Rheinland-Pfalz: Jagdbefriedung für 3 ha in Dudeldorf

Antrag auf jagdrechtliche Befriedung für 3 Hektar Streuobstwiese und Wald in Rheinland-Pfalz

Silke Germann ist Eigentümerin eines 3 Hektar großen Grundstücks mit großer Streuobstwiese und einem Stück Wald im Außenbezirk von Dudeldorf in Rheinland-Pfalz. Die Dipl.-Pädagogin ist aus Liebe zu den Tieren seit 38 Jahren Vegetarierin und kann nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Tiere vor ihren Augen gejagt und abgeschossen werden und sie dafür auch noch sein eigenes Grundstück gegen ihren Willen und gegen ihre ethische Überzeugung zur Verfügung stellen muss.

»Ich habe schon 2004 das erste Mal bei der unteren Jagdbehörde vorgesprochen«, so die Tierfreundin. »Damals hieß es nur, dass ich aus der Jagdgenossenschaft nicht austreten kann und dass man dann eben nicht in ein Jagdrevier ziehen sollte.« Jeder Eigentümer von Grundstücken außerhalb geschlossener Ortschaften ist automatisch - und meist ohne darüber informiert zu sein - Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft, welche diese Flächen als Jagdreviere an Jäger verpachtet. Eigentümer von Wiesen, Feldern oder Waldgrundstücken im Außenbereich müssen damit dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort Schießtürme errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, Gesellschaftsjagden abhalten und Wildtiere sowie Katzen und Hunde töten.

Dies ist nicht mit dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums und der Gewissensfreiheit zu vereinbaren: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2012 entschieden, es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen, auch wenn sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen.

Silke Germann informierte sich darüber auf der Internetseite der Initiative »Zwangsbejagung ade« und stellte im Juni 2022 den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
www.wildtierschutz-deutschland.de

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.
> Bei Spenden bis 100 Euro gilt der Zahlungsbeleg Ihrer Bank als Spendenbescheinigung.
> Bei Beträgen über 100 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung für die Vorlage bei Ihrem Finanzamt.