Bis 2016: 173 Anträge auf jagdrechtliche Befriedung

37 Grundstücke in NRW offiziell jagdfrei

In Nordrhein-Westfalen haben bis Mitte August 2016 insgesamt 173 Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt. 37 Grundstücke sind inzwischen offiziell jagdfrei. Dies geht aus der Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 5.9.2016 auf eine Kleine Anfrage von FDP-Abgeordneten hervor.

20 Anträge auf jagdrechtliche Befriedung wurden demnach abgelehnt. Zwei Antragstellern ist es gelungen, ihren bereits abgelehnten Antrag auf Befriedung gerichtlich durchzusetzen.

Von den 20 abgelehnten Anträgen wurden 14 abgelehnt, weil es sich bei den Antragstellern um juristische Personen (also Tier- und Naturschutzverbände oder Stiftungen) handelte.

Quelle: Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 5.9.2016 auf eine Kleine Anfrage von FDP-Abgeordneten. Drucksache 16/12819
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/12819&quelle=alle

Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 5.9.2016 auf die Kleine Anfrage 5006 vom 2. August 2016 der Abgeordneten Karlheinz Busen und Henning Höne FDP, Drucksache 16/12613

Wie steht es um die flächendeckende Jagd in NRW?

"Mit der Einführung des § 6a im Bundesjagdgesetz hat der Bundestag 2013 ein Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in nationales Recht umgesetzt. Damit wurde dem Richterspruch, welcher besagt, dass eine Jagdbefriedung aus ethischen Gründen ermöglicht werden muss, Rechnung getragen", heißt es in der Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 5.9.2016 auf die Kleine Anfrage von FDP-Abgeordneten.

Weiter wird ausgeführt: "Auf Grundlage dieses Gesetzes hatte zuerst ein Landbesitzer aus Ladbergen seine zehn Hektar Land zu einer jagdfreien Zone erklärt, wie die Westfälischen Nachrichten in ihrer Ausgabe vom 22. April 2014 berichteten. Zwei Jahre später berichteten die Westfälischen Nachrichten in ihrer Ausgabe vom 11. April 2016, dass auch der Kreis Coesfeld nach zwei Jahren Bearbeitungszeit die jagdliche Befriedung eines Grundstücks bewilligt habe. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4030 vom 4. November 2015 geht hervor, dass in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens 151 Anträge (Stand 2015) zur Befreiung von der Jagd aus ethischen Gründen gestellt worden waren, wovon 20 Anträge abgelehnt wurden."

Von November 2015 bis Mitte August 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen weitere 22 Anträge auf jagdrechtliche Befriedung gestellt. Davon wurden bereits 3 Anträge genehmigt.

Bisher haben zwei Antragsteller ihren bereits abgelehnten Antrag auf Befriedung gerichtlich durchgesetzt.

Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 5.12.2015 auf die Kleine Anfrage 4030 vom 4. November 2015 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN, Drucksache 16/10155

Jagdbefreiungen aus ethischen Gründen

Anträge auf jagdrechtliche in Nordrhein-Westfalen (Stand November 2015): 151

Die aktuell genehmigten und im Verfahren befindlichen Flächen entsprechen 0,020 Prozent der Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.

34 Grundstücke wurden bis Ende 2015 bereits jagdrechtlich befriedet, insgesamt 84,13 Hektar

20 Anträge auf jagdrechtliche Befriedung wurden bis Ende 2015 abgelehnt.

Von den 20 abgelehnten Anträgen wurden 14 abgelehnt, weil es sich bei den Antragstellern um juristische Personen (also Tier- und Naturschutzverbände oder Stiftungen) handelte.