André Hölscher freut sich,

André Hölscher freut sich,

dass auf seinem Grundstück im Münsterland endlich nicht mehr gejagt werden darf.

In den vergangenen Jahren

In den vergangenen Jahren

gab es zwischen dem Grundeigentümer und dem Jagdpächter immer wieder Auseinandersetzungen im Rahmen der Treibjagden. So wurde die Partnerin des Ladbergers auf dem Balkon sitzend von Schrot getroffen.

10 Hektar im Münsterland seit 1.4.2014 jagdfrei

Auch André Hölscher hat es geschafft: Seine beiden landwirtschaftlichen Grundstücke im Münsterland / Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 10 Hektar Fläche sind mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2014 jagdfrei. Der 39-Jährige ist als Comedian alias Bauer Heinrich Schulte-Brömmelkamp bekannt. Presse und Fernsehen haben immer wieder über sein Engagement gegen die Jagd auf seinem Grundstück berichtet.

In den vergangenen Jahren gab es zwischen dem Grundeigentümer und dem Jagdpächter immer wieder Auseinandersetzungen bei Treibjagden. Die Partnerin des Ladbergers wurde sogar auf dem Balkon sitzend von Schrot getroffen.

Im Herbst 2012 filmte das WDR-Fernsehen eine polizeilich angemeldete Demonstration des unfreiwilligen Jagdgenossen. Er stellte sich während einer Treibjagd mit einem Schild in der Hand Keine Jagd auf meinem Grundstück mitten auf seine eigene Wiese. Vor den Augen der Journalisten musste die Jagdgesellschaft abziehen - ohne dass ein Schuss fiel.

»Gleich nach Bekanntwerden des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Sommer 2012 hatte ich den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung meiner Flächen gestellt. Aufgrund der Bindung an die deutsche Gesetzgebung teilte mir die Behörde damals mit, derzeit nicht über mein Anliegen entscheiden zu können, den Antrag aber zurückzustellen.«

Als das Urteil aus Straßbourg in das Bundesjagdgesetz eingeflossen war, ging alles ganz schnell: »Ich musste meine Gewissensgründe schriftlich darlegen, parallel wurden im Beteiligungsverfahren die Träger öffentlicher Belange, wie Forstbehörde, Landwirtschaftskammer, Jagdgenossenschaft und Jagdpächter angehört, dann erhielt ich umgehend den entsprechenden Bescheid.«

Am 7. März 2014 erhielt der 39-jährige Ladberger den Bescheid der Unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt. In ihrem Schreiben attestiert die Behörde dem Antragsteller, seine Gewissengründe gegen den Jagdbetrieb auf seinem Grundstück glaubhaft dargelegt zu haben. Die Behörde hat die Grundstücke noch vor Ablauf des Jagdpachtvertrages zum Ende des Jagdjahres am 31.3.2014 jagdfrei gestellt. Dazu erfolgt die Befriedung ohne weitere Beschränkungen. Die Kosten belaufen sich laut Bescheid nur auf 115,- Euro.


»Ich bin überglücklich und erleichtert, dass meine Grundstücke jagdfrei sind«, sagt André Hölscher.

Im Juli 2013 wurden 12 Wildenten,

Im Juli 2013 wurden 12 Wildenten,

denen ein Flügel angeschnitten worden war, auf dem See von André Hölscher als Lockvögel ausgesetzt. Der Grundstückseigentümer zeigte den Jäger an. Das Amtsgericht Münster bestätigte im Februar 2014 ein Ordnungsgeld des Kreises Steinfurt von 500,- Euro.