11.12.13: Erneute Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Zwangsbejagung in Deutschland

Die Zwangsbejagung von Grundstücken einer vegan lebenden Familie verstößt gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte (EKMR). Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 15.11.2013 in der Sache »Scholvien et al gegen die Bundesrepublik Deutschland«.

Familie Scholvien protestiert bereits seit Jahren gegen die Zwangsbejagung, insbesondere die Errichtung eines Hochsitzes auf ihrem Grundstück.


Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 1999 im Falle französischer Kläger, die gegen die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke geklagt hatten, riefen die Scholviens die deutschen Gerichte an: Die vegan lebenden Tierfreunde konnten es sich nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schossen.

Nachdem alle deutschen Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht die Klage zurückgewiesen hatten, reichte Familie Scholvien bereits im Jahr 2008 Beschwerde beim Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Am 15.11.2013 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Menschenrechte fest und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung.

Familie Scholvien will die Jagd

Familie Scholvien will die Jagd

auf ihrem Grundstück nicht hinnehmen und hat eine »Bank des Friedens zwischen Mensch und Tier« aufgestellt. Der Hochsitz wurde vom neuen Jagdpächter inzwischen demontiert. Für ein Jagd­verbot auf ihrem Grundstück zog die vegan lebende Familie bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.