Baden-Württemberg: Jagdverbot auf 31 Hektar in Wertheim
Auf 28 Grundstücken darf in Wertheim (Baden-Württemberg) nicht mehr gejagt werden. Die Grundstücke mit insgesamt 31 Hektar Fläche befinden sich im Eigentum zweier Personen, die die jagdrechtliche Befriedung beantragt hatten. Das Landratsamt Tauberbischofsheim hat zum 1. April 2020, dem Beginn des Jagdjahres 2020/21, die Jagd untersagt.
Dies berichtet das Main Echo am 16.6.2020 und schreibt: "Nach dem Wildtiermanagementgesetz des Landes Baden-Württemberg ist das Ruhen der Jagd aus "ethischen Gründen" grundsätzlich möglich." Die Flächen, die außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegen und damit automatisch zu einer Jagdgenossenschaft gehören müssen, sind jetzt zu einem so genannten "befriedeten Bezirk" erklärt worden.
Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Es ist nicht mit dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.