Beschwerde gegen Zwangsbejagung beim EGMR

Ein Tierfreund und Veganer will in seinem Wald in Kärnten die Jagd aus ethischen Gründen verbieten. Der Jurist beruft sich auf sein Eigentumsrecht sowie seine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen. Ende Januar 2017 reichte der Grundstückseigentümer Beschwerde gegen die Zwangsbejagung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Christian Aichinger, ein Rechtsanwalt aus Wien, besitzt etwa sechs Hektar Wald in Kärnten (Bezirk Spittal), in dem er die Jagd aus ethischen Gründen nicht länger dulden will. "Ich lebe vegan und möchte aus ethischen Gründen die Jagd in meinem Wald verbieten. Ich bin nicht damit einverstanden, dass auf meinem 6,5 Hektar großen Grundstück (das entspricht etwa der Fläche von sechs Fußballfeldern) in Kärnten Rehe und andere Tiere abgeschossen werden. Die Jäger schießen unerlaubt", sagte der Jurist aus Wien der Zeitschrift "Die ganze Woche" (Nr. 15/2017).

Jurist will nicht, dass in seinem Wald Tiere von Jägern erschossen werden

"Die Jagd ist grausam und führt nur zur Ausdünnung und Ausrottung von Tierarten. Oft werden die Tiere auch nur angeschossen. Das ist Tierquälerei. Denn die Nachsuche dauert, sofern sie überhaupt erfolgt, oft Stunden und Tage." Im Vorjahr habe er in seinem Wald ein angeschossenes Reh entdeckt, dessen Eingeweide bereits herausgetreten waren, aber es lebte noch. "Ich habe dann sofort einen Jäger angerufen, damit er das Tier von dessen Leiden erlöst. Das war einfach grausam mitanzusehen. Das alles passierte auf meinem Grundstück und ich kann nichts dagegen unternehmen."

Der lange Weg durch die Instanzen

Bereits 2014 hat der 35-jährige einen Antrag auf Jagdfreistellung für sein Waldgrundstück im Bezirk Spittal an der Drau gestellt. Nach Ablehnung seines Antrags auf Jagdfreistellung legte der Jurist Beschwerde bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und dann beim Landesverwaltungsgericht ein. Dort hatte er vorgetragen, dass er das Töten von Tieren ablehne, vegan lebe und aufgrund seiner ethischen Überzeugung auch die Jagd auf seinem Grundstück verbieten wolle. Das Landesverwaltungsgericht wies die Klage am 18. Mai 2015 ab. Daraufhin rief der Waldeigentümer das höchste österreichische Gericht an. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) lehnte den Jagdfreistellungsantrag mit seinem Urteil G7/2016-29 vom 15.10.2016, veröffentlicht am 3.11.2016, ab.

"Der Verfassungsgerichtshof spricht Eigentümern Recht auf Entscheidung über Bejagung ihres Grundstücks ab", kritisierte daraufhin der Wiener Tierschutzverein. "Wie viele Richterinnen und Richter im Verfassungsgerichtshof sind Jägerinnen oder Jäger?", fragte Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins.

Der Fall des Waldbesitzers steht stellvertretend für weitere Grundeigentümer in Österreich, die sich die Zwangsbejagung auf ihrem Grund und Boden nicht mehr gefallen lassen wollen.

Immer mehr Österreicher wollen Jagd auf ihrem Grundeigentum verbieten

"Immer mehr Menschen sind nicht gewillt, die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke zu akzeptieren. Denn jagdfreie Grundstücke bieten wertvolle Schutzgebiete für Natur und Tiere", erklärt Dr. Michaela Lehner von der Anwaltskanzlei Stefan Traxler. "Alleine unsere Kanzlei vertritt aktuell um die 30 Personen österreichweit, und es werden von Tag zu Tag mehr." Die Juristin ist auf Tierrecht spezialisiert und sich sicher: Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs wird nicht halten.

VfGH: Grundeigentümer kann seinen Wald einzäunen, um Jagd zu verbieten

Laut dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs sei es nicht unverhältnismäßig, wenn der Gesetzgeber für die Jagdfreistellung eines Grundstückes (...) dessen Umzäunung verlangt. Diese Regelung kann auch von jemandem, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in Anspruch genommen werden.

Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, kritisiert diese Begründung des Verfassungsgerichtshofs: "In vielen Fällen ist das weder möglich, noch wirtschaftlich tragbar und entspricht nicht den klaren Intentionen des Forstrechts: Denn der Wald soll der Allgemeinheit dienen, den Menschen zur Erholung, den Tieren als Lebensraum."

Auch der Grundstückseigentümer weist als Jurist daraufhin, dass eine Umzäunung gegen § 33f des Forstgesetzes verstoße. Außerdem seien die Kosten einer derartigen Umzäunung nicht zumutbar.

Österreich - Land der Zwangsbejagung

Dr. Dr. Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken, der die Klage des Waldeigentümers bis vor den Verfassungsgerichtshof begleitet hatte, kritisierte, die Zwangsbejagung werde in Österreich aufrecht erhalten, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den Fällen Frankreich, Luxemburg und Deutschland bereits entschieden hatte, dass Grundeigentümer, die aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, diese auf ihrem Grund verbieten können müssen.

Die Bundesrepublik Deutschland wurde mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung zu ändern: Grundeigentümer können seit 2013 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen stellen.

Grundeigentümer klagt vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Ende Januar 2017 reichte der Christian Aichinger Beschwerde gegen die Republik Österreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Er hält es aufgrund seiner ethischen Überzeugung fürs unzumutbar, dass er als Grundstückseigentümer die Jagd auf seinen Grundstücken dulden muss. Unter Bezugnahme auf die vorangegangenen Urteile des höchsten europäischen Gerichts sieht sich der Beschwerdeführer in seinen durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verbrieften Menschenrechten, insbesondere Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur EMRK (Schutz des Eigentums), verletzt. "Der Gerichtshof hat bereits in drei Entscheidungen - betreffend Luxemburg, Frankreich und Deutschland - ausgesprochen, dass die Zwangsbejagung von Grundstücken der Freiheit des Eigentums, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, widerspricht", so der Jurist aus Wien in der der Zeitschrift "Die ganze Woche" (Nr. 15/2017).


Auch Juristin Michaela Lehner will für die Mandanten ihrer Kanzlei ganz konkrete verfassungsrechtliche Bedenken gegen weitere VfGH-Urteile vorbringen. "Denn Grundrechte wie das Recht auf Achtung des Eigentums oder das Recht auf Gewissensfreiheit sind ein wichtiges Fundament unseres Rechtsstaates", erklärt sie. Österreich wird - wie zuletzt die Bundesrepublik Deutschland - durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verpflichtet werden, seine Jagdgesetzgebung zu ändern: Grundeigentümer werden spätestens dann einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen stellen können.

"Österreichern müssen dieselben Möglichkeiten des Austrittes aus der Zwangsbejagung eingeräumt werden, wie es in anderen Ländern Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist", fordert Dr. Christian Nittmann, Sprecher von Zwangsbejagung ade Österreich. Die Bürgerinitiative unterstützt Grundstückseigentümer, den Antrag auf Jagdfreistellung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.

Quellen:
· "Jäger schießen unerlaubt in meinem Wald". In: "Die ganze Woche" Nr. 15/2017, 12.04.2017, Seite 21
· Fast veganer Grundstücksbesitzer reicht Beschwerde gegen Zwangsbejagung beim EGMR ein. oekonews.at, 28.1.2017
· Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs G7/2016-29 vom 15.10.2016, veröffentlicht am 3.11.2016
· Initiative Zwangsbejagung ade Österreich www.zwangsbejagung-ade.at
· Wiener Tierschutzverein. Pressemeldung vom 4.11.2016
· Verein gegen Tierfabriken. Pressemeldung vom 4.11.2016 Jagd gegen Willen von Waldbesitzer erlaubt. ORF, 4.11.2016
· Tierfreund. Magazin des Wiener Tierschutzvereins. Ausgabe 12/2016

Jagd-Verbot: Kärntner Klage macht Schule

Familie Scherhaufer lehnt das Töten von Tieren ab

Der Aufsehen erregende Jagd-Prozess eines Kärntner Waldeigentümers vor dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof hat jetzt Nachahmer gefunden. Unter dem Titel "Jagd-Verbot: Kärntner Klage macht Schule" berichtet Radio Ö1 am 24.10.2016 über einen weiteren Waldbesitzer aus Kärnten. Der Tierfreund und Vegetarier will die Jagd auf seinem Grundstück aus ethischen Gründen verbieten.

Auch ein Jagdgegner aus Niederösterreich, Bezirk Melk, ist inzwischen mit seinem Anliegen vor dem Verfassungsgerichtshof. In Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark sind bereits weitere Verfahren anhängig.

Informationen:

Initiative zur Abschaffung der Jagd Österreich
Dr. Christian Nittmann
Postfach 27
A-1090 Wien
e-mail: info@abschaffung-der-jagd.at
www.abschaffung-der-jagd.at
www.zwangsbejagung-ade.at

Österreichischer Tierschutzverein ÖTV
Berlagasse 36
A-1210 Wien
e-mail: zentrale@tierschutzverein.at
www.tierschutzverein.at

Verein Gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Meidlinger Hauptstraße 63/6
A-1120 Wien
e-mail: vgt@vgt.at
www.vgt.at