Bayern: Weitere Grundstücke in Rottal-Inn jagdfrei

Das etwa 5 Hektar große Grundstück von Raphaela Maier in Dobl bei Neukirchen (Niederbayern, Landkreis Rottal-Inn) ist seit 1.4.2016 offiziell jagdfrei.

Raphaela Maier lehnt die Jagd aus ethischen Gründen ab. Sie kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schießen. "Wir lehnen die Jagd aus ethischen Gründen ab und wollen nicht, dass auf unserem Grundstück Tiere getötet werden", sagt sie im Namen ihrer Familie. "Ich bin der Meinung, unsere Wildtiere bedürfen mittlerweile wieder mehr Schutz, da sie ja immer weniger werden. Wir wollen den Tieren auf unserem Grundstück Ruhe und einen Ort zum Rückzug bieten."

Darum stellte die Tierfreundin bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Landkreises Rottal-Inn einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen. Anschließend berichtete die Passauer Neue Presse, dass es im Landkreis Rottal-Inn 16 Anträge für eine Befriedung gebe.

Der Weg zum jagdfreien Grundstück war steinig: Der Bauausschuss sprach sich mit 8:1 Stimmen gegen den Antrag der Grundeigentümerin aus, auf ihrem Flurstück künftig die Ausübung der Jagd zu unterbinden

Die untere Jagdbehörde gab dem Antrag auf Befriedung schließlich statt, schickte aber eine Kostenrechnung über 1000 Euro, welche die Tier- und Naturschützerin bis 18.06.2015 bezahlen sollte. Raffaela Maier war entsetzt über die hohen Kosten und schrieb das Landratsamt an, dass dies eine völlig überhöhte Forderung für ethische Gründe sei. Auch wandte sie sich an zuständige Politiker:
"Ich habe mich bereits zwei Mal an unsere Landtagsabgeordnete gewandt, auch mit der Bitte sich in dieser Angelegenheit an Herrn Minister Brunner sowie an unseren Landrat zu wenden. Habe aber bisher noch keinen positiven Bescheid von ihr bekommen. Werde aber hier nicht locker lassen, denn sie teilte mir mit, dass die Kostenbescheide von den Landkreisen bestimmt werden dürfen."

Raffaela Maier setze sich mit weiteren betroffenen Grundstückseigentümern in Verbindung, welche ebenfalls über zu hohe Kostenbescheide klagten, und wandte sich an die Presse, Rundfunk und Fernsehen.

"Die Androhung hoher Kosten soll die Leute davon abhalten, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Der Gebührenrahmen ist völlig willkürlich festgelegt worden", zitierte die Passauer Neue Presse am 9.8.2015 eine betroffenen Grundstückseigentümerinnen und berichtet weiter: "Und auch Tierarzt Dr. Peter Zimmer aus Tann wehrt sich und. 1200 Euro sind ihm für seinen Antrag zur Befriedung in Rechnung gestellt worden. Dagegen hat er nun beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg Klage eingereicht."

Auch das Team der ZDF-Sendung terra xpress besuchte Raffaela Maier, um in einer Sendung zum Thema "Wer jagt auf meinem Land und darf der das?" zu berichten.

Mit Beginn des neuen Jagdjahres 2016/17 ist das Grundstück von Raffaela Maier nun offiziell jagdrechtlich befriedet. "Bezüglich der Kosten habe ich jetzt Aufschub bis Juni bekommen. Ab da werde ich in kleinen Raten beginnen zu stunden, denn das Verwaltungsgericht in Regensburg gab dem Landratsamt leider recht, dass sie hier so viel verlangen dürfen", berichtet sie. "Ich werde mich aber noch an andere Behörden wenden und weiter hoffen, das hier von politischer Seite doch noch ein Wunder geschieht."



Nach EU-Recht: Jagdgegner sperren Jäger aus

"Nach EU-Recht: Jagdgegner sperren Jäger aus", titelt der Bayerische Rundfunk am 22.10.2016 und berichtet ausführlich über Grundstücksbesitzer im Landkreis Rottal-Inn, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger hinnehmen wollen. Rund 20 Anträge auf jagdrechtliche Befriedung sind im Landkreis Rottal-Inn bisher gestellt worden.



Das Grundstück von Tierarzt Peter Zimmer - rund viereinhalb Hektar Wald und Wiesen bei Tann im niederbayerischen Landkreis Rottal Inn ist inzwischen offiziell jagdfrei, heißt es in der Radiosendung. "Wir leben vegan, und das würde gegen unsere Ansichten gehen. Das Hauptargument ist, dass jedes Tier ein Recht hat, da zu sein. Und wenn dann gejagt wird, haben die Tiere Angst, werden verscheucht", wird der Tierarzt in der Sendung zitiert.

Für das aufwändige Verfahren für die jagdrechtliche Befriedung hat Peter Zimmer einen Kostenbescheid über 1200 Euro erhalten. Dagegen will er laut Bayerischem Rundfunk jetzt klagen: "Das ist eigentlich nicht zu fassen, dass dafür Gebühren entstehen. Das ist doch ein Menschenrecht, dass wir auf unserem Grund und Boden bestimmen, was passiert."

2012 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden: Es verstößt gegen das Eigentumsrecht, wenn Grundeigentümer dulden müssen, dass Jäger gegen ihren Willen auf ihren Wiesen- oder Waldgrundstücken Tiere tot schießen.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

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