Bayern: 27 Hektar im Landkreis Rottal-Inn jagdfrei

Der Kreis Rottal-Inn hat 27 Hektar Grundstück des Ehepaars Erbertseder aus Bayersbach offiziell jagdrechtlich befriedet. Josef und Marianne Erbertseder haben auf ihrem landwirtschaftlichen Grund auf rund vier Hektar unberührte Schutzzonen für Wildtiere geschaffen. Auf den Wiesen und Bracheflächen finden Feldhasen, Rehe, Füchse sowie viele Vögel einen ungestörten Lebensraum.

Die Erbertseders haben

Die Erbertseders haben

auf ihrem landwirtschaftlichen Flächen auf rund vier Hektar unberührte Schutzzonen für Wildtiere geschaffen. Hier lebt eine Rehmutter mit zwei Kitzen, auch einige Feldhasen haben sich eingefunden. Jedoch stören Aktionen der Jagdgenossenschaft, wie das Durchstreifen solcher Ruhezonen, erheblich das Vertrauen der Wildtiere.

Josef Erbertseder war früher selbst Jäger und Jagdvorstand. Ein jahrelanger Prozess, der von mehreren Vorfällen geprägt war, führte zu einem Sinneswandel.

Der ehemalige Jäger und Jagdvorstand kann das Töten von Tieren heute nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren

Der erste schwerwiegende Vorfall liegt gut 30 Jahre zurück: Ein befreundeter Arzt hat damals vom Hochsitz aus seinen Freund, einen Rechtsanwalt, aus Versehen mit einem Halsschuss getötet. Der Arzt meinte, es handle sich um einen Rehbock und schoss. Nach dem Schuss merkte er, dass etwas nicht stimmte und stieg runter ins Feld. Er fand seinen Freund in einer Blutlache erschossen vor. Darüber geriet er so in Aufregung, dass er an Ort und Stelle durch Herzinfarkt verstarb. Dies trug sich auf dem Rapsfeld von Josef Erbertseder zu - verarbeitet hat er diesen Vorfall bis heute nicht.

Der nächste Schock war ein Rehbock, der in der Weizenfeld-Fahrgasse lag. Josef Erbertseder war mit dem Traktor bei der Feldarbeit. In der sengenden Mittagssonne lag dort ein Rehbock, hechelnd mit offenem Äser. Er hatte einen Einschuss am Oberschenkel. Die Wunde war voller Maden. Der Landwirt fuhr zum Jagdpächter, um sofort zu handeln. Dieser reagierte aber nicht besonders interessiert. Josef Erbertseder ist bis heute darüber entsetzt, dass angeschossenes Wild nicht immer weiter verfolgt wird, wie stets behauptet wird.

Diese und andere Erlebnisse führten zu einem ethischen Wandel vom Jäger und Jagdvorstand zum aktiven Tierschützer.

Anfang 2017 mussten Josef und Marianne Erbertseder eine Fuchsjagd direkt vor ihrem Haus und auf ihrem eigenen Grundstück miterleben. Daraufhin stellte das Ehepaar am 10. Januar 2017 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundflächen, weil sie die Jagd nicht mit ihrem Gewissen und ihrer ethischen Überzeugung vereinbaren können.

Jäger auf der Fuchsjagd direkt vor dem Haus.

Jäger auf der Fuchsjagd direkt vor dem Haus.

Dies war Anfang Januar 2017 der endgültige Ausschlag für die Entscheidung zum Antrag auf jagdrechtliche Befriedung.

»Das Abschießen und Töten von Tieren durch Jäger kann ich nicht länger dulden«

In dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung führte Josef Erbertseder seine ethische Motivation ausführlich aus: »Als ehemaliger Jäger und Jagdvorstand habe ich im Laufe der Jahre meine Einstellung zur Jagd grundlegend geändert und lehne aus tiefster ethischer Überzeugung die Zwangsbejagung und jegliche Tierausbeutung ab. Der Fleischkonsum und das Massenschlachten von Lebewesen widerspricht meiner Auffassung einer ethisch-philosophischen, gesunden, öko logischen und wirtschaftlichen Lebensweise.« Für ihn seien Tiere fühlende Lebewesen, die unserer Verantwortung und unseres Schutzes bedürften.

Weiter schrieb Josef Erbertseder: »Das Abschießen und Töten von Tieren durch Jäger kann ich nicht länger dulden. Die gesamte Bedrohung durch Jäger auf meinem Grund und Boden stellt für mich und meine Familie eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Jagd kann ich nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren. Eine Bejagung meiner Grundstücke sehe ich als grundrechts- und konventionswidrig und lehne die Zwangsmitgliedschaft sowie Zwangseinbringung meiner Grundstücke in die Jagdgenossenschaft ab.«

Ausführlich widerlegt der ehemalige Jagdvorstand gängige Jäger-Arumente: »Der genossenschaftlichen Jagdausübung auf überhöhte (Greifwild, Schwarzwild) oder seuchenbedrohte Wildbestände und einer Vollziehung auf meinen Grundstücken widerspreche ich ausdrücklich. Eine Verpflichtung zu Wildschadensersatzleistungen kann nicht dem jagdfreigestellten Grundstücksnachbarn auferlegt werden, da es auf einzelnen unbejagten Parzellen aufgrund des Vakuumeffekts nicht zu einer exakt gleichen Wilddichte und auch nicht zu schadensträchtigen Populationen kommen kann. Ebenso gilt Tollwut in Deutschland als ausgerottet und Fuchsbandwurm kann nur durch Entwurmungsköder aber nicht durch massenhaften Abschuss von Füchsen bekämpft werden. Die Bestandsdichte von Füchsen wird durch das Nahrungsangebot reguliert.
Zusätzlich verhindert die füchsische Sozialstruktur, dass es "zu viele" Füchse gibt. Der als Fuchsexperte geltende Biologe Erik Zimen beschrieb dieses Phänomen mit den Worten "Geburtenbeschränkung statt Massenelend". Je stärker Füchsen dagegen nachgestellt wird, desto stärker vermehren sie sich, weil hohe Todesraten die bestandsbegrenzend wirkenden Familienstrukturen auseinander brechen lassen.«

Weiter führte der Grundstückseigentümer aus: »Aus ethischen und Tierschutzgründen lehne ich den zur Jagd zählenden Haustierabschuss, die Fallenjagd (u. a. Frischlingsfallen), das Aushorsten von Greifvögeln (Habicht), die Krähen- und Eichelhäherjagd, das Dulden der illegalen Greifvogelverfolgung, die Baujagd und damit verbundene Ausbildung von Bauhunden am lebenden Fuchs sowie generell die Ausbildung von Jagdhunden (an lebenden sowie toten Tieren) ab und erkläre hiermit meinen Grund und Boden in jeder Hinsicht als jagdfreie Tierschutzzone.«

Befriedung wird erst mit Ablauf des Jagdpachtvertrags in 5 Jahren in Kraft treten

Am 29.6.2017 gab das Landratsamt Rottal-Inn dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung der Grundflächen aus ethischen Gründen gemäß 6a Bundesjagdgesetz statt. Damit werden 27 Hektar Wiesen und landwirtschaftliche Fläche zu einer Oase für Wildtiere - immerhin 6 Prozent des Reviers der örtlichen Jagdgenossenschaft.

»Leider soll die jagdrechtliche Befriedung erst in fünf Jahren, mit Ablauf des Jagdpachtvertrags in Kraft treten«, berichtet die Tochter Anita Köhler. »Warum das so ist, können wir nicht verstehen. Der Jagdpachtvertrag ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, bei unserer Sache handelt es sich jedoch um öffentliches Recht: Menschliches Leid und Gewissen sind nicht auf Jahre verteilbar.«

Ein weiterer Wehrmutstropfen: Das Landratsamt hat für den Befriedungsbescheid eine Kostenrechnung von 1.412,33 Euro gestellt. Diese Gebühr findet die Familie zu hoch. Muss es so viel kosten, wenn man sein Menschenrecht auf Eigentums- und Gewissensfreiheit wahrnehmen will?

Doch wahrscheinlich wird die Familie diese stolze Summe zahlen müssen, denn das Landratsamt beruft sich auf das zuständige bayerische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dieses hat einen Kostenrahmen für die Befriedung von Grundstücken festgelegt: Bei Grundstücken über 20 Hektar liegen demnach die Kosten bei 1.400 Euro.

Doch vor allem ist es für die Familie Erbertseder unerträglich, für die Jagdruhe auf ihren Grundstücken den Ablauf des Jagdpachtvertrages abwarten zu müssen. Die Familie hat einen Rechtanwalt eingeschaltet und will vor dem Landgericht Regensburg auf sofortige jagdrechtliche Befriedung klagen.

Abschließend sagt Josef Erbertseder: »Ich möchte anderen Menschen, vor allem auch Landwirten, den Mut machen, sich den ethisch-moralischen Grundsätzen bewusst zu werden und sich der Tiergerechtigkeit zu verpflichten.«

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
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