Die Grundstücke von Eva Maria Leitner in Remshalden-Rohrbronn nahe Stuttgart sind seit 1.4.2023 offiziell jagdfrei. Im Februar 2023 erhielt die Tierfreundin den Bescheid des Kreises Rems-Murr, dass ihrem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung zum Ablauf des Jagdjahres zugestimmt wurde - nur 10 Monate nach der Antragstellung!
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Auf 28 Grundstücken darf in Wertheim (Baden-Württemberg) nicht mehr gejagt werden. Die Grundstücke mit insgesamt 31 Hektar Fläche befinden sich im Eigentum zweier Personen, die die jagdrechtliche Befriedung beantragt hatten. Das Landratsamt Tauberbischofsheim hat zum 1. April 2020, dem Beginn des Jagdjahres 2020/21, die Jagd untersagt. Dies berichtet das Main Echo am 16.6.2020 und schreibt: "Nach dem Wildtiermanagementgesetz des Landes Baden-Württemberg ist das Ruhen der Jagd aus "ethischen Gründen" grundsätzlich möglich." Die Flächen, die außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegen und damit automatisch zu einer Jagdgenossenschaft gehören müssen, sind jetzt zu einem so genannten "befriedeten Bezirk" erklärt worden.
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Eine Tierfreundin aus dem Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg hat ein Jagdverbot auf ihren Grundstücken durchgesetzt. Im März 2013 stellte Elisabeth Vogel den Antrag auf Jagdbefreiung aus ethischen Gründen auf ihren sieben Grundstücken in Wald, Ruhestetten und Hippetsweiler (Landkreis Sigmaringen). Die langjährige Vegetarierin kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf ihrem eigenen Grund und Boden Tiere tot schießen. "Jäger schießen aus dem Hinterhalt auf wehrlose Tiere und reißen gesunde Lebewesen mitten aus dem Leben", sagt sie gegenüber der Schwäbischen Zeitung.
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Der Eulhof - Lebenshof im Mainhardter Wald e.V. - in Baden Württemberg ist endlich offiziell jagdfrei! Die Grundstückseigentümer brauchten einen langen Atem: Ganze 6 Jahre mussten die Betreiber des Lebenshofs, Birgit Poller und Wolfgang Spitzlay, dafür kämpfen, bis die Jagd auf ihrem Grundstück endlich verboten wurde.
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Familie Krauß betreibt den Buderhof, einen kleinen landwirtschaftlichen Bioland-Betrieb ohne Nutztierhaltung mit dem Schwerpunkt Getreide- und Kartoffelanbau im Nordschwarzwald. Die Tier- und Naturfreunde können die Jagd auf ihren landwirtschaftlichen Flächen nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. Ihre 11,2 Hektar sind inzwischen offiziell jagdfrei.
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In Baden-Württemberg wurde das Grundstück eines Bio-Landwirts im Landkreis Konstanz vorläufig befriedet. Die Behörde hat für die Flächen am 6.3.2013 einen vorläufigen Bescheid erteilt, also noch vor Inkrafttreten der Jagdgesetzänderung am 6.12.2013 in Kraft. Der Bio-Landwirt möchte auf seinen Flächen die ihm anvertraute Natur pflegen und das Leben von Pflanzen und Wildtieren schützen.
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Das zwei Hektar große Grundstück von Rudolf Moser bei Markdorf im Bodenseekreis ist jetzt jagdrechtlich befriedet. Der Rentner musste erleben, wie Jäger auf seiner Obstwiese, auf der er ein Biotop angelegt hat, eine Treibjagd veranstalteten, So etwas will der Tierfreund nicht wieder erleben müssen.
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Ein 0,7 Hektar großes Grundstück in Asch im Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) ist jetzt offiziell jagdfrei. Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 hatten die Grundstückseigentümer Eveline Jedynak und Ralf Rieks bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde den Antrag auf "Befreiung vom Zwang der Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus Gewissensgründen" gestellt. "Wir wollen nicht, dass auf unserem Grundstück ein Tier zu Schaden kommt."
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In Baden-Württemberg hat das Landratsamt Calw 2013 einem Grundstückseigentümer vorläufig den Austritt aus der Jagdgenossenschaft gestattet.
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Er war der erste Deutsche, der gegen die Jagd auf seinem Grundstück vor der dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagte - und gewann: Auf den beiden Waldgrundstücken von Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg darf seit dem 26.6.2012 nicht mehr gejagt werden.
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