Schleswig-Holstein: Grundstück in Steinburg jagdfrei

Schleswig-Holstein: Grundstück in Steinburg jagdfrei

Seit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2014 sind in Schleswig-Holstein die ersten Grundstücke jagdfrei. Zu Beginn des Jahres 2014 hatten bereits über 20 Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt - und es werden immer mehr. Das 6,5 Hektar große Grundstück Jutta Reichardt in Neuendorf-Sachsenbande im Kreis Steinburg nördlich von Hamburg wird seit 1.4.2014 offiziell nicht mehr bejagt.

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Schleswig-Holstein: Grundstück in Dithmarschen jagdfrei

Schleswig-Holstein: Grundstück in Dithmarschen jagdfrei

Dieter Grade aus Dithmarschen hat auf seiner 8259 Quadratmeter großen Wiese (ca. 1 Hektar) ein Biotop geschaffen, auf dem auch seltene Pflanzen wie wilde Orchideen wachsen. Der Naturschützer kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, die Jagd auf seinem Grund und Boden zuzulassen. Nach mehrfachen Verzögerungen wurde seinem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung Anfang August 2014 zugestimmt.

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Schleswig-Holstein: Grundstück in Eutin jagdfrei

Schleswig-Holstein: Grundstück in Eutin jagdfrei

Familie Karcher besitzt ein malerisches Grundstück im schleswig-holsteinischen Eutin: Eine natürliche Wiese mit Streuobst, Erlenbruch und einem Teich. Ab 1.4.2015 sind die 1,6 Hektar offiziell jagdfrei. "Wir haben schon lange versucht, unser Grundstück jagdfrei zu bekommen", erzählt Adolf Karcher, ein pensionierter Richter. Das Grundstück hat vier Eigentümer: Ihn, seine Frau Ute und den Sohn mit Schwiegertochter. Vor über 15 Jahren hatte die Familie eine Wiese mit einem Erlenbruch erworben, um einen Lebensraum für verschiedene Tiere zu schaffen.

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Schleswig-Holstein: 2014 über 20 Anträge auf Jagdverbot

Schleswig-Holstein: 2014 über 20 Anträge auf Jagdverbot

In Schleswig-Holstein hatten bereits 2014 über 20 Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt - Tendenz steigend.

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Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
www.wildtierschutz-deutschland.de

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.
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