In den meisten Ländern der Europäischen Union gibt es keine Zwangsmitgliedschaften in Jagdgenossenschaften. Pars pro toto wären hier Belgien, Finnland, Dänemark, Niederlande, Frankreich, Großbritannien und Spanien zu nennen.

In Luxemburg wurde der Jagdzwang für rechtswidrig erklärt: In Luxemburg hat das höchste Verwaltungsgericht die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft mit Urteil vom 13.07.2004 (17488/C und 17537/C) für menschenrechtswidrig erklärt. In seiner Entscheidung lehnte sich das Gericht an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 29. April 1999 an. Danach widerspricht die zwangsweise Eingliederung von Grundstückseigentümern in sogenannte Zwangsgenossenschaften eklatant einer Reihe von Menschenrechten. Dem Luxemburger Urteil vorausgegangen war die Klage einer Grundeigentümerin, der in zweiter Instanz in vollem Umfang stattgegeben wurde. Damit hat die Klägerin erreicht, dass ihr Grund und Boden nicht mehr bejagt wird.
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Luxemburg: Jagdzwang rechtswidrig

Im Mai 2008 erließ Luxemburg ein neues Jagdgesetz, das die Jagdgesetze von 1885 und 1925 ersetzt. Wald- und Grundbesitzer können künftig ihre Flächen ganz aus einem Jagdrevier herausnehmen, wenn sie aus ethischen Gründen Vorbehalte haben.


In den Niederlanden ist die Jagd auf Tiere seit April 2002 nahezu vollständig verboten. Dort dürfen vor allem Wildschweine, Füchse, Marder, fast alle Vogelarten sowie Hirsche und Rehe nicht mehr bejagt werden.

Auch Portugal hält nicht mehr am Jagdzwang fest: Portugal zog nach dem eindeutigen Urteil des höchsten europäischen Gerichts umgehend politische Konsequenzen, indem das neue portugiesische Jagdgesetz dem Landbesitzer das Recht einräumt, seine Flächen jagdfrei zu stellen. Bravo Portugal!
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Portugal: Recht auf jagdfreies Grundeigentum


Beispiele europäischer Länder:

Luxemburg: Jagdzwang rechtswidrig

Luxemburg: Jagdzwang rechtswidrig

In Anlehnung an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 29. April 1999 in Sachen Chassagnou et. al. gegen Frankreich hat eine Grundeigentümerin vor dem zuständigen luxemburgischen Verwaltungsgericht Klage erhoben. Diesem Antrag wurde 2004 in zweiter Instanz als höchstrichterliche Entscheidung in vollem Umfang stattgegeben. Mit Urteil vom 13. Juli 2004 ist die alleinige Entscheidungsfreiheit der Grundeigentümerin über die Verwendung ihrer Grundstücke bestätigt. Damit ist die Zugehörigkeit dieser Grundflächen zum dortigen Jagdsyndikat aufgehoben. Auf diesen Grundstücken darf ab sofort gegen den Willen der Eigentümerin die Jagd nicht mehr ausgeübt werden. - Dieses Urteil bestätigt die Gültigkeit des Spruches des EGMR für Luxemburg. Damit wird es auch für Gerichte der Bundesrepublik Deutschland geboten sein, in bereits anhängigen Verfahren die Wahrung der Menschenrechte herzustellen und die Aufhebung der zwangsweisen Mitgliedschaft von Grundeigentümern in den Jagdgenossenschaften herbeizuführen.

Portugal: Recht auf jagdfreies Grundeigentum

Portugal zog nach dem eindeutigen Urteil des höchsten europäischen Gerichts umgehend Konsequenzen, indem das neue portugiesische Jagdgesetz dem Landbesitzer das Recht einräumt, seine Flächen jagdfrei zu stellen.

Elsaß: Keine Jagd auf unserem Grundstück

Elsaß: Keine Jagd auf unserem Grundstück

Vogelschutzkomitee kennzeichnete sein Grundstück im Elsaß: "Jagd verboten!"