Thüringen: Anträge von Grundstückseigentümern

Thüringen: Grundstücke nach Urteil des Verwaltungsgerichts Gera  endlich jagdfrei!

Thüringen: Grundstücke nach Urteil des Verwaltungsgerichts Gera endlich jagdfrei!

Antje H. hat echte Pionierarbeit geleistet: Sie war eine der ersten, die in Thüringen den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt hat. Nach über vier Jahren führte ihr unermüdlicher Einsatz endlich zum Erfolg. Das Verwaltungsgericht in Gera entschied: Ihre neun Grundstücke werden zum Ende des Jagdjahres am 31.3.2023 offiziell jagdfrei!

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Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
www.wildtierschutz-deutschland.de

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.
> Bei Spenden bis 100 Euro gilt der Zahlungsbeleg Ihrer Bank als Spendenbescheinigung.
> Bei Beträgen über 100 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung für die Vorlage bei Ihrem Finanzamt.