Nordrhein-Westfalen: Ex-Jäger will Jagd auf seinem Grundstück verbieten

Ein ehemaliger Jäger aus Langenberg im Kreis Gütersloh will die Jagd auf seinem 4,5 Hektar großen Grundstück aus ethischen Gründen verbieten lassen. Weil er seine Einstellung zur Jagd geändert hat, möchte er verhindern, dass andere Jäger weiterhin Tiere auf seinem Grund und Boden erschießen.

Dies berichtet die Neue Westfälische am 24.8.2022. Demnach stellte der Grundstückseigentümer bereits 2018 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Güterloh. Doch die Behörde lehnte den Antrag ab, weil sie die ethische Begründung anzweifelt. Begründung nicht für glaubhaft hält, hat der Kreis Gütersloh seinen Antrag abgelehnt. Gegen die Ablehnung seines Antrags auf jagdrechtliche Befriedung klagt der Grundeigentümer nun vor dem Verwaltungsgericht Minden.