Baden-Württemberg: Flächen eines Bio-Landwirts jagdfrei

In Baden-Württemberg wurde das Grundstück eines Bio-Landwirts im Landkreis Konstanz vorläufig befriedet. Die Behörde hat für die Flächen am 6.3.2013 einen vorläufigen Bescheid erteilt, also noch vor Inkrafttreten der Jagdgesetzänderung am 6.12.2013 in Kraft.
Der Bio-Landwirt möchte auf seinen Flächen die ihm anvertraute Natur pflegen und das Leben von Pflanzen und Wildtieren schützen.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

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Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

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