Nordrhein-Westfalen: Weitere jagdfreie Grundstücke

Grundstück im Kreis Düren jagdfrei

Der Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen hat jetzt einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung eines privaten Grundstücks genehmigt. Auf dem Grundstück darf nicht mehr gejagt werden.

Dies berichtet die Aachener Zeitung am 14.12.2016 unter der Überschrift: "Treibjagd-Verbot: Wenn Jäger draußen bleiben müssen". Die Grundstückseigentümer, Gerd und Konrad Schöller aus Schmidt haben demnach 20 Monate warten müssen, bis es in verkürzt in einem Schreiben des Kreises Düren hieß: "Hiermit erkläre ich ihr Grundstück zum befriedeten Bezirk".
Es sei der erste Antrag auf jagdrechtliche Befriedung, der vom Kreis Düren genehmigt wurde.

6 Hektar in Essen jagdfrei!

Patrick Eikhof, ein Unternehmer aus Essen, hat es geschafft: Sein 6 Hektar großes Grundstück im Essener Süden ist ab 01.04.2017 offiziell jagdfrei. Seine Motivation für den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung: Der Schutz der Tiere. "Ich habe es im ersten Durchgang und ohne Anwälte geschafft, mein Grundstück jagdrechtlich befrieden zu lassen", freut sich der Unternehmer. "Das Prozedere hat 7 Monate gedauert und 350 Euro gekostet! Hoffentlich folgen mir noch mehr."

VG Münster: 34,5 Hektar ab sofort jagdfrei

Das Verwaltungsgericht Minden hat der Klage eines Landwirts aus stattgegeben, dass seine 34,5 Hektar jagdrechtlich befriedet werden müssen. "Auf einer 34,5 Hektar großen Fläche in Hille müssen Rehe künftig nicht mehr vor Jägern davonlaufen", schreibt das Mindener Tagblatt am 18.5.2016.

Der Landwirt hatte nach § 6a Bundesjagdgesetz die jagdrechtliche Befriedung seiner Flächen beim Kreis Minden-Lübbecke beantragt, weil er die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Der Kreis Minden-Lübbecke lehnte diesen Antrag jedoch ab, weil der Landwirt nicht ausreichend glaubhaft gemacht hätte, dass er die Jagd aus Gewissensgründen ablehne. Der Landwirt klagte gegen diesen Bescheid und erhielt vom Verwaltungsgericht Minden Recht: Die Behörde muss die Grundstücke des Landwirtes mit sofortiger Wirkung für jagdrechtlich befriedet erklären.
(VG Minden, Urteil vom 03.05.2016 - 8 K 1480/15)

NRW: Grundstücke in Viersen seit 1.4.15 jagdfrei!

Dieter Paul freut sich, dass seine Grundstücke in Viersen und Nettetal seit 1.4.2015 dauerhaft befriedet wurden.
"Ich finde es unverantwortlich, dass Jäger auf meinem und anderen Grundstücken töten dürfen", begründet Dieter Paul seinen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung, dem die zuständige Jagdbehörde innerhalb eines Jahres stattgegeben hat.

"Der Entscheidungsprozess der Behörde hat trotz einer aktiven Jägerin als zuständige Beamtin weniger als ein Jahr gedauert", erklärt der Bauleiter. "Was mich ärgert, sind die hohen Kosten für einen Ausstieg aus einer Zwangsmitgliedschaft, der ich nie beitreten wollte. Es ist aber so, dass die Jäger eine wahnsinnige Macht haben, um Ihr unsinniges Treiben weiter ausführen zu können. Egal, Hauptsache die Tiere dürfen jetzt bei mir nicht mehr geschossen werden. Hoffentlich schließen sich noch viele Grundstücksbesitzer dem Ausstieg aus den Jagdgenossenschaften an."

Grundstück in Mönchengladbach jagdfrei!

Obwohl die Jagdgenossenschaft die Stadt verklagen wollte: Eine tierliebende Familie hat erfolgreich durchgesetzt, dass auf ihrem 2585 Quadratmeter großen Grundstück in Zukunft kein Tier mehr von Jägern erschossen wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am 26.6.2012 entschieden, dass Grundstückseigentümer keine Jagd dulden müssen.

»Ich bin selbst Vegetarierin, und wir möchten nicht, dass auf unserem Land Tiere getötet werden«, wird die Grundstückseigentümerin von der
Westdeutschen Zeitung am 18.3.2014 zitiert.

Und die
Rheinische Post zitiert am 14.3.2015 wie folgt: »Wir waren schon immer Jagdgegner: Wenn man von den Expansionsgeschossen hört, die bei Tieren faustgroße Austrittslöcher verursachen, aber dennoch nicht zum sofortigen Tod führen müssen. . . Tiere, die angeschossen flüchten und nicht sofort gefunden werden, erleiden unfassbare Qualen.«

Darum beantragten die Tierschützer aus Gewissensgründen bei der zuständigen unteren Jagdbehörde, die bei der Stadt angesiedelt ist, die jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks. Es begann ein umfangreiches Verfahren, bei dem der Familie auf den Zahn gefühlt wurde, die Jagdgenossenschaft, die beiden Jagdpächter und die angrenzenden Grundeigentümer angehört wurden sowie Stellungnahmen vom Waldbauernverband, Landwirtschaftskammer, Landesbüro der Naturschutzverbände, Landesbetrieb Wald und Holz, Gemeindewaldbesitzerverband und Landesjagdverband eingeholt wurden.

Schließlich hat die Stadt Mönchengladbach die Ackerfläche im März 2015 offiziell jagdrechtlich befriedet.

Doch damit nicht genug: Die Jagdgenossenschaft wollte die Befriedung nicht hinnehmen, zweifelte die ethischen Gründe der Familie an und verklagte die die Stadt! Die Jäger wollten verhindern, dass das Jagdrevier zu einem Flickenteppich wird.

Am 18.3.2015 fand der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf statt. Die Rheinische Post berichtet am 19.3.2015, dass der Richter deutlich gemacht habe, dass das Verwaltungsgericht die Gewissensgründe, die die Familie anführe, nicht überprüfen werde. Die Jagdgenossenschaft könne nur Einwände gegen die Befriedung geltend machen, die die Ausübung der Jagd betreffen. Daraufhin zog die Jagdgenossenschaft ihre Klage zurück. Das Verfahren wurde eingestellt.

Lesen Sie dazu auch den Bericht in BILD vom 19.3.2015:
WEGEN URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFES VON 2012 - Tierschützerin darf Jagd auf ihrem Grundstück verbieten