Rheinland-Pfalz: Jagdbefriedung für 3 ha in Dudeldorf

Rheinland-Pfalz: Jagdbefriedung für 3 ha in Dudeldorf

Silke Germann ist Eigentümerin eines 3 Hektar großen Grundstücks mit großer Streuobstwiese und einem Stück Wald im Außenbezirk von Dudeldorf in Rheinland-Pfalz. Die Dipl.-Pädagogin ist aus Liebe zu den Tieren seit 38 Jahren Vegetarierin und kann nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Tiere vor ihren Augen gejagt und abgeschossen werden - und sie dafür auch noch sein eigenes Grundstück gegen ihren Willen und gegen ihre ethische Überzeugung zur Verfügung stellen muss.

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Rheinland-Pfalz: Bio-Weingut endlich jagdfrei!

Rheinland-Pfalz: Bio-Weingut endlich jagdfrei!

Die Weinberge der Bio-Winzerfamilie Gänz aus Hackenheim (Rheinland-Pfalz) sind seit 1.4.2022 endlich jagdfrei! Sarah, Peter und Albert Gänz können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger in den ökologisch bewirtschafteten Weinbergen oder auf den Streuobstwiesen Tiere tot schießen. Bereits im Jahr 2010 hatte die Bio-Winzerfamilie zum ersten Mal einen Antrag gestellt, aus ethischen Gründen von der Zwangsbejagung der eigenen Flächen befreit zu werden. Ab 1.4.2015 wurde ein Großteil der Flächen der Bioweingutes für befriedet erklärt - aber nur befristet auf drei Jahre. Anfang April 2022 kam - 12 Jahre nach dem ersten Antrag auf Jagdverbot auf den eigenen Grundstücken - endlich die erlösende Nachricht: Ein Großteil der Flächen der Bio-Winzerfamilie Gänz ist ab sofort jagdfrei - und zwar ohne Befristung!

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Rheinland-Pfalz: Grundstück bei Dahn jagdfrei

Rheinland-Pfalz: Grundstück bei Dahn jagdfrei

Barbara Schwarz hat es geschafft: Ihr Grundstück in Rheinland-Pfalz zwischen Dahn und Erfweiler ist seit 1.4.2022 jagdfrei! Im Herbst 2020 hatte die Tierfreundin, die aus Liebe zu den Tieren seit langem vegan lebt, den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen für ihre Grundstücke bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz gestellt. Nach eineinhalb Jahren erhielt sie den Bescheid, dass ihrem Antrag stattgegeben wurde.

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Rheinland-Pfalz: Grundstück nach Urteil des VG Koblenz jagdfrei

Rheinland-Pfalz: Grundstück nach Urteil des VG Koblenz jagdfrei

Ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen die Jagd auf seinen eigenen Grundstücken geklagt: Die Grundstücksflächen müssen zum Ablauf des Jagdjahres 2021/22 am 31.März 2022 zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken erklärt werden.

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Rheinland Pfalz: 25 Hektar in Hohenöllen jagdfrei

Rheinland Pfalz: 25 Hektar in Hohenöllen jagdfrei

Das gut 25 Hektar große Grundstück von Margot Scheibe in Hohenöllen-Sulzhof ist seit dem 1. April 2014 offiziell jagdfrei.

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Rheinland Pfalz: 2 Hektar in Kusel jagdfrei!

Rheinland Pfalz: 2 Hektar in Kusel jagdfrei!

Auch von weiteren Grundstückseigentümern aus Rheinland-Pfalz wurden die Flächen von der Behörde jagdrechtlich befriedet: Frank Schlimbach aus Kusel freut sich über 2 Hektar jagdfreies Grundstück in der Pfalz.

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Rheinland Pfalz: Landkreis Pirmasens

Rheinland Pfalz: Landkreis Pirmasens

Familie Scholvien protestiert bereits seit Jahren gegen die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke in Nünschweiler (Landkreis Pirmansens), insbesondere die Errichtung eines Hochsitzes. Dafür zogen sie sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte. Dieser stellte in seiner Entscheidung vom 15.11.2013 in der Sache Scholvien et al gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beschwerdenummer 13166/08) erneut fest, dass die Zwangsbejagung von Grundstücken ethischer Jagdgegner gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte verstößt.

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Rheinland Pfalz: Waldgrundstücke jagdfrei

Rheinland Pfalz: Waldgrundstücke jagdfrei

Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen Zwangsbejagung von zwei Waldgrundstücken Er war der erste Deutsche, der gegen die Jagd auf seinem Grundstück vor der dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagte - und gewann: Auf den beiden Waldgrundstücken von Rechtsanwalt Günter Herrmann in Rheinland-Pfalz darf seit dem 26.6.2012 nicht mehr gejagt werden.

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Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
www.wildtierschutz-deutschland.de

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