Niedersachsen: 8 Hektar im Kreis Wittmund jagdfrei
Elektro-Meister Ede Rieken ist Eigentümer eines Grundstücks im Landkreis Wittmund im Nordwesten von Niedersachsen. Ab 1.4.2017 ist sein Grundstück offiziell jagdrechtlich befriedet. Kosten: 450,- Euro. »Gut 8 Hektar landwirtschaftliche Fläche stehen jetzt uneingeschränkt auch den frei lebenden Tieren zur Verfügung«, freut sich der Naturfreund. Und: »Bei uns gibt ist keine Treibjagd mehr, kein Jäger traut sich nicht einmal entfernt in unsere Gegend. Man merkt es an den Tieren, die trauen sich auch über Tag bis direkt an unser Haus, das ist doch schön und ist eine Entschädigung für den ganzen Ärger, den wir hatten.«
Am 5.1.2015 hatte Ede Rieken die Befriedung seines Grundstücks beantragt. In dem Antrag legte er die ethischen Gründe für die Befriedung seiner Grundflächen dar: Er lehne es ab, dass die wildlebenden Tiere durch seine Duldung von den Jägern im Rahmen der Jagdausübung erlegt werden. Dies könne er mit seinem Gewissen nicht länger vereinbaren. Die Grundstücke vor allem in Waldnähe halte er bewusst als Mähwiesen, um den Wildtieren die Futtersuche zu vereinfachen. Wenn dann die Jäger auf genau diesen Feldern Tiere erlegen, sei das für ihn nicht hinnehmbar. Schon als Kind hätte er mit ansehen müssen, wie ein Reh direkt am Haus von einem Jäger getötet wurde. Noch heute hätte er vor Augen, wie der Jäger dem Reh einen Tannenzweig in das Maul steckte. Dieses Ereignis präge ihn bis heute.
Ede Rieken erklärte, ihm sei seit jeher daran gelegen, die wenigen wildlebenden Tiere in der Region zu erhalten. Durch die weitere Duldung der Jagd würde er sich mitschuldig an dem sinnlosen Töten machen. Dies könne er nicht weiter hinnehmen. Auf seinen Grundflächen sollten die Wildtiere in Frieden leben dürfen und keine Angst haben, dort getötet zu werden. Jedes Tier habe ein recht auf einen schutzwürdigen Ort, wo es sich zurückziehen kann.
Ede Rieken führte aus, dass er die Jagd seit langem ablehne. Er lehne generell jeden Schusswaffengebrauch ab und sei aus diesem Grund auch nicht bei der Bundeswehr gewesen. Stattdessen habe er Ersatzdienst in einer ABC-Messstelle geleistet. Wenn dann direkt in der Nähe seines Hauses mit einer Schusswaffe geschossen werde, belaste ihn dies noch weiter.
Im Dezember 2014 hatte ein Jäger bei Dunkelheit durch die Wohnzimmerscheibe geschossen: Die Kugel hat mich nur um etwa einen halben Meter verfehlt!
100 Meter hinter seinem Grundstück stand ein Hochsitz auf einem Gemeindewaldweg. Nach dem Schuss durch die Fensterscheibe forderte der Elektromeister den örtlichen Bürgermeister auf, den Hochstand zu entfernen, weil er und seine Familie sich bedroht fühlen: "Es ist schon schlimm genug, dass vor unseren Augen das Wild wie Füchse usw. angefüttert und dann aus nächster Nähe getötet werden. Jetzt wird schon vor Menschen nicht einmal mehr Halt gemacht, es wird bei Dunkelheit in Richtung Wohnhäuser geschossen, die hell erleuchtet sind. Es muss ja nicht erst soweit kommen, dass wirklich jemand durch Schusswaffengebrauch verletzt oder getötet wird, gerade der Waldweg ist ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Reiter."
Der Bürgermeister hat sofort reagiert: "Der Hochstand, der auf Gemeindegrund stand, musste bis zum 10. Januar 2015 entfernt werden. Und am Waldrand darf auf dem Gemeindeweg nicht mehr gejagt werden. Unser Bürgermeister Herr Schröder ist da dankenswerterweise sehr schnell aktiv geworden!"
Zeitgleich stellte der Grundstückseigentümer einige Schilder auf, dass er keine Jagd auf seinen Grundstücken duldet.
Abschreckung durch hohe Kosten?
Zunächst wurde dem Elektromeister - wie anderen betroffenen Grundstückseigentümern in Niedersachsen - für die Bearbeitung des Antrags auf jagdrechtliche Befriedung eine Verwaltungsgebühr in Höhe bis zu 2.000 Euro angekündigt. Aber der Grundstückseigentümer ließ nicht locker und schrieb wegen der hohen Kosten den zuständigen Minister Meyer an.
Am 17.5.2016 kam die die Antwort, dass die Gebühren korrigiert würden. Die Niedersächsische Gebührenordnung sieht jetzt einen Kostenrahmen von 200 bis 700 Euro für die Befriedung von Grundflächen vor.
"Verhindert Niedersachsen jagdfreie Grundstücke?", fragte das NDR-Fernsehen (Hallo Niedersachsen, 3.3.2016). Der NDR kritisierte die hohen Hürden und fragte im Landwirtschaftsministerium nach, warum kaum Grundstücke befriedet würden.
Auch Ede Rieken ließ nicht locker und schrieb wegen der hohen Kosten den zuständigen Minister Meyer an. Am 17.5.2016 kam die die Antwort, dass die Gebühren korrigiert würden.
Niedersachsen senkt Kosten für Befriedung
Am 4.5.2016 erhielt der Elektromeister den Bescheid des Landkreises Widmund, dass sein Grundstück ab 1.6.2016 jagdrechtlich befriedet werde. Kosten: Nur 450,- Euro.
In dem Schreiben wurde ihm mitgeteilt, dass das Land Niedersachsen die Kosten für die Befriedung gesenkt habe: Die Niedersächsische Gebührenordnung sieht jetzt einen Kostenrahmen von 200 bis 700 Euro für die Befriedung von Grundflächen vor.
pdf-download: Auszug aus der Allgemeinen Gebührenordnung in der derzeit gültigen Fassung
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die Untere Naturschutzbehörde hatten im Anhörungsverfahren ausdrücklich mittgeteilt, dass sie keine Bedenken gegen die beantragte Befriedung hätten.
Jagdgenossenschaft klagt gegen Befriedung
Doch kurz darauf berichtete Ede Rieken der Bürgerinitiative "Zwangsbejagung ade": Die Jagdgenossenschaft verklagt jetzt den Landkreis Wittmund, damit der Beschluss auf Befriedung von unseren Ländereien wieder aufgehoben werden soll. Dennoch ist er zuversichtlich: "Unser Beispiel zeigt, dass man auch Erfolg haben kann, wenn man einen langen Atem hat."Der Elektromeister hofft, dass viele andere Mitstreiter Mut zu dem gleichen Schritt finden.
Der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden Niedersachsen legte gegen den Bescheid des Landkreises Wittmund vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg ein und wies auf "formelle Fehler" hin: Die Befriedung hätte erst nach Ablauf der Pachtzeit bzw. zum Ende des laufenden Pachtjahres erfolgen dürfen. Weiter hätten bei den 26 betroffenen Landnachbarn um eine Stellungnahme nachgefragt sowie der Jagdbeirat hätte ebenfalls gefragt werden müssen. Außerdem zweifelte die Jägervertretung die ethischen Gründe des Grundstückseigentümers an.
Weil bei einigen Punkten das Risiko auf einem verloren Prozess vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg zu groß war, zog der Landkreis den Bescheid auf Befriedung zurück. Nach Berichtigung der "formellen Fehler" erteilte der Landkreis den Bescheid auf Befriedung neu.
Am 9. März 2017 erhielt Ede Rieken das erlösende Schreiben: Seine Grundstücke werden mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2017 offiziell jagdrechtlich befriedet.