Nordrhein-Westfalen: Grundstücke im Kreis Steinfurt jagdfrei

Sabine L. ist Eigentümerin von drei Grundstücken mit 2,7 ha im Kreis Steinfurt. Sie stellte den Antrag, ihre Flächen zu "befriedeten Bezirken" zu erklären, da sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehne. Der Kreis Steinfurt wies ihren Antrag ab: Der Kreis Steinfurt wies ihren Antrag ab. Begründung: Die Klägerin habe ihre Gründe nicht ausreichend glaubhaft gemacht.
Das Verwaltungsgericht Münster gab ihr jetzt Recht: Die Tierschützerin darf die betreffenden Flächen zu befriedeten Gebieten erklären und damit die Jagd dort untersagen (Urteil vom 30.10.2015, Az.1 K 1488/14).
Dies berichtet das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben am 6.11.2015.

Sabine L. hält auf ihrem Grundstück seit Jahren Tiere, unter anderem Pferde, Enten und Schafe. "Genau diese Tierhaltung nahm der Kreis zum Anlass, der Klägerin die Glaubhaftigkeit der ethischen Gründe abzusprechen. Die Beamten nahmen an, dass sie die Tiere zum Verzehr halten würde", so das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Vor Gericht führte die Tierschützerin aus, dass ihre Tiere nicht geschlachtet werden. Dem Gericht reichte jedoch bereits die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen, berichtet das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben: "Schon der Europäische Gerichtshof habe in einem früheren Urteil festgelegt, so der Richter weiter, dass das Schlachten von Tieren und die Missbilligung der Jagd nichts miteinander zu tun habe."

Das Rechtsportal Legal Tribune online, 2.11.2015 zitiert die Grundstückseigentümerin mit den Worten: "Der Gedanke, dass auf meinem Grund und Boden Tiere getötet und zuvor auch noch gejagt und damit gequält werden sollen, ist für mich unerträglich."

Mit ihrer Klage gegen den Kreis Steinfurt hatte sich die Grundstückseigentümerin auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2012 berufen.