Fälle von Grundstückseigentümern
Die Zahl der inzwischen nach § 6a jagdrechtlich befriedeten Grundstücke, die Zahl der Anträge auf jagdrechtliche Befriedung und die Zahl der abgelehnten Anträge ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich: Während in Nordrhein-Westfalen Ende 2016 bereits 56 Grundstücke und in Bayern Anfang 2017 60 Grundstücke offiziell jagdfrei waren, wurde in Sachsen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg, Bremen und im Saarland nach unserem Kenntnisstand noch kein einziger Antrag auf jagdrechtliche Befriedung genehmigt.
Aus einigen Bundesländern gibt es keine, ungenaue bzw. keine aktuellen Zahlen, da jede untere Jagdbehörde in jedem Landkreis unabhängig entscheidet und die zuständigen Landwirtschaftsministerien in den einzelnen Bundesländern meist keinen Überblick haben.
Die politischen Vorgaben sowie die Kosten für die Befriedung sind in den einzelnen Bundesländern, aber auch von Landkreis zu Landkreis, sehr unterschiedlich.
In Bayern wurde ein Grundstück im Landkreis Kehlheim 2014 mit Kosten von nur 150 Euro und ein Grundstück im Landkreis Kitzingen 2014 mit einer Verwaltungsgebühr von 500 Euro jagdrechtlich befriedet. Im Landkreis Rottal-Inn wurde einer Familie ein Kostenbescheid von 1.412,- Euro zugestellt, eine anderen Grundstückseigentümerin musste 1.000 Euro zahlen.
In Niedersachsen wurden Grundstückseigentümern zunächst Kosten von bis zu 2.500 Euro für die jagdrechtliche Befriedung angekündigt, woraus einige Grundstückseigentümer ihren Antrag zurückzogen. Aufgrund von Druck durch Berichterstattung in den Medien hat Niedersachsen Mitte 2016 die Kosten gesenkt. Die Niedersächsische Gebührenordnung sieht jetzt einen Kostenrahmen von 200 bis 700 Euro für die Befriedung vor.
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine klare Gebührenregelung mit einem Kostenrahmen je nach Grundstücksgröße von 200,- bis höchsten 1.000,- Euro.
Übersicht über Anträge auf jagdrechtliche Befriedung und inzwischen jagdfreie Grundstücke in den einzelnen Bundesländern:
Nordrhein-Westfalen: (Stand 30.11.2016)
Eingegangene Anträge auf jagdrechtliche Befriedung: 175 (Fläche in Hektar: 828)
Anträge auf jagdrechtliche Befriedung in Bearbeitung: k.A.
Abgelehnte Anträge auf jagdrechtliche Befriedung: k.A.
Jagdrechtlich befriedete Grundstücke: 56 (Fläche in Hektar: 260)
Link zur Recherche des Bayerischen Rundfunks
Schleswig-Holstein: (Stand März 2017)
Eingegangene Anträge auf jagdrechtliche Befriedung: 20 (Fläche in Hektar: k.A.)
Anträge auf jagdrechtliche Befriedung in Bearbeitung: 11
Abgelehnte Anträge auf jagdrechtliche Befriedung: 1
Jagdrechtlich befriedete Grundstücke: 8 (Fläche in Hektar: 37)
Niedersachsen: (Stand 29.10.2014)
Eingegangene Anträge auf jagdrechtliche Befriedung: 47 (Fläche in Hektar: 277,90)
Anträge auf jagdrechtliche Befriedung in Bearbeitung: 18
Abgelehnte Anträge auf jagdrechtliche Befriedung: 1
Zurückgezogene Anträge auf jagdrechtliche Befriedung: 22 (Grund: oft Ankündigung von Verwaltungsgebühren bis zu 2.500 Euro)
Jagdrechtlich befriedete Grundstücke: 6 + 3* (Fläche in Hektar: 40)
(*der bewilligte Antrag ist eingeschränkt wirksam)
Aufgrund von Druck durch Berichterstattung in den Medien hat Niedersachsen Mitte 2016 die Kosten gesenkt.
1 jagdfreies Grundstück ist der Initiative Zwangsbejagung ade bekannt.
Berlin und Brandenburg: (Stand 29.1.2018)
Eingegangene Anträge auf jagdrechtliche Befriedung: 4 (Fläche in Hektar: 48,56)
Anträge auf jagdrechtliche Befriedung in Bearbeitung: 3
Abgelehnte Anträge auf jagdrechtliche Befriedung: 1
Jagdrechtlich befriedete Grundstücke: 0
Sachsen: (Stand 1.12.2016)
Eingegangene Anträge auf jagdrechtliche Befriedung: 9 (Fläche in Hektar: 285)
Anträge auf jagdrechtliche Befriedung in Bearbeitung: 2
Abgelehnte Anträge auf jagdrechtliche Befriedung: 7
Jagdrechtlich befriedete Grundstücke: 0