Hamburg: Antrag auf jagdrechtliche Befriedung

Es verstößt
Es verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wenn ein Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft ist und damit die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt.

»Keine Jagd auf meinem Grundstück!«, titelt das Hamburger Abendblatt und berichtet von einem Grundbesitzer aus Hamburg-Neuengamme, der einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks aus ethischen Gründen gestellt hat.

»Ich habe das Grundstück vor 21 Jahren gekauft, bin wegen der schönen Natur nach Neuengamme gezogen«, zitiert die Bergedorfer Zeitung den Senior und schreibt, dass der Hundehalter den Antrag auf Befriedung der Fläche »aus ethischen Gründen« gestellt habe. Er sei eben ein großer Tierfreund. Noch sei über den Antrag nicht entschieden worden. (Hamburger Abendblatt, 12.3.2014, Bergedorfer Zeitung, 11.3.2014)