Jagdverbot in Griechenland
Für Griechenland wurde ein generelles Jagdverbot ausgesprochen. Der Oberste Verwaltungsgerichts (StE) gab am 2.12.2013 dem einschlägigen Antrag des Tierschutz- und Ökologieverbands Griechenlands statt und untersagte per einstweiliger Verfügung tausenden Jägern den “Jagdsport”.
Hintergrund: Die »Ökologische Vereinigung der Tierfreunde Griechenlands« (TÖVG) hatte gegen eine Regelung des Umweltministeriums geklagt, das eine Ausdehnung der Jagdsaison vorsah. Wie zudem nicht einmal in den 264 für das »Natura-Netzwerk 2000« vorgeschlagenen Regionen ein Jagdverbot vorgesehen sei, sahen die Tierschützer im Beschluss des Umweltministeriums zahlreiche Verletzungen der griechischen Verfassung, aber auch europäischer sowie internationaler Gesetze und Verträge.
Die einstweilige Verfügung des Obersten Verwaltungsgerichts StE wird so lange gelten, bis ein Urteil über den von dem Verband bei dem Obersten Verwaltungsgerichtshof eingereichten Antrag auf Aussetzung des angefochtenen Ministerialbeschlusses verkündet werden wird.
Bisher gab es bereits ein generelles Jagdverbot in etlichen Regionen Griechenlands: in den Schneeregionen der Wälder um das mittelgriechische Karditsa, in Waldbrandgebieten auf der Insel Rhodos und im Taygetos-Gebirge auf der Peloponnes. Die Insel Tilos in der Ägäis zeigt, wie sinnvoll es für den Vogelschutz sein kann, die Jagd ganz zu verbieten. Seit 1993 herrscht auf Tilos ein Jagdbann, den die Bewohner selbst durchgesetzt haben.