Nordrhein-Westfalen: 32 Hektar im Kreis Warendorf jagdfrei

Verwaltungsgericht Münster: Die 32 Hektar Acker und Grünland eines Landwirts aus Beckum in Nordrhein-Westfalen müssen ab 1.4.2017 jagdrechtlich befriedet werden.

Der Landwirt hatte bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf beantragt, dass seine landwirtschaftlichen Flächen jagdrechtlich befriedet werden, weil er die Jagd auf seinem Eigentum nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne.

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Warendorf hatte den Antrag wegen »erheblicher Zweifel« an den Gewissensgründen des Landwirts abgelehnt, weil dieser von den Jagdpächtern in früheren Jahren Wildbret angenommen hatte - einmal sogar ein ganzes Reh. Der Landwirt reichte gegen den ablehnenden Bescheid der Jagdbehörde Klage beim Verwaltungsgericht Münster ein. Vor Gericht sagte er aus, er habe das Wild aus reiner Höflichkeit angenommen.

Am 2.3.2017 erhielt der Landwirt die Entscheidung mit der Post. Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Kläger nicht nur auf ganzer Linie Recht gegeben und hat die Befriedung der Flächen zugestanden, sondern auch den raschen Vollzug angeordnet: Schon mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April 2017 ist die Jagd auf den 32 Hektar Acker und Gründland einzustellen.

Quelle: Westfälische Nachrichten, 2.3.2017