Baden-Württemberg: Grundstück in Asch jagdfrei

Ein 0,7 Hektar großes Grundstück in Asch im Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) ist jetzt offiziell jagdfrei. Dies meldet die Südwestpresse am 25.4.2016.

Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 hatten die Grundstückseigentümer Eveline Jedynak und Ralf Rieks bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde den Antrag auf "Befreiung vom Zwang der Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus Gewissensgründen" gestellt. "Wir wollen nicht, dass auf unserem Grundstück ein Tier zu Schaden kommt", zitiert die Zeitung Grundstückseigentümerin Eveline Jedynak. "Für uns war's eine Gewissensentscheidung." Ralf Rieks, der viel in der Natur unterwegs und ehrenamtlich aktiv sei, beispielsweise bei der Kartierung von Farnen und Blütenpflanzen sagt: "Jagd bringt viel Störung rein." Und weiter: "Wir retten die Welt nicht mit unseren 0,7 Hektar. Aber wir wollen einen Anfang machen."

14 Monate mussten die Grundstückseigentümer auf den Befriedungsbescheid warten. Kosten: 352 Euro.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

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