Schleswig-Holstein: Grundstück in Dithmarschen jagdfrei

Auf seinem Grundstück in Dithmarschen

Auf seinem Grundstück in Dithmarschen

/ Schleswig-Holstein hat Dieter Grade ein kleines Naturparadies geschaffen. Mit diesem Biotop möchte er Lebensraum für Tiere sichern.

Der Naturschützer

Der Naturschützer

kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn auf seinem Grundstück Jäger Tiere töten.

Antrag für Grundstück in Dithmarschen

Dieter Grade aus Dithmarschen hat auf seiner 8259 Quadratmeter großen Wiese (ca. 1 Hektar) ein Biotop geschaffen, auf dem auch seltene Pflanzen wie wilde Orchideen wachsen. Der Naturschützer kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, die Jagd auf seinem Grund und Boden zuzulassen. Nach mehrfachen Verzögerungen wurde seinem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung Anfang August 2014 zugestimmt.

»Seit vielen Jahren bin ich im Naturschutz tätig und habe immer wieder erlebt, dass Tiere durch die Jagd gequält wurden . Schon vor vielen Jahren hatte er miterleben müssen, wie ein Jäger eine Falle, in der er ein Hermelin gefangen hatte, vor den Auspuff seines Autos hielt und so das Tier vergaste. Noch heute werde ich immer wieder an diese grausame Art des Tiertötens erinnert, insbesondere, wenn ich wieder einmal eine der vielen Fallen finde , so der Tier- und Naturfreund. Und wenn ich bedenke, dass mein Grundstück für die in meinen Augen sehr oft tierquälerische Jagd genutzt wird, dann hätte ich ein schlechtes Gewissen, wenn ich das nicht zumindest dort unterbinden würde.«

Dieter Grade kritisiert, dass er im Antragsverfahren nicht nur für jedes einzelne seiner Grundstücke Grundbuchauszüge, Karten und Angaben vorlegen musste, sondern auch für die Grundstücke seiner Nachbarn.

Zudem ist die jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks mit einem Zugeständnis an die Jägerschaft verbunden: "In einer so genannten "Nebenbestimmung" wurde mir auferlegt, in Fällen von Jagdschäden, die in dem Jagdbezirk zu verzeichnen sind (nicht auf meinem Grund und Boden!), die Kosten anteilig zu übernehmen. Das ist für mich umso unverständlicher, als die Jäger unerlaubterweise immer wieder schwache Tiere über den Winter füttern, um dann "festzustellen", dass die immer größer werdende Zahl von Wildtieren diese Schäden verursachen. Dieser Nebenbestimmung werde ich nicht zustimmen und dieses gegebenenfalls gerichtlich klären lassen."

Dieter Grade hat den Verlauf seines Antragsverfahrens auf seiner Internetseite www.natur-in-not-dithmarschen.de ausführlich dokumentiert.

Aufruf von Dieter Grade

»Seitdem in vielen Bundesländern immer mehr Anträge auf jagdliche Befriedung (= Verbot der Jagd) gestellt werden, haben die Behörden inzwischen dazugelernt. Nachdem es in der ersten Zeit noch für viele Jagdbehörden "Neuland" war und diese sich nur schwerfällig auf eine neue Rechtslage einstellen konnten (oder wollten), haben sie nun mehrfach lernen müssen, dass sie Personen, die eine Jagd auf ihrem Grundstück nicht dulden wollen, dieses Recht zugestehen müssen.

Ich selber habe eine Moorwiese auf diese Art von der Jagd befreit und ich hoffe, dass in den nächsten Jahren noch viele weitere Anträge auf Jagdbefreiung gestellt werden. Inzwischen ist es nicht mehr schwer, dieses Recht durchzusetzen und ich möchte Sie hiermit motivieren, diesen Schritt zu gehen. Sollten Sie dazu ein paar Tipps benötigen, z.B. wie man die ethischen Motive formulieren sollte, damit der Antrag reibungslos bearbeitet wird, dann wenden Sie sich am besten direkt an mich. Ich bin gerne bereit, Ihnen ein Muster dieser "ethischen Motive" zuzuschicken. Da meine Ausführung keinerlei Probleme bereitete, wären diese Formulierungen sicherlich auch in anderen Fällen von Erfolg gekrönt.

Und ich bitte Sie, diesen Newsletter an weitere Interessenten zu schicken, damit in den nächsten Jahren die Jagdreviere immer größere Lücken bekommen, Lücken, die den Tieren als Rückzugsgebiete dienen können. Kämpfen Sie gegen die tierquälerische Jagd, damit die grausamen Verletzungen, die viele Tiere durch die Hobbyjäger erleiden und die dadurch oft elendig verenden, bald ein Ende haben.«

Natur in Not
Kreis Dithmarschen
Dieter Grade
www.natur-in-not-dithmarschen.de

Der lange Weg vom Antrag bis zur Befriedung

In seinem Newsletter vom 6. Oktober 2014 fasst Dieter Grade den langen Weg vom Antrag auf Befriedung seines Grundstücks bis zum Bescheid durch die untere Jagdbehörde zusammen.
Obwohl er erlebt hat, wie schwer es dem Bürger gemacht wird, sein Menschrecht durchzusetzen, möchte er jedem Grundstückseigentümer, der die Jagd auf seinen Grund und Boden nicht mehr dulden will, Mut machen, ebenfalls diesen Weg zu gehen - und bietet seine Unterstützung an.

Lesen Sie den langen Weg vom Antrag bis zur Befriedung des Grundstücks:


"Bisher war jeder, der ein Grundstück in einem Jagdrevier besitzt (und das ist praktisch bei jedem Grundstück außerhalb bewohnter Gebiete der Fall), automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft, egal ob er Jäger war oder nicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt.

Vorgesehen ist ein Antragsverfahren, an dessen Ende das Verbot für Jäger besteht, auf diesem Grundstück zu jagen. Nun könnte das ganz einfach gehen, aber wer denkt, dass ein solches Verfahren problemlos abgewickelt wird, irrt sich gründlich.

Ich möchte den Verlauf meines Antrags bis zum Bescheid einmal in kurzer Form darstellen:

1. Am 9.8.2012 habe ich den Antrag gestellt, wobei ich als Grundlage einen Text verwendet habe, der im Internet zur Verfügung gestellt wird und rechtlich abgesichert ist ( sein sollte denn die Behörden haben ja auch noch eine "eigene Meinung" zu der Rechtslage).

2. Von der Jagdbehörde wurde ich dann verpflichtet, Angaben über die Beschaffenheit und Nutzung zu machen und einen Flurkartenauszug sowie einen Grundbuchauszug einzureichen.

3. Ich habe der Jagdbehörde die Unterlagen geliefert.

4. Am 21.8.2012 wurde ich aufgefordert nachzuweisen, wie ich es verhindern werde, dass Menschen und Tiere auf meine Wiese gelangen können. Als Mittel dafür wurde ein Zaun vorgeschlagen.

5. Am 27.8.2012 wurde ich aufgefordert, Angaben zur Größe der Grundfläche zu machen. Offensichtlich handelte es sich bei der Mitarbeiterin der Jagdbehörde, Frau P., um eine Person, die erst kürzlich mit der Bearbeitung dieser Anträge beauftragt wurde, denn diese Angaben sind selbstverständlich aus dem Grundbuchauszug zu entnehmen.

6. Ich habe Frau P. mitgeteilt, dass ich die Fläche nicht einzäunen werde. Die Kosten hätten weit über 1000 Euro betragen.

7. Am 30.8.2012 wurden von Frau P. nochmals die Unterlagen eingefordert. Sie wies mich auf meine Mitwirkungspflichten gemäß 84 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (LVwG) hin.

8. Am 6.9.2012 wurde ich per E-Mail zu einer Ortsbesichtigung zusammen mit dem Kreisjägermeister sowie dem Bürgermeister und Jagdpächter eingeladen. Diese sollten zu meinem Antrag jeweils eine Stellungnahme abgeben. Das fand ich schon sehr suspekt Andere Personen haben nach Meinung der Jagdbehörde wohl "ein Wörtchen mitzureden". Ich habe an dem Ortstermin nicht teilgenommen.

9. Am 6.12.2012 (fast 4 Monate nach Antragstellung) erhielt ich einen abschlägigen Bescheid, da ich das Einwechseln von Wild nicht verhindert habe (durch einen Zaun). Es wird darauf hingewiesen, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Dithmarschen keine Bedeutung habe.

10. Ich habe darum gebeten, den Antrag solange ruhen zu lassen, bis die Änderung des Bundesjagdgesetzes in Kraft tritt, die zwar schon verabschiedet war, aber noch keine Gültigkeit hatte.

11. Im Dezember 2013 habe ich dann ein weiteres Schreiben erhalten, in dem eine Gewissensprüfung gefordert wurde ( die bloße Behauptung reicht nicht aus). Erneut sollte ich auch einen aktuellen Grundbuchauszug mitschicken und ich wurde aufgefordert, den Antrag für alle in meinem Besitz befindlichen Grundstücke zu stellen.

12. Ich habe es nun einem Anwalt übergeben, der am 9.1.2014 erneut den Antrag auf jagdliche Befriedung stellte.

13. Am 15.1.2014 erhielt ich vom Kreis Dithmarschen die Mitteilung, dass vor Entscheidung des Antrags noch die Jagdgenossenschaft, der Jagdpächter sowie der Jagdbeirat angehört werden müssen. Das war für mich schon wieder der Hinweis darauf, dass diese Personen / Jäger mitreden wollen und nach Auffassung der Jagdbehörde (z.T. übrigens auch Jäger) auch dürfen.

14. Nun wollte die Jagdbehörde auch noch wissen, welchen Beruf ich ausübe. Ich hielt das für einen unverschämten Eingriff in die Privatsphäre. Erneut wurde dann auch noch nach der Nutzung und Beschaffenheit der Wiese gefragt (dies wurde mindestens schon zweimal beantwortet). Außerdem wurde ich "aus Kostengründen" darum gebeten, die Namen der angrenzenden Grundstückseigentümer zu nennen die nun auch noch gefragt werden sollten, anders ausgedrückt, soll denen mitgeteilt werden, dass ich diesen Antrag gestellt habe Stichwort: Privatsphäre. Dann wurde mir noch mitgeteilt, dass im Falle eines positiven Bescheids die Jagd auf meinem Grundstück vom 1.4.2022 ruhen werde richtig gelesen: 2022!!

15. Am 4.8.2014 (nach 7 Monaten! Nach 75 VwGO sind max. 3 Monate zulässig) erhielt ich nach mehrfachem Nachhaken meines Anwalts den Bescheid. Darin wurde zwar ab 1.4.2015 die Befriedung bescheinigt, aber ich sollte im Falle von Schäden, die das Wild in dem Jagdbezirk verursacht, die dadurch entstehenden Kosten mit übernehmen. Offensichtlich hatten die Jäger einen weiteren Einfluss auf die Formulierung des Bescheids geltend gemacht.

16. Das war auch daran zu erkennen, dass nach Widerspruch meines Anwalts diese Nebenbestimmung "schnell wieder herausgenommen wurde". Vermutlich war der Jagdbehörde klar, dass sie sich damit auf dünnem Eis bewegte, schließlich kann ich auch keine Schäden, die ich durch mein Hobby verursache, von meinen Nachbarn bezahlen lassen.

Insgesamt ist zu erkennen, dass die Behörden mit unlauteren Methoden versuchen, die vermeintlichen Rechte der Jäger durchzusetzen und dabei die Rechte der Bürger missachten.

Auf diesem Wege möchte ich alle Grundstücksbesitzer ermuntern, auch diesen Weg zu gehen. Bei etwaigen Fragen bin ich gerne bereit, unterstützend tätig zu werden."

Natur in Not
Kreis Dithmarschen
Dieter Grade
Papenknüll 12
25712 Brickeln
www.natur-in-not-dithmarschen.de

Weiterer Antrag im Landkreis Dittmarschen

Ein weiterer Antrag im Landkreis Dittmarschen ist in Bearbeitung: Ein Grundstückseigentümer hat am 24.2.2014 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seiner Grün- und Ackerflächen gestellt, weil er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, dass auf seinem Grundstück gejagt und Tiere getötet werden.

"Keine Jagd auf meinem Grundstück!"

Schleswig-Holstein: Grundstück in Steinburg jagdfrei

Schleswig-Holstein: Grundstück in Steinburg jagdfrei

Seit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2014 sind in Schleswig-Holstein die ersten Grundstücke jagdfrei. Zu Beginn des Jahres 2014 hatten bereits über 20 Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt - und es werden immer mehr. Das 6,5 Hektar große Grundstück Jutta Reichardt in Neuendorf-Sachsenbande im Kreis Steinburg nördlich von Hamburg wird seit 1.4.2014 offiziell nicht mehr bejagt.

Schleswig-Holstein: Grundstück in Eutin jagdfrei

Schleswig-Holstein: Grundstück in Eutin jagdfrei

Familie Karcher besitzt ein malerisches Grundstück im schleswig-holsteinischen Eutin: Eine natürliche Wiese mit Streuobst, Erlenbruch und einem Teich. Ab 1.4.2015 sind die 1,6 Hektar offiziell jagdfrei. "Wir haben schon lange versucht, unser Grundstück jagdfrei zu bekommen", erzählt Adolf Karcher, ein pensionierter Richter. Das Grundstück hat vier Eigentümer: Ihn, seine Frau Ute und den Sohn mit Schwiegertochter. Vor über 15 Jahren hatte die Familie eine Wiese mit einem Erlenbruch erworben, um einen Lebensraum für verschiedene Tiere zu schaffen.

Schleswig-Holstein: 2014 über 20 Anträge auf Jagdverbot

Schleswig-Holstein: 2014 über 20 Anträge auf Jagdverbot

In Schleswig-Holstein hatten bereits 2014 über 20 Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt - Tendenz steigend.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
www.wildtierschutz-deutschland.de

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