Baden-Württemberg: Grundstück in Markdorf jagdfrei

Das zwei Hektar große Grundstück von Rudolf Moser bei Markdorf im Bodenseekreis ist jetzt jagdrechtlich befriedet. Dies berichtet die Schwäbische Zeitung am 19.8.2014 unter dem Titel "Tierfreund setzt sich gegen Jäger durch".

Rudolf Moser und seine Frau haben auf dem Grundstück ein Biotop errichtet, ein eingetragenes Naturschutzgebiet mit geschützten Pflanzenarten, einem Tümpel und Streuobstwiese. "Meine Frau und ich wollten, dass das Grundstück auch ein Refugium für Tiere und nicht nur für Pflanzen ist", zitiert die Schwäbische Zeitung den 83-jähringen Tierfreund, der die Jagd aus tiefster Überzeugung ablehnt.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012, der entschieden hatte, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der Grundstückseigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, beantragte Rudolf Moser die jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks. Im Juli 2014 genehmigte das Kreisjagdamt seinen Antrag.

SWR: Jäger contra Waldbesitzer

Das SWR-Fernsehen berichtet in der Landesschau am 7.5.2014 von dem Grundeigentümer Rudolf Moseraus Markdorf im Bodenseekreis, der die Jagd auf seinen Flächen verbieten will. Der Tierfreund musste erleben, wie Jäger auf seiner Obstwiese, auf der er ein Biotop angelegt hat, eine Treibjagd veranstalteten. So etwas will der Senior nicht wieder erleben müssen: Er hat einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks gestellt und beruft sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2012.

Rudolf Moser berichtet in der SWR-Sendung, dass er als Junge mit einem Luftgewehr auf Vögel geschossen habe. Dabei verletzte er eine Amsel und nahm das Tier in die Hand: "Die Amsel hat gefiept und mich angeschaut. Sie ist dann in meinen Händen gestorben. Und da habe ich gewusst, was ich bislang getan habe. Und da hat die Schießerei für mich aufgehört."

Die Schwäbische berichtete am 24.04.2014, dass Rudolf Moser die Jagd grundsätzlich ablehne und nicht dulden will , dass Jäger auf seinem Grundstück Tiere schießen. Zudem befindet sich ein Storchennest auf seinem Grundstück. Die Storchenbeauftragte des Landes Baden-Württemberg empfehle, dass in einem Radius von 300 Metern um das Storchennest herum nicht geschossen werden sollte.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

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