Bayern: 1,3 Hektar im Kreis Lindau jagdfrei

Ein Grundstück im bayerischen Allgäu (Landkreis Lindau) wird zum Ende des Jagdpachtvertrags am 1.4.2018 offiziell von der Jagd freigestellt. Wir freuen uns für die bei uns lebenden Tiere, die immer gerne hier sind , so Petra und Jürgen Kraft. Es handelt sich zwar nur um ein kleines Grundstück mit Wald, Büschen und Wiese auf knapp 1,3 Hektar, aber ein Anfang in unserer Region ist gemacht.

»Wir freuen uns für die bei uns lebenden Tiere,

»Wir freuen uns für die bei uns lebenden Tiere,

die immer gerne hier sind«, so Petra und Jürgen Kraft. Ihr Grundstück im Landkreis Lindau ist ab 2018 jagdfrei.

Die Grundstückseigentümer hatten im November 2015 den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt: »Ich bin seit über 25 Jahren Vegetarier und seit 5 Jahren ernähren meine Frau und ich uns fast ausschließlich vegan«, schrieb Jürgen Kraft als Begründung ihres Antrags. »Die Jagd und das Töten von Tieren lehnen wir aus ethischen Gründen ab, woraus auch die Entscheidung für den Verzicht auf "Nahrungsmittel" aus zerschnittenen Leichenteilen resultiert. Mit unserem kompletten Verzicht auf "Nahrung" aus Tierausbeutung (alle tierischen Produkte) wird die ethische Komponente so gewichtig, dass das Töten von Tieren allgemein, und speziell das mögliche Töten von Tieren auf unserem Grundstück, einen nicht überbrückbaren Gewissenskonflikt darstellt.«


Petra und Jürgen Kraft suchten wegen der Jagdfreistellung gezielt das Gespräch mit dem Jagdpächter: »Trotz unterschiedlicher Lebensansichten hat der Jagdpächter uns bezüglich der Freistellung gegenüber dem Landratsamt stark unterstützt, so dass wir nicht gezwungen waren, den Rechtsweg zu beschreiten, sondern eine einvernehmliche Lösung gefunden haben.«

Petra und Jürgen Kraft lehnen die Jagd

Petra und Jürgen Kraft lehnen die Jagd

ethischen Gründen ab.

Auf dem Grundstück der Krafts sind Füchse

Auf dem Grundstück der Krafts sind Füchse

am hellichten Tage zu beobachten...

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
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Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

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