Niederbayern: Vier Waldgrundstücke jagdfrei

Seit Beginn des Jagdjahres 2014/15 am 1.4.2014 sind die vier Waldgrundstücke von Familie Vilsmaier in Niederbayern offiziell jagdfrei. »Das ging ohne Probleme, die Kosten hierfür waren nur 150 Euro«, berichtet Fred Vilsmaier.

2008 kauften Susanne und Fred Vilsmaier vier Waldgrundstücke in Niederbayern. »Zu diesem Zeitpunkt wussten wir noch nicht, dass wir mit diesem Kauf automatisch Zwangsmitglieder der örtlichen Jagdgenossenschaft wurden. Da wir uns seit vielen Jahrzehnten für den Tierschutz engagieren, waren wir entsetzt.«

Nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.1.2013 stellten die Tierfreunde einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung beim Landratsamt in Kelheim. Am 18.04.2013 wurde das Grundstück im Eilverfahren vom Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg vorläufig jagdrechtlich befriedet. »Seit 1.4.2014 ist unser Wald vom Landratsamt aufgrund der Gesetzesänderung dauerhaft jagdrechtlich befriedet«, so Fred Vilsmaier.

Die Vilsmaiers sind überzeugt: »Tiere haben die gleichen Gefühle wie der Mensch und sie können Freude und Leid genauso zum Ausdruck bringen.« Und: »Die heutige Form der Jagd dient ausschließlich der Freude am Töten. Auf was man schießt, ist völlig egal. Das Wild wird gefüttert, um großen Bestand zu haben, den man anschließend wieder abschießen kann. Mit Hege hat das wirklich nichts mehr zu tun.«

Es sind bereits einige Waldnachbarn auf die Vilsmaiers zugekommen mit der Frage, wie man einen Antrag stellen kann. Viele haben von der Zwangsmitgliedschaft erst durch uns erfahren .

Niederbayern: 0,7% der bejagbaren Fläche befriedet

In Niederbayern wurden seit 2013 insgesamt 49 Anträge auf jagdrechtliche Befriedung privater Grundstücke bei der unteren Jagdbehörde gestellt. Bisher seien rund 52 Hektar befriedet worden - 0,7 Prozent der bejagbaren Flächen. Dies berichtet die Passauer Neue Presse am 21.2.2015.

In 31 Verfahren stehe die Entscheidung noch aus. Nach Informationen der Zeitung laufen in Oberbayern acht Verfahren, davon zwei im Landkreis Berchtesgaden, eines in Traunstein.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
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