Bayern: Antrag auf Jagdverbot im Kreis Traunstein

Zum Grundstück der Familie P.

Zum Grundstück der Familie P.

gehört eine 2,5 Hektar große Wiese, auf der die Tierfreunde Hecken zum Schutz der Tiere pflanzten. Für die Jäger ist diese Wiese ein beliebtes Jagdgebiet - und die Familie muss von der Terrasse aus zusehen, wie vor ihren Augen Tiere tot geschossen werden. · Bild: privat

Familie P. besitzt ein 14,5 Hektar großes Grundstück im FFH-Schutzgebiet Salzach Au im Kreis Traunstein. Es sind etwa 11 Hektar Wald und der Rest Grünland. "Vor unserem Haus liegt eine 2,5 Hektar große Wiese, auf der wir Hecken zum Schutz der Tiere pflanzten", berichtet Ruth P. Diese Wiese sei für die Jäger eine beliebte Abschusszone und die Familie muss von der Terrasse aus zusehen, wie Jäger vor ihren Augen Tiere tot schießen. Dies können die Tierfreunde nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. Darum stellte das Ehepaar P. einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Kreises Traunstein.

"Meine Familie und ich können das Abschießen und Töten von Tieren nicht länger dulden", so Ruth P. in dem Antrag. "Ich lehne die Zwangsbejagung und jegliche Tierausbeutung aus tiefster ethischer Überzeugung ab. Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dass auf meinem Grundstück vor unseren Augen Tiere getötet werden. Außerdem haben wir größten Respekt vor Gottes Schöpfung, der diese Tiere zur Freude des Menschen gemacht hat, der uns in seinem Wort der Bibel zeigt (1 Mose 10,9): 'Wer aus Jagdlust oder Zeitvertreib tötet, ist ein Feind Gottes'."

Weiter führt die Tierfreundin in ihrem Antrag Tierschutzgründe an: "Um Tiere retten zu können, setzte ich Hecken auf meinen landwirtschaftlichen Flächen, Schutzzonen. Außerdem unterstütze ich die Erhaltung von Biotopbäumen, Totholz usw., um Wildtieren einen sicheren Unterschlupf zu geben, die diesen Lebensraum nutzen."

Zusammenfassend macht Ruth P. deutlich, dass das Töten von Tieren wie auch der Fleischkonsum ihrer Auffassung einer ethisch-philosophischen gesunden und ökologischen Lebensweise widerspricht. "Für mich sind Tiere fühlende Lebewesen, die unserer Verantwortung und unseres Schutzes bedürfen. Ich und meine Familie lehnen es aus tiefsten ethischen Gründen ab, weiterhin Zeugen sein zu müssen, wenn getötete, blutende Tiere vor unseren Augen weggetragen werden. Es ist unzumutbar, den Ablauf des Jagdpachtvertrages abzuwarten, weil es auch nicht mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Einklang zu bringen ist."

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
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T. 0177 7230086
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