Andrea Thoni und ihre beiden Schwestern sind Eigentümerinnen von zwei Waldgrundstücken in Harsum (Landkreis Hildesheim in Niedersachsen). Die beiden aneinandergrenzenden Wäldchen in der Gemarkung Adlum sind 9825 qm und 8377 qm groß. Nach einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover sind die Waldgrundstücke seit dem 14.3.2022 offiziell jagdfrei.
Die Hamburger Familie Janssen - Andrea und Dr. Dirk Janssen und ihre erwachsensn Kinder Malte und Bilke - hat die Familienstiftung "Rüm Hart" mit dem Satzungszweck des Umwelt- und Tierschutzes gegründet mit dem Ziel, kleine Biotope zu errichten, um die dort vorhandene Artenvielfalt insbesondere vor schädlichen Eingriffen den Menschen zu schützen. "Rüm Hart" ist friesisch und bedeutet "weites Herz". 2017 hat die Familie ein 1,4 Hektar großes Biotop bei Osterholz-Scharmbeck in Niedersachsen als Naturdenkmal erworben, um dort Lebensraum für wild lebende Tiere zu schaffen. Die wunderschöne Fläche zeichnet sich durch eine Feuchtwiese, auf der eine seltene Orchideenart vorkommt, sowie einen kleinen Auenwald aus, durch den sich der Scharmbecker Bach schlängelt. Die Familie Janssen kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger dieses Biotop betreten und dort Jagd auf wildlebende Tiere machen.
Tamara D. * und ihr Lebenspartner besitzen ein 9.000 Quadratmeter großes Grundstück im Landkreis Stade (Niedersachsen), das sie auch als Biotop für wild lebende Tieren zur Verfügung stellen. Hier sind Rehe, Fasane, Hasen, Füchse und Rebhühner zu beobachten. Für die Tier- und Naturfreunde ist es nicht zu ertragen, dass Jäger auf ihrem Grundstück jagen - und noch besonders gerne an den Stellen, welche extra als Rückzugsgebiete für die Tiere angelegt wurden. Tamara D. und ihr Lebenspartner lehnen als Vegetarier das Töten von Tieren ab. Anfang 2020 stellten die Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung.
Bereits seit 2015 sind etwa 5 Hektar Fläche des Ulmenhofs - ein Tierheim mit Gnadenhof - im Landkreis Aurich (Ostfriesland) offiziell jagdfrei. 2017 hat der Landkreis Aurich hat zwei weitere Grundstücke, die der Ulmenhof erworben hat, jagdrechtlich befriedet. Doch der betroffene Jagdpächter verklagte den Landkreis auf Rücknahme der Befriedung der beiden Grundstücke. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in seinem Urteil vom 22.10.2018 die Klage des Jägers abgewiesen: Der Ulmenhof bleibt auf allen Flächen jagdfrei!
Susann Brinkmann besitzt ein 86.500 Quadratmeter großes Hofgrundstück in Groß Ippener im Landkreis Oldenburg (Niedersachsen). Ihr Hof liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft - damit gehört das Grundstück automatisch zu einer Jagdgenossenschaft. "Seit sehr langer Zeit schon leiden wir unter der Tatsache, dass auf unserem Grundstück Tiere bejagt und getötet werden", so Susann Brinkmann. Die Grundstückseigentümerin hat darum einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt.
Auf einem sieben Hektar großen Grundstück in der Gemeinde Altenmedingen (Landkreis Uelzen in Niedersachsen) wird es zukünftig keine Jagd mehr geben. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am 8.3.2017 einer Grundeigentümerin Recht gegeben. (Urteil vom 8.03.2017, Az. - 5 A 231/16 -) Die Grundeigentümerin hatte 2013 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt, weil sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. "Ich töte keine Tiere und möchte auch nicht sehen, dass auf meinem Grundstück Tiere getötet werden", erklärt sie. Die Vegetarierin gibt Katzen, Hunden, Pferden und einem Esel ein Gnadenbrot auf ihrem Hof.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat der Klage einer Jagdgegnerin entsprochen und ihr knapp 4 Hektar großes Stück Land mit einem 5000 Quadratmeter großem Teich zu einem jagrechtlich befriedeten Bezirk erklärt.
Die 61-jährige Grundstückseigentümerin aus dem Landkreis Lüneburg in Niedersachsen hatte im Januar 2015 bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde die jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke beantragt. Sie erläuterte, dass sie als überzeugte Vegetarierin das Töten von Tieren grundsätzlich ablehne.
Ab 1.4.2017 sind 8 Hektar Grundstücke im Landkreis Wittmund in Ostfriesland offiziell jagdrechtlich befriedet. Am 5.1.2015 hatte Elektromeister Ede Rieken die Befriedung seines Grundstücks beantragt. In dem Antrag legte er seine ethischen Gründe dar: Er lehne es ab, dass die wildlebenden Tiere durch seine Duldung von den Jägern im Rahmen der Jagdausübung erlegt werden. Dies könne er mit seinem Gewissen nicht länger vereinbaren.
Hof Butenland im Landkreis Wesermarsch (nordwestliches Niedersachsen) wurde mit Bescheid vom 14.10.2014 von der zuständigen Behörde Butenland offiziell jagdfrei gestellt - rückwirkend zum 1.4.2014. Jan Gerdes führt mit der Tierschutzstiftung Hof Butenland einen Lebenshof mit Kuhaltersheim.
Insa Uphoff besitzt 9 Hektar zusammenliegende Ländereien sowie 2 Hektar Stückländereien, alles Grünland, im Landkreis Aurich (Niedersachsen). "Meine Ländereien sollen Rückzugsgebiete für die letzten Hasen, Fasane usw. sein, ein kleines Gebiet, wo sie keine Angst mehr vor Menschen haben müssen", erklärt die ehemalige Bäuerin. Doch es steht ein Hochsitz am Grundstücksrand.
Prof. Dr. Klaus Hamper besitzt etwa 24 Hektar in verschiedenen Flurstücken im und angrenzend zum Naturschutzgebiet „Obere Wümmeniederung“ im niedersächsischen Landkreis Harburg südlich von Hamburg. Als engagierter Tierschützer, der sich auch regelmäßig mit Leserbriefen und Offenen Briefen zu Wort meldet, lehnt er die Jagd ab.