verwaltungsverfahrens.« Als die Storms über ein Jahr später nachfragten, wann mit dem Abschluss des Verfahrens zu rechnen sei, bat der Kreis im Juni 2015 um Verständnis für die Dauer u.a. aufgrund der vielen Anhörungen.

Wieder mehr als ein Jahr später, im November 2016, bat der vom Ehepaar Storm beauftragte Rechtsanwalt den Kreis um einen zeitnahen Abschluss und kündigte andernfalls eine Untätigkeitsklage an. Im Dezember teilte der Kreis mit, eine Entscheidung sei nicht möglich, da es keine Stellungnahme des Jagdbeirates gäbe. Dieser würde voraussichtlich erst im März/April 2017 tagen.

Seit vielen Jahren versuchen Susanne und Peter Strom zu verhindern, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, dort jedes Jahr Treibjagden veranstalten und sogar auf Pferdeweiden schießen.

Seit vielen Jahren versuchen Susanne und Peter Strom zu verhindern, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, dort jedes Jahr Treibjagden veranstalten und sogar auf Pferdeweiden schießen.

Bild: Privat

2017: Jagdbehörde erlässt endlich Bescheid über jagdrechtliche Befriedung

Es folgte weiterer Schriftwechsel zwischen dem Rechtsanwalt des Ehepaar Storm und der unteren Jagdbehörde. »Und tatsächlich und fast unglaublich: Am 27.03.2017 bekamen wir den Bescheid, dass die jagdrechtliche Befriedung am 1.04.2017 in Kraft tritt und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes erfolgt«, berichtet Susanne Storm. »Am 3.04.2017 erhielten wir dann die Rechnung über eine Gebühr in Höhe von 1631,- Euro. Damals glaubten wir, dass es nun erledigt war...«

2017: Jagdbezirk legt Klage gegen Befriedung beim Verwaltungsgericht ein

Im Oktober 2017 erfuhren Susanne und Peter Storm, dass der Jagdbezirk, vertreten durch einen Rechtsanwalt aus Hamburg, Widerspruch gegen den Befriedungsbescheid eingelegt hatte. Dieser Widerspruch wurde vom Kreis Dithmarschen zurück­gewiesen. »Und wieder glaubten wir, dass nun alles erledigt sei«, so Susanne Storm. Doch die Storms hatten sich zu früh gefreut: Im November 2017 wurde vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk Klage gegen den Befriedungsbescheid des Kreises beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht eingereicht. Darin wurden die ethischen Beweggründe des Antragstellers und deren Ernsthaftigkeit angezweifelt. Es bestehe Gefährdung durch Wildschweine und invasive Arten, Naturschutz sei nur möglich durch Jagd auf diese Tiere.

Im Januar 2018 stellte die neue Rechtsanwältin des Ehepaar Storms (der bisherige Rechtsanwalt stand nicht mehr zur Verfügung) den Antrag beim Verwaltungsgericht, die Klage abzuweisen. Auch der Kreis stellte den Antrag, die Klage abzuweisen.

2018: Jagdgenossenschaft zieht vors Oberverwaltungsgericht

Am 29.05.2018 fand die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein statt. Die Klage wurde abgewiesen und eine Berufung nicht zugelassen.

»Wir hofften natürlich, dass es nun endlich erledigt wäre«, erklärt Susanne Storm. Doch im Juli kam dann die Nachricht, dass der Jagdbezirk einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein gestellt hatte.

Im Januar 2019 teilte das Oberverwaltungsgericht mit, dass es zur Verzögerung der Bearbeitung käme. Schließlich erging mehr als eineinhalb Jahre nach dem Urteil in erster Instanz am 27.02.2020 eine Entscheidung auf Zulassung der Berufung. Begründung: Das erstinstanzliche Gericht habe möglicherweise die Rechte der Jagdgenossenschaft nicht hinreichend berücksichtigt.

»Wir waren erstmal sehr überrascht und auch fast mutlos, ob wir denn überhaupt irgendwann die Befriedung erreichen...«, erinnern sich Susanne und Peter Storm. »Die Vorstellung, dass auf unseren Flächen vielleicht doch wieder gejagt werden dürfte, war unvorstellbar, zumal die Jäger dann mit großer Wahrscheinlichkeit überhaupt keine Rücksicht mehr nehmen würden. Bei ihnen waren wir in der Beliebtheitsskala hier im Dorf sowieso überwiegend ganz nach unten gerutscht.«

Zwischendurch gab es in dieser Zeit ein Gespräch mit dem Jagdvorsteher und einem Jagdpächter. »Beide versuchten, einen Kompromiss zu vereinbaren: Wenn wir nicht weiter auf die Befriedung der gesamten Flächen bestehen, würden sie die Hofstelle und die angrenzenden Weiden nicht mehr bejagen. Dieses Angebot lehnten wir ab! Diese Absprache mit den Jägern hatten wir ja schon VOR der neuen Gesetzgebung versucht zu erreichen. Eine Gewissens­entscheidung muss natürlich für die gesamte Fläche bestehen und nicht nur für die Flächen um den Hof herum, sonst wäre der Antrag meines Mannes unglaubwürdig gewesen.«

Im April 2020 sendete der Anwalt der Jagdgenossenschaft die Berufungsbegründung an das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Susanne Storm zählt die darin genannten Begründungen auf: »Befriedungsentscheidung des Kreises greift in die Rechte der Jagdgenossenschaft ein, Fläche wird entzogen, Verfahrens­fehler, Anhörungsmängel, Fallwildzahlen, Schweinepest gefährdet Betriebe, Gefährdung durch Nutria beim Deich- und Küstenschutz, Dauer des Pachtvertrages bis 2097 sei fehlerhaft, in Versammlung am 22.3.2018 wurde der Vertrag bis 31.03.2030 beschlossen, damit nun zumutbar, Berufssoldat spricht gegen Glaubwürdigkeit des ethischen Gewissensentscheidung (mein Mann war allerdings NIE Berufssoldat), Verpachtung an Landwirt, der Futter für Schlachttiere erntet, bedeutet Duldung der Haltung von Schlachttieren und sei nicht vereinbar mit der Ablehnung der Jagd, die Gewissensentscheidung wäre nur glaubhaft, wenn der Eigentümer aus den Flächen keinen wirtschaftlichen Nutzen ziehen würde, die Flächen z.B. dem Naturschutz zur Verfügung stellt.«

Im Juni 2020 beantragte der Kreis Dithmarschen Klage­abweisung beim Oberverwaltungsgericht. Die Anwältin der Storms korrigierte einige Angaben der Gegenseite (darunter, dass der Antragsteller kein Berufssoldat sei).

»Im Oktober erfolgte durch unsere Anwältin auch ein Antrag auf Klageabweisung, in dem wir uns den Begründungen des Kreises anschlossen. Auf den verpachteten Flächen werde überwiegend Kohl und Weizen angebaut und nur eine kleine Weide ist für Kühe mit Kälbern.« Allein die Dauer und Konstanz des Antrags auf jagdrechtliche Befriedung seit 2013 (!) zeigten die Ernsthaftigkeit der ethischen Gewissensentscheidung. Weiterhin seien alle genannten Gefahren und Befürchtungen nicht relevant, da abstrakt. Und die befriedete Fläche betrage nur 7 Prozent der gesamten Fläche des betroffenen Jagdbezirks.

2022: Oberverwaltungsgericht lehnt Berufung der Jagdgenossenschaft ab

2021, im 9. Jahr nach Antragstellung, passierte nichts.

Im 10. Jahr, im Juli 2022, wurde der Termin zur mündlichen Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein für den 22.09.22 angekündigt, später dann aber auf den 27.10.2022 verschoben. Am 9.11.2022 erhielten Susanne und Peter Storm die schriftliche Form des Urteils: Die Berufung wurde zurückgewiesen und eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Jagdgenossenschaft trägt die Kosten, einschließlich der außergerichtlichen Kosten von Peter Storm als Grundstückseigentümer, denn die Klage der Jagdgenossenschaft ging ja gegen den Kreis Dithmarschen).

In der mündlichen Verhandlung hatte die Jagdgenossenschaft angekündigt, einen Antrag auf Zulassung einer Revision zu stellen. »Unsere Anwältin erklärte uns, dass dazu zuerst eine Zulassung beim Bundesverwaltungsgericht beantragt werden müsste«, erinnert sich Susanne Storm. »Die Hürden seien allerdings sehr hoch, und es bliebe abzuwarten, ob die Jagdgenossenschaft das tatsächlich machen würde. Die Frist für diesen Antrag in schriftlicher Form betrage einen Monat.« So bangten Susanne und Peter Storm weiter: »Obwohl wir uns eigentlich über das Urteil freuten, blieben die Erleichterung und die große Freude aus, da wir ja schon vorher zweimal gedacht hatten, dass der Rechtsstreit wegen der Befriedung endlich beendet sei.«

Am 13.12.2022 erhielt das Ehepaar Storm schließlich die erlösende Nachricht, dass entgegen der Ankündigung der Jagdgenossenschaft kein Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht gestellt wurde. Damit gilt das Grundstück als jagdrechtlich befriedet bis zu einem eventuellen Widerspruch der behördlichen Entscheidung. Die Befriedung unter Vorbehalt des Widerspruchs bezieht sich auf die Situation, falls weitere Anträge in demselben Jagdrevier gestellt würden. In den Nebenbestimmungen heißt es zudem, dass die zuständige untere Jagdbehörde eine beschränkte Jagdausübung anordnen kann.

Jetzt sind die 55 Hektar endlich jagdfrei - ein wertvolles Rückzugsgebiet, dass freilebende Tiere so dringen benötigen!

Jetzt sind die 55 Hektar endlich jagdfrei - ein wertvolles Rückzugsgebiet, dass freilebende Tiere so dringen benötigen!

Bild: Privat

Die Grundstücke sind endlich jagdfrei!

»Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gab es auf unseren Flächen keine Vorkommnisse mit Jägern, und wir gehen zuversichtlich davon aus, dass es auch so bleiben wird!«, so Susanne und Peter Storm. »Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gab es auf unseren Flächen keine Vorkommnisse mit Jägern, und wir gehen zuversichtlich davon aus, dass es auch so bleiben wird!«, so Susanne und Peter Storm. »Wir sind sehr froh, dass wir, Tiere und Menschen, nun endlich friedlich und ohne Angst vor Jägern miteinander auf unserem Grundstück leben können. Unsere „unendliche“ Geschichte von der Jagdbefriedung macht hoffentlich auch anderen Grundstücks­eigentümern Mut, ihrem Gewissen zu folgen und ihre Grundstücke von der Jagd zu befreien.«

* Die Namen wurden geändert, das Ehepaar möchte anonym bleiben.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
www.wildtierschutz-deutschland.de

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