Bayern: Grundstücke eines Landwirts jagdfrei
Nach dem entscheidenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.1.2013 schloss sich das Verwaltungsgericht Regensburg der neuen Rechtsprechung an und stellte am 18.4.2013 ganze 47 Grundstücke eines Landwirts im Eilverfahren vorläufig jagdfrei. (VG Regensburg, Beschluss v. 18.4.2013, Az.: RN 4 E 13.310)
Mit Bescheid vom 19.8.2014 hat das Landratsamt Passau die Grundstücke endgültig jagdfrei gestellt.
Die Grundstücke liegen in zwei verschieden Jagdrevieren. Die Flächen in dem einen Jagdrevier wurden vollständig befriedet. Die Grundstücke in dem anderen Jagdrevier wurden befriedet, der Landwirt muss jedoch als Ausnahmeregelung Bewegungsjagden hinnehmen. Dagegen klagt der Landwirt vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg.