Nordrhein-Westfalen: Jagdverbot auf Privatgrundstück in der Eifel
Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Aachen: Ein Ehepaar muss nicht länger hinnehmen, dass auf seinem Wald- und Wiesengrundstück gejagt wird.
Dr. Hans-Peter Schiffer und seine Frau Dr. Renate Käthe Schiffer sind bekennende Vegetarier und Pazifisten: Als Ärzte fühlen sie sich dem Leben verpflichtet, weshalb sie seit Jahrzehnten kein Fleisch mehr essen. Die Natur- und Tierliebhaber können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger ihrem Grundstück in Bad Münstereifel Tiere tot schießen. Mit ihren 9,8 Hektar sind die Schiffers automatisch Mitglied in der Jagdgenossenschaft Mutscheid. Im letzten Jahr haben sie sogar eine Treibjagd auf ihrem Grund und Boden miterleben müssen: Schüsse seien nur 30 Meter neben ihm und seiner Frau eingeschlagen, berichtet Dr. Hans-Peter Schiffer.
Der Grundeigentümer stellte bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Euskirchen einen Antrag, seine Flächen aus ethischen Gründen zu befrieden. Er berief sich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der 2012 zu dem Urteil kam, dass es ist nicht mit dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren ist, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.
Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts musste das Bundesjagdgesetz geändert werden. Seit dem 6.12.2013 ist der neue § 6a BJG in Kraft getreten: Grundstückseigentümer können bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.
Der Kreis Euskirchen lehnte den Antrag der Schiffers jedoch ab - wegen angeblich nicht ausreichender ethischer Begründung. Der Grundeigentümer legte Widerspruch gegen den Bescheid ein.
Erfolg vor Verwaltungsgericht Aachen: Grundstück ab sofort jagdfrei!
Mit einem Vergleich konnten die Schiffers am 24.2.2016 einen durchgreifenden Erfolg vor der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen verbuchen: Ab sofort gilt ihr Grundstück als jagdfreies Gebiet. (VG Aachen, 23.2.2016, 3 K 1667/14)
Die Jäger mussten Hochstände und Ansitze vom Grund und Boden der Schiffers entfernen. Sollte auf ihrem Grundstück in den nächsten vier Jahren doch wieder geschossen werden, können die Schiffers das ruhende Verfahren vor dem Aachener Verwaltungsgericht fortführen und auf die jagdrechtliche Befriedung ihrer Ländereien klagen.
»Juristisch ist es nicht tragbar, dass Menschen ihr Recht auf ein Ende der Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft bis vor dem Verwaltungsgericht einklagen müssen - aufgrund der in Behörden und Politik bestens vernetzten Jägerlobby ist dies allerdings nicht verwunderlich«, kommentiert Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA, der als Prozessbeobachter anwesend war.