Jagdfreie Grundstücke auf Mallorca

Grundstücke mit mindestens zehn Hektar können auf Mallorca zu Tierschutzgebieten werden. Die Ausweisung zur "reserva de caza" oder "refugio de fauna" ist im balearischen Jagdgesetz vorgesehen.

Wer nicht will, dass auf seinem Grundstück gejagt wird, kann die Ausweisung als befriedetes Gebiet "reserva de caza" beantragen. Hier wird nicht gejagt, aber das Grundstück gehört weiterhin zum Jagdrevier und Jäger können ein- und ausgehen.

Tierschutzgebiete "refugio de fauna" sind mehr als jagdfreie Gebiete. Sie müssen nachweislich dem Artenschutz dienen. Ein Tierschutzgebiet wird vom Jagdrevier abgetrennt.

Der balearische Umweltverband GOB fordert Eigentümer von Fincas auf, ihr Grundstück als Tierschutzgebiet ausweisen zu lassen. "Der Wald braucht keine Jäger", so Toni Muñoz vom GOB.

Über 50 Tierschutzgebiete sind auf Mallorca bereits ausgewiesen worden. Jedes Jahr kommen vier bis fünf weitere hinzu.

Quellen:
Mallorca Magazin 34/2014, mallorcamagazin.com
GOB, www.gobmallorca.com