Niedersachsen: Waldgrundstücke in Hildesheim offiziell jagdfrei
Andrea Thoni und ihre beiden Schwestern sind Eigentümerinnen von zwei Waldgrundstücken in Harsum (Landkreis Hildesheim in Niedersachsen). Die beiden aneinandergrenzenden Wäldchen in der Gemarkung Adlum sind 9825 qm und 8377 qm groß. Nach einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover sind die Waldgrundstücke seit dem 14.3.2022 offiziell jagdfrei.
"Vor etlichen Jahren sind uns einige Kugeln um die Ohren geflogen"
»Meine beiden Schwestern und ich sind eine Grundstücksgemeinschaft«, erzählt Andrea Thoni. »Wir haben die beiden Waldgrundstücke vor etwa 20 Jahren von unserem Vater bekommen, er ist noch Niesbrauchnehmer. Die beiden Grundstücke liegen direkt hinter unserem Haus, sie grenzen an unseren Garten und unsere Pferdekoppel mit einem Reitplatz, der zu dem Grundstück dazu gehört.« Wenn also in den beiden Wäldchen gejagt wurde, passierte das direkt neben dem Garten, den Pferdekoppeln und dem Reitplatz. »Vor etlichen Jahren sind uns einige Kugeln um die Ohren geflogen. Meine Schwester saß da gerade auf dem Pferd. Durch die Schüsse scheute das Pferd, meine Schwester ist beinahe runtergefallen. Und wir haben nachher auch gesehen, dass am Reitplatz Kugeln in das Holz eingeschlagen waren«, berichtet Andrea Thoni. »Wir haben uns dann an die Gemeinde gewendet und haben - blauäugig wie wir waren -geglaubt, dass die Jagd dort neben dem Reitplatz verboten wird. Aber wir bekamen die Antwort: "Nein, der Jäger darf natürlich schießen in Ihrem Wald, aber nicht in Ihre Richtung!"«
Die Waldgrundstücke
liegen direkt hinter dem Wohnhaus und grenzen an den Garten, die Pferdekoppel und den Reitplatz der Grundstückseigentümerinnen. »Vor etlichen Jahren sind uns einige Kugeln um die Ohren geflogen«, berichtet Andrea Thoni. Diese potenzielle Gefährdung durch Jäger war aber nicht der Grund für den Antrag auf Jagdverbot. »Wir lehnen das Töten von Tieren aus ethischen Gründen ab, darum haben wir auch aufgehört, Fleisch zu essen. Wir engagieren uns im Tierschutz.« · Bilder: Andrea Thoni
Diese potenzielle Gefährdung durch Jäger sei aber nicht der Grund für den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gewesen, zumal es dann einige Jahre ruhiger wurde in den Waldgrundstücken. »Ich bin hier geboren und aufgewachsen und ich mache keinen Hehl daraus, dass ich Tierschützerin bin - und da habe ich bereits den ein oder anderen Jäger deutlich angesprochen. Es geht uns bei dem Jagdverbot in unseren Waldgrundstücken um ethische Gründe!«
Vor einigen Jahren hatte Andrea Thoni in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung einen Artikel über die Möglichkeit gelesen, private Grundstücke aus ethischen Gründen jagdfrei stellen zu lassen. Schließlich informierte sie sich auf der Internetseite der Initiative Zwangsbejagung ade und nahm Kontakt mit Thomas Huber auf, der zusammen mit seiner Frau der zusammen mit seiner Frau im nördlichen Niedersachsen den Ulmenhof, einen Gnadenhof, betreibt. Die Grundstücke des Ulmenhofs im ostfriesischen Uttrum sind nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts offiziell jagdfrei. »Herr Huber hat mir viele wichtige Informationen gegeben. Er empfahl mir Rechtsanwalt Peer Fiesel, der viele Grundstückseigentümer bei ihrem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung unterstützt.« Rechtsanwalt Fiesel führt bundesweit über 100 Befriedungsverfahren, davon etwa 42 gerichtlich. Drei Verfahren wurden bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geführt.
22.6.2018: Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen
Am 22.6.2018 stellten Andrea Thoni und ihre beiden Schwestern den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen für die beiden Waldgrundstücke bei der zuständigen unteren Jagdbehörde des Landkreises Hildesheim. Ich habe das - zunächst ohne Anwalt - ganz einfach verfasst, dass wir für diesen beiden Flurstücke die jagdrechtliche Befriedung beantragen. Als Begründung schrieben wir: Wir lehnen das Töten von Tieren aus ethischen Gründen ab, Tiere sind für uns gleichberechtigte Wesen. Wir engagieren uns im Tierschutz. Wir sind Vegetarier.
Jagdbehörde reagiert über Monate nicht auf den Befriedungsantrag
Dann hätten die Grundstückseigentümerinnen erstmal gar nichts gehört. »Wir haben nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten. Aber wir dachten, das wird ja jetzt bearbeitet und wir wollten die Sachbearbeiter ja nicht drängeln.« Im Herbst fingen Andrea Thoni und ihre Schwester ihre Schwester Nicole Köhler abwechselnd an, mehrfach bei der Jagdbehörde anzurufen. »Herr G. war unser Sachbearbeiter. Mal hieß es: Herr G. ist nicht im Haus. Herr G. im Urlaub. Am 22. November hat Herr G. zurückgerufen: Er hatte noch keine Zeit, den Antrag zu bearbeiten, er würde sich wieder melden. Dann haben wir wieder angerufen. Im Februar 2019 war er wieder im Urlaub. Dann war er wieder zurück und eine Kollegin wollte ihm Bescheid sagen. Im März 2019 haben wir Herrn G. erreicht. Er wolle sich das bis Ende März einmal anschauen, aber beim Überfliegen sei ihm aufgefallen, dass wir viel zu wenig Begründung hätten.«
Ende März ganze 10 Monate nach Antragstellung - habe sich der Sachbearbeiter dann tatsächlich gemeldet: »Er hat gesagt, er möchte von uns - von jeder einzelnen - eine genaue Auflistung, was wir denn unter ethischen Gründen verstehen. Wir haben dann Formulare bekommen, die wir jede einzeln ausfüllen sollten. Und im Anschluss daran würden alle Beteiligten - Jäger, Jagdgenossenschaft, Grundstücksnachbarn - zu einer Stellungnahme aufgefordert und deswegen würde sich das alles noch verzögern.«
Die Grundstückseigentümerinnen brauchen einen langen Atem
Die drei Schwestern mussten ein mehrseitiges Formular »Erklärung zum Antrag zur Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen« ausfüllen, denn die reine Behauptung ethischer Gründe genüge nicht. Die Schwestern sollten ihre persönliche Überzeugung und Gewissensentscheidung darlegen und »objektive Umstände glaubhaft machen, die das Vorliegen einer echten Gewissensentscheidung« belegen. »Da haben wir dann aber richtig losgelegt!«, berichtet Andrea Thoni. »Dann hat sich das alles wieder hingezogen: Sie haben alle angrenzenden Nachbarn befragt. Sogar mein Mann sollte sich äußern, er hat gesagt, er sei ganz der Ansicht seiner Frau. Die Bauern, denen das angrenzende Ackerland gehört, haben sich alle für die Jagd ausgesprochen, dass es wichtig sei, dass in unseren beiden Wäldchen gejagt wird. Auch die Gemeinde, der Bürgermeister waren gegen die jagdrechtliche Befriedung. Die einzigen, die gesagt haben, dass sie da überhaupt keine Probleme sehen, wenn da nicht gejagt wird, war die Polizei. Die Tier- und Naturschützerin fügt hinzu: Es sind die einzigen Waldgrundstücke hier, die einzigen! Hier gibt es keinen Wald, hier ist alles Landwirtschaft! Hier in der Börde ist so wertvoller Boden, schwarze Erde, wir haben hier den wertvollsten Boden von ganz Niedersachsen. Die beiden Grundstücke waren seinerzeit ein Projekt unseres Vaters, der Waldliebhaber ist. Er hat vor vierzig Jahren den Wald angepflanzt.«
4.5.2020: Der Landkreis Hildesheim erklärt die Waldgrundstücke für jagdrechtlich befriedet
Am 4.5.2020 - zwei Jahre nach der Antragstellung - erklärte der Landkreis Hildesheim die beiden Waldgrundstücke für jagdrechtlich befriedet. Begründung: Die Interessen der Grundstückseigentümerinnen würden gegen die Belange der Jagdgenossenschaft überwiegen. »In dem Bescheid war zu lesen, dass noch innerhalb eines Monats Einspruch gegen die Befriedung eingelegt werden könnte, deswegen haben wir zunächst abgewartet. Nach einem Monat haben wir uns bei der Jagdbehörde gemeldet und gefragt: "Können wir jetzt davon ausgehen, dass das Grundstück nun endlich befriedet ist?" Der Sachbearbeiter Herr G. sagte, dass wir davon ausgehen könnten, er wisse auch nichts anderes.«
Einen Monat später: Die Jagdgenossenschaft verklagt den Landkreis
Doch die Schwestern hatten sich zu früh gefreut: Kurze Zeit später kam die Klage der Jagdgenossenschaft gegen den Landkreis Hildesheim vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Die Jagdgenossenschaft hatte offenbar genau am letzten Tag, an dem die Frist ablief, Widerspruch eingereicht. »Daraufhin haben ich noch einmal Rechtsanwalt Fiesel angerufen, der uns zuvor beraten hatte. Herr Fiesel sagte, das habe er überhaupt noch nicht erlebt, dass die Jägerschaft dann am Ende gegen die Entscheidung des Landkreises angeht - und gegen den Landkreis klagt.«
14.3.2022: Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover
Es dauerte fast zwei weitere Jahre: Am 14.3.2022 fand die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover statt. »Der Landkreis war da, die klagende Jagdgenossenschaft war da mit ihrem Anwalt - und wir drei Schwestern mit Rechtanwalt Peer Fiesel. Und da sind die Jäger dann sehr schnell auseinander gefallen und dem Anwalt der Jäger ist das Lachen gefroren«, berichtet Andrea Thoni. »Sie haben es noch versucht mit einem Vergleich: ob wir nicht damit einverstanden wären, mit der Befriedung bis zum Ende des Jagdpachtvertrags zu warten - das wäre 2026 gewesen. Wir haben gesagt, dass wir natürlich nicht damit einverstanden sind. Dann haben sie noch ganz viele Gründe vorgebracht: Wir hätten ja schon immer gewusst, dass da gejagt wird, wir hätten ja das Geschenk unseres Vaters, die beiden Waldgrundstücke, nicht annehmen müssen. Denn die Bauernjagd in Adlum sei ein fester Bestandteil der Tradition in Identität im Dorf. - Aber wir haben ganz klar gesagt: Wir möchten die Jagd auf unseren Grundstücken ein für alle Male beenden!«, erklärt die Tierschützerin. »Ich bin mit meinem Sohn durch unseren Wald gegangen und musste ihm erklären, warum da abgerissene Taubenköpfe rumlagen. Und ich möchte das nicht auch noch mit meinen Enkeln erleben - dass da getötete Tiere rumliegen oder Fallen aufgestellt sind!« Die Jagdgenossenschaft habe am Ende die Klage zurückgezogen, damit es für sie nicht noch teurer wird.
Die beiden Waldgrundstücke werden ab sofort jagdfrei!
Seit der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover am 14.3.2022 sind die Waldgrundstücke offiziell jagdfrei. »Wir mussten beim Landkreis für die Befriedung 670 Euro bezahlen, dazu kommen die Anwaltskosten - insgesamt hat uns die Befriedung rund 2.500 Euro gekostet«, berichtet Andrea Toni. »Wir sind hier wohl auch die einzigen in der Gegend Hannover, deren Grundstücke bislang jagdrechtlich befriedet wurden. Und das ist wohl die größte Angst der Jäger: dass das publik wird und noch andere Grundstückseigentümer auf die Idee kommen.«
Weitere jagdfreie Grundstücke in Niedersachsen gibt es im Landkreis Uelzen nordwestlich von Hannover, im Landkreis Lüneburg, im Landkreis Wesermarsch (nördlich von Bremen) sowie in den Landkreisen Aurich und Wittmund in Ostfriesland. Im Landkreis Oldenburg, im Kreis Stade, im Landkreis Harburg und im Landkreis Osterholz laufen mehrere Verfahren zur auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen.