Nordrhein-Westfalen: Grundstück im Münsterland ab 2017 jagdfrei

»Endlich geschafft - unser rund 17.100 Quadratmeter umfassendes Grundstück im Münsterland wird zum 01.04.2017 jagdfrei!«, freut sich Dipl.-Ing. Dirk Leifeld. Im Bereits im Dezember 2014 hatten der Landschaftsarchitekt und seine Frau aus ethischen Gründen einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf gestellt. Es folgte ein langer und steiniger Weg und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Schließlich entschied das Verwaltungsgericht Münster: Das 1,7 Hektar große Grundstück wird ab 01.04.2017 offiziell jagdfrei.

Landschaftsarchitekt Dirk Leifeld berichtet: »Seit fast 9 Jahren wohnen wir nun schon mit unserer inzwischen 8-jährigen Tochter auf unserem kleinen, zuvor durchsanierten "Kotten" im Außenbereich von Oelde, zusammen mit unseren 4 Pferden, 3 (kastrierten) Katzen und unserem Hund. Wir als Naturschützer haben uns sehr gefreut, dass wir durch unsere Hilfsmaßnahmen bald auch geschützte und gefährdete Arten wie Steinkauz, Schleiereule, Turmfalke, Feldsperling, Zwergfledermaus - um nur einige zu nennen - auf unserem Grund und Boden ansiedeln konnten.«

Tierfreunde wollen Jagd in ihrem Biotop nicht dulden

Bald musste die Familie erleben, wie sich Jäger in ihrem Biotop einfanden. Als Tier- und Naturfreunde war dies für sie unerträglich: »Wir sehen die bei uns praktizierten herbstlichen Niederwild-Treibjagden auf Feldhase, Wildkaninchen und Jagdfasan als völlig sinnlosen, ethisch unerträglichen "Massenmord" an: Feldhase und Kaninchen stehen in Nordrhein-Westfalen auf der Vorwarnliste; der Jagdfasan ist vor Jahrhunderten - wie der Name schon sagt - zu rein jagdlichen Zwecken eingeführt worden - ohne "Hegemaßnahmen" durch die Jägerschaft könnte er bei uns nicht überleben. Es fehlt also jeglicher vernünftige Grund, diese drei bei uns regelmäßig vorkommenden Niederwildarten zu töten.«

»Nie werden wir den Schrotregen vergessen«

Hinzu kam die Gefährdung der Tiere auf dem Hof sowie die Gefahr für Leib und Leben der Familie: »Nie werden wir den Schrotregen vergessen, der etwa im Jahr 2009 auf uns niederging und vor allem die im Paddock eingesperrten Pferde sowie unseren Hund in Panik versetzte. Die Jagd auf unserem Grundstück stellt in unseren Augen eine unzumutbare Belastung dar, da sie in keiner Weise dem Wohl der Allgemeinheit dient, sondern ausschließlich dem zweifelhaften Privatvergnügen der Jäger!«

Dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung wollte die Jagdbehörde erst mit Ablauf des Jagdpachtvertrags 2024 stattgeben

Im Dezember 2014 stellte das Ehepaar einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf.

»Einen ersten Befriedungsbescheid haben wir dann tatsächlich im Juni 2015 erhalten - das neue Jagdjahr war leider schon angefangen - ein Schelm, der Böses dabei denkt. Der Haken dabei: Die Befriedung sollte erst zum 01.04.2024, dem Ende des aktuellen Pachtvertrages, in Kraft treten! Das war und ist für uns nicht nachvollziehbar, denn ethische Bedenken sind selbstverständlich nicht aussetzbar, schon gar nicht 9 Jahre lang! Da dieses Vorgehen der Jagdbehörden aber insbesondere in konservativ geprägten Regionen leider gängige Praxis ist, haben wir im Juli 2015 beim Verwaltungsgericht Münster dagegen geklagt - letztlich mit Erfolg!«

Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten der Grundstückseigentümer

Ende März 2016 - es war fast schon ein weiteres Jagdjahr vergangen - kam es nach einem mühsamen Schriftwechsel in Form von Stellungnahmen seitens der Unteren Jagdbehörde und der Familie Leifeld zu einer Anhörung vor Gericht, in der beide Seiten noch einmal ihre Argumente vortragen konnten. Anschließend wurde die Klage von beiden Seiten dem Gericht ohne weitere Verhandlung zur Entscheidung übergeben.

Auf Drängen der Unteren Jagdbehörde wegen weiterer ähnlich gelagerter Anträge im Kreis Warendorf hat das Gericht im August 2016 dann zu Gunsten der Grundstückseigentümer entschieden und die Untere Jagdbehörde verpflichtet, die Befriedung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nämlich dem 01.04.2017 (Beginn des neuen Jagdjahres) zu erteilen (Aktenzeichen 1 K 1607/15).

»Wir hoffen, dass das Urteil ein bisschen etwas bewegen kann in Deutschland, denn wir haben die üble Praxis "Befriedung grundsätzlich erst zum Ende des Pachtvertrages" kippen können«, erklärt der Landschaftsarchitekt. »Wir konnten während des ganzen Verfahrens übrigens auf einen Rechtsbeistand verzichten, da wir so viele wertvolle Tipps von Gleichgesinnten bekommen haben, wofür wir uns an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bedanken möchten!«