Sachsen: "Keine Jagd auf meinem Grundstück!"

Die Sächsische Zeitung berichtet am 6.12.2016 über Grundstückseigentümer in Sachsen, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen. Demnach wollten drei Familien ihre Waldstücke zur jagdfreien Zone erklären lassen. Der zuständige Jagdpächter wurde wegen eines so genannten Schonzeitvergehens bestraft: Im Dorf würden Gerüchte kursieren, dass er einen Hirsch in der Schonzeit geschossen habe. "Er hat eine Geldstrafe erhalten, weil er in der Tat etwas in der Schonzeit geschossen hat", bestätigt eine Vertreterin des Landkreises gegenüber Sächsischen Zeitung.

Tierfreundin Christina Klausch aus Brößnitz gehe die Geldstrafe nicht weit genug, auch weil der Jäger in ihrem Waldstück aktiv ist. Mit ihren zehn Hektar Wald ist sie automatisch Zwangsmitglied in der Jagdgenossenschaft. "Ich habe versucht, mein Land zu befrieden", wird die Tierfreundin von der Sächsischen Zeitung zitiert, "aber ich habe ein Jagdverbot in meinem eigenen Wald nicht genehmigt bekommen."


Zwei weitere Brößnitzer Familien, die ebenfalls Wälder in die Jagdgenossenschaft eingebracht haben, hätten das Gleiche probiert, so die Zeitung, jedoch bisher ohne Erfolg. Christina Klausch sieht darin einen klaren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2012 gibt den Grundstückseigentümern Recht.
"Die bundesweite Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade setzt sich dafür ein, dass das EGM-Urteil, das mittlerweile im Deutschen Jagdrecht berücksichtigt wurde, noch mehr populär wird", schreibt die Zeitung.

Noch fehle in Sachsen jemand, der als Erster den Kampf gegen die Jäger-Lobby aufnimmt - also jemand, der aus ethischen Gründen ein Jagdverbot auf seinem Grundeigentum beantragt und dies - wenn nötig - auch juristisch durchsetzt. "Aber wer macht den Anfang?", fragt die Sächsische Zeitung.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

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Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

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