Bayern: Grundstücke nahe der Donau jagdfrei

Insgesamt 2,7 Hektar mit Wiesen, Hecken und Wald in Niederbayern nahe der Donau sind ab sofort jagdfrei.

Von der Terrasse aus hat das Ehepaar dieses Reh

Von der Terrasse aus hat das Ehepaar dieses Reh

auf seinem Grundstück fotografiert. · Bild: privat

Wertvolle Biotope für Wildtiere geschaffen

Die Antragstellerin bewohnt mit ihrem Ehemann ein Haus mit 1,3 Hektar Grundstück. Seit dem Erwerb des Grundstückes vor etwa zehn Jahren haben sie gemeinsam auf den Flächen Feucht- und Trockenbiotope erhalten oder renaturiert, um das Leben von Pflanzen und Wildtieren schützen. Die Wiese ist seit acht Jahren Teil des Bayerischen Naturschutzprogramms mit entsprechenden Auflagen und Förderbetrag. Von Anfang an - schon bevor sie den Antrag auf Vertragsnaturschutz gestellt haben achtete das Ehepaar auf möglichst späte Mahd, um Rehkitze und Bodenbrüter zu schonen. Durch umfangreiche Anpflanzungen und Pflegemaßnahmen (Hecken, Unterholz, etc.) möchten sie Wildtieren einen möglichst artgerechten und naturverbundenen Lebensraum zu bieten.

Wir können die Jagd auf unserem Grundstück nicht mit unserem Gewissen vereinbaren

Nach mehreren Tötungen von Rehen und Hasen unmittelbar vor der Terrasse des Ehepaars stellten sie den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung an die Untere Jagdbehörde des zuständigen Landratsamts, weil sie es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schießen. In ihrem Antrag berief sich die Juristin auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Herrmann (EGMR -GK -, 26.6.2012, Nr. 9300/07), der zufolge die Einbindung in eine Jagdgenossenschaft für einen Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

»Ein Reh wurde vor unseren Augen erschossen«

Ein besonders verstörender Vorfall geschah im August 2015, der letztlich zu der Entscheidung, den Antrag zu stellen, führte. Die Eheleute berichten der Initiative »Zwangsbejagung ade«: »Immer öfter parkte das Fahrzeug eines auswärtigen Jägers auf unserem Grund. Es ist sogar ein junges Reh praktisch vor unseren Augen von diesem "Jagdgast" getötet worden. Völlig befremdlich, dass er dabei seine etwa 5-jährige Tochter dabei hatte und die Tötung in den frühen Abendstunden (ca. 19 Uhr) nur Unweit unseres Hauses (mit Schussrichtung auf unsere Terrasse) durchgeführt hat. Die kleine Tochter des Jägers freute sich offenkundig riesig über die Tötung des Tieres und sagte zu meinem heraneilenden Mann, dass "Jagen total lustig" sei und "so viel Spaß" mache, vor allem wenn sie mit ihrem Vater, der Mutter und Freunden jagen würden. Jagen, Töten von Tieren als kinderbelustigendes Freizeithobby? Ein Urteil über die Erziehungsgrundsätze des jagenden Vaters steht mir nicht zu. Was ich mir aber nie verzeihen könnte, ist, wenn ich nicht sofort als Grundstückseigentümerin die Befriedung meiner Flächen mit schnellstmöglicher Wirkung betreiben würde. Das Ehepaar kann es nicht mit dem Gewissen vereinbaren, dass Jäger die diese Flächen, die sie bewusst als Biotope für wildlebende Tiere geschaffen haben, betreten und dort die Jagd ausüben. Bisher haben wir jedoch tatenlos mit ansehen müssen, wie Jäger auf unserem Grund häufig ihre Fahrzeuge abstellen, bewaffnet unseren Grund betreten und Tiere töten. Der Bestand nimmt ab: Wir sehen immer weniger Rehe und Hasen auf unserem Grund.«

»Endlich jagdfrei«

Im Rahmen des Antragsverfahrens wegen der Jagdfreistellung suchten die Grundstückseigentümer gezielt das Gespräch mit Jagdpächter, Kreisjagdberater und Landratsamt: »Die Jagdverantwortlichen sahen nach Schilderung der Vorfälle, dass vor allem der auswärtige Jäger besonders dreist vorgeht und waren gesprächsbereit und interessiert, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.« Das Ehepaar freut sich darüber, dass ihr Grundstück (Wiesen, Hecken, Wald) und zusätzlich Teile des Nachbargrundstückes nun jagdfrei sind - und zwar mit sofortiger Wirkung.

An die Initiative »Zwangsbejagung ade« schrieben sie: »Wir möchten uns ganz herzlich für Ihre Homepage und Ihr Engagement bedanken. Wir haben viele wertvolle Informationen aus Ihrer Homepage gewonnen, die bei der Antragstellung und bei den Verhandlungen des nun vorliegenden Vergleichs sehr hilfreich waren.«

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
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