Baden-Württemberg: Grundstücke in Rohrbronn/Rems-Murr-Kreis jagdfrei!

Baden-Württemberg: Grundstücke in Rohrbronn/Rems-Murr-Kreis jagdfrei!

Die Grundstücke von Eva Maria Leitner in Remshalden-Rohrbronn nahe Stuttgart sind seit 1.4.2023 offiziell jagdfrei. Im Februar 2023 erhielt die Tierfreundin den Bescheid des Kreises Rems-Murr, dass ihrem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung zum Ablauf des Jagdjahres zugestimmt wurde - nur 10 Monate nach der Antragstellung!

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Baden-Württemberg: Jagdverbot auf 31 Hektar in Wertheim

Baden-Württemberg: Jagdverbot auf 31 Hektar in Wertheim

Auf 28 Grundstücken darf in Wertheim (Baden-Württemberg) nicht mehr gejagt werden. Die Grundstücke mit insgesamt 31 Hektar Fläche befinden sich im Eigentum zweier Personen, die die jagdrechtliche Befriedung beantragt hatten. Das Landratsamt Tauberbischofsheim hat zum 1. April 2020, dem Beginn des Jagdjahres 2020/21, die Jagd untersagt. Dies berichtet das Main Echo am 16.6.2020 und schreibt: "Nach dem Wildtiermanagementgesetz des Landes Baden-Württemberg ist das Ruhen der Jagd aus "ethischen Gründen" grundsätzlich möglich." Die Flächen, die außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegen und damit automatisch zu einer Jagdgenossenschaft gehören müssen, sind jetzt zu einem so genannten "befriedeten Bezirk" erklärt worden.

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Baden-Württemberg: 7 Grundstücke im Landkreis Sigmaringen jagdfrei

Baden-Württemberg: 7 Grundstücke im Landkreis Sigmaringen jagdfrei

Eine Tierfreundin aus dem Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg hat ein Jagdverbot auf ihren Grundstücken durchgesetzt. Im März 2013 stellte Elisabeth Vogel den Antrag auf Jagdbefreiung aus ethischen Gründen auf ihren sieben Grundstücken in Wald, Ruhestetten und Hippetsweiler (Landkreis Sigmaringen). Die langjährige Vegetarierin kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf ihrem eigenen Grund und Boden Tiere tot schießen. "Jäger schießen aus dem Hinterhalt auf wehrlose Tiere und reißen gesunde Lebewesen mitten aus dem Leben", sagt sie gegenüber der Schwäbischen Zeitung.

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Baden-Württemberg: Eulhof offiziell jagdfrei

Baden-Württemberg: Eulhof offiziell jagdfrei

Der Eulhof - Lebenshof im Mainhardter Wald e.V. - in Baden Württemberg ist endlich offiziell jagdfrei! Die Grundstückseigentümer brauchten einen langen Atem: Ganze 6 Jahre mussten die Betreiber des Lebenshofs, Birgit Poller und Wolfgang Spitzlay, dafür kämpfen, bis die Jagd auf ihrem Grundstück endlich verboten wurde.

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Baden-Württemberg: Bio-Hof mit 11 Hektar im Nordschwarzwald jagdfrei

Baden-Württemberg: Bio-Hof mit 11 Hektar im Nordschwarzwald jagdfrei

Familie Krauß betreibt den Buderhof, einen kleinen landwirtschaftlichen Bioland-Betrieb ohne Nutztierhaltung mit dem Schwerpunkt Getreide- und Kartoffelanbau im Nordschwarzwald. Die Tier- und Naturfreunde können die Jagd auf ihren landwirtschaftlichen Flächen nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. Ihre 11,2 Hektar sind inzwischen offiziell jagdfrei.

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Baden-Württemberg: Flächen eines Bio-Landwirts jagdfrei

Baden-Württemberg: Flächen eines Bio-Landwirts jagdfrei

In Baden-Württemberg wurde das Grundstück eines Bio-Landwirts im Landkreis Konstanz vorläufig befriedet. Die Behörde hat für die Flächen am 6.3.2013 einen vorläufigen Bescheid erteilt, also noch vor Inkrafttreten der Jagdgesetzänderung am 6.12.2013 in Kraft. Der Bio-Landwirt möchte auf seinen Flächen die ihm anvertraute Natur pflegen und das Leben von Pflanzen und Wildtieren schützen.

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Baden-Württemberg: Grundstück in Markdorf jagdfrei

Baden-Württemberg: Grundstück in Markdorf jagdfrei

Das zwei Hektar große Grundstück von Rudolf Moser bei Markdorf im Bodenseekreis ist jetzt jagdrechtlich befriedet. Der Rentner musste erleben, wie Jäger auf seiner Obstwiese, auf der er ein Biotop angelegt hat, eine Treibjagd veranstalteten, So etwas will der Tierfreund nicht wieder erleben müssen.

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Baden-Württemberg: Grundstück in Asch jagdfrei

Baden-Württemberg: Grundstück in Asch jagdfrei

Ein 0,7 Hektar großes Grundstück in Asch im Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) ist jetzt offiziell jagdfrei. Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 hatten die Grundstückseigentümer Eveline Jedynak und Ralf Rieks bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde den Antrag auf "Befreiung vom Zwang der Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus Gewissensgründen" gestellt. "Wir wollen nicht, dass auf unserem Grundstück ein Tier zu Schaden kommt."

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Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof

Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof

Er war der erste Deutsche, der gegen die Jagd auf seinem Grundstück vor der dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagte - und gewann: Auf den beiden Waldgrundstücken von Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg darf seit dem 26.6.2012 nicht mehr gejagt werden.

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Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
www.wildtierschutz-deutschland.de

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