Bayern: Landwirt stellt Antrag auf Jagdbefriedung im Landkreis Aschaffenburg

Bayern: Landwirt stellt Antrag auf Jagdbefriedung im Landkreis Aschaffenburg

Ein Landwirt hat Ende 2023 für 42 Flurnummern im Landkreis Aschaffenburg einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Aschaffenburg gestellt. Etwa die Hälfte der insgesamt rund 4 Hektar Fläche wird landwirtschaftlich genutzt, die anderen Grundstücke sind Blühflächen, Streuobstwiesen und Biotope sowie drei Waldgrundstücke. „Ich bin gegen das Töten von Tieren“, so der Landwirt gegenüber der Initiative "Zwangsbejagung ade".

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Bayern: "Erdlingshof" seit 1.4.2023 offiziell jagdfrei!

Bayern: "Erdlingshof" seit 1.4.2023 offiziell jagdfrei!

Alle Grundstücke des "Erdlingshofs" e. V., idyllisch gelegen im Landkreis Regen im Bayerischen Wald, sind mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2023 offiziell jagdfrei! Und das betrifft nicht nur die Hofgrundstücke, die im Besitz der beiden Vorstände Birgit Schulze und Johannes Jung stehen, sondern auch die Weideflächen, die dem eingetragenen Verein - also einer juristischen Person - gehören. Damit ist der Erdlingshof der erste Tierschutzverein in Deutschland, dem die jagdrechtliche Befriedung seiner Flächen gelungen ist!

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Bayern: Urteil des BayVerwG - 6,5 ha im Steigerwald jagdfrei

Bayern: Urteil des BayVerwG - 6,5 ha im Steigerwald jagdfrei

Fünf Grundstücke im Landkreis Haßberge (Bayern) sind seit April 2022 bzw. ab 2023 jagdfrei. Die Eigentümer hatten bereits 2014 den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke aus ethischen Gründen gestellt. Doch erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verhalf den Tierfreunden zu ihrem Recht.

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Niederbayern: Grundstücke in Kehlheim jagdfrei

Niederbayern: Grundstücke in Kehlheim jagdfrei

Ein Grundstückseigentümer aus dem niederbayerischen Landkreis Kehlheim stellte Anfang März 2020 den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seiner rund 6 Hektar Wald- und Feldflächen. "Ich sehe Tiere im Allgemeinen und Wildtiere im Speziellen als meine Schutzbefohlenen an und die Tätigkeit des Jägers als unnötiges Töten!", so Franz S.* zu seinen Beweggründen.

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Bayern: Ehepaar gewinnt Klage vor dem Verwaltungsgericht

Bayern: Ehepaar gewinnt Klage vor dem Verwaltungsgericht

Das Ehepaar Mönch aus Siegsdorf im Landkreis Traunstein in Oberbayern klagt vor dem Verwaltungsgericht München, um zu verhindern, dass weiterhin auf ihren Grundstücken gejagt wird. Das Ehepaar kann die Tatsache, dass Jäger auf ihren 4 Hektar Grundstücken Tiere tot schießen, nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. "Sie erschießen die Tiere praktisch vor unserer Haustür", sagt der 78-jährige Diplom-Ingenieur. Dietbert Mönch vor dem Verwaltungsgericht München, "wir müssen den Tötungsprozess miterleben." Bereits 2014 stellte das Ehepaar bei der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Traunstein einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seiner Grundstücke und berief sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012

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Bayern: Antrag auf Jagdverbot im Kreis Traunstein

Bayern: Antrag auf Jagdverbot im Kreis Traunstein

Familie P. besitzt ein 14,5 Hektar großes Grundstück im FFH-Schutzgebiet Salzach Au im Kreis Traunstein. Es sind etwa 11 Hektar Wald und der Rest Grünland. "Vor unserem Haus liegt eine 2,5 Hektar große Wiese, auf der wir Hecken zum Schutz der Tiere pflanzten", berichtet Ruth P. Diese Wiese sei für die Jäger eine beliebte Abschusszone - und die Familie muss von der Terrasse aus zusehen, wie Jäger vor ihren Augen Tiere tot schießen. Dies können die Tierfreunde nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. Darum stellte das Ehepaar P. einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Kreises Traunstein.

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Bayern: Grundstücke nahe der Donau jagdfrei

Bayern: Grundstücke nahe der Donau jagdfrei

Insgesamt 2,7 Hektar mit Wiesen, Hecken und Wald in Niederbayern nahe der Donau sind ab sofort jagdfrei. Seit dem Erwerb des Grundstückes vor etwa zehn Jahren hat das Ehepaar gemeinsam auf den Flächen Feucht- und Trockenbiotope erhalten oder renaturiert, um das Leben von Pflanzen und Wildtieren schützen.

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Bayern: 27 Hektar im Landkreis Rottal-Inn jagdfrei

Bayern: 27 Hektar im Landkreis Rottal-Inn jagdfrei

Der Kreis Rottal-Inn hat 27 Hektar Grundstück des Ehepaars Erbertseder aus Bayersbach offiziell jagdrechtlich befriedet. Josef und Marianne Erbertseder haben auf ihrem landwirtschaftlichen Grund auf rund vier Hektar unberührte Schutzzonen für Wildtiere geschaffen. Auf den Wiesen und Bracheflächen finden Feldhasen, Rehe, Füchse sowie viele Vögel einen ungestörten Lebensraum.

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Bayern: 1,3 Hektar im Kreis Lindau jagdfrei

Bayern: 1,3 Hektar im Kreis Lindau jagdfrei

Ein Grundstück im bayerischen Allgäu (im Landkreis Lindau) wird zum Ende des Jagdpachtvertrags am 1.4.2018 offiziell von der Jagd freigestellt. "Wir freuen uns für die bei uns lebenden Tiere, die immer gerne hier sind", so Petra und Jürgen Kraft. "Es handelt sich zwar nur um ein kleines Wald/Busch/Wiesengrundstück mit knapp 1,3 Hektar, aber ein Anfang in unserer Region ist gemacht."

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Bayern: Grundstücke eines Landwirts jagdfrei

Bayern: Grundstücke eines Landwirts jagdfrei

Nach dem entscheidenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.1.2013 schloss sich das Verwaltungsgericht Regensburg der neuen Rechtssprechung an und stellte am 18.4.2013 ganze 47 Grundstücke eines Landwirts im Eilverfahren vorläufig jagdfrei. (VG Regensburg, Beschluss v. 18.4.2013, Az.: RN 4 E 13.310) Mit Bescheid vom 19.8.2014 hat das Landratsamt Passau die Grundstücke endgültig jagdfrei gestellt.

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Bayern: Wiesengrundstück in Landshut jagdfrei

Bayern: Wiesengrundstück in Landshut jagdfrei

Irmgard Bauderer freut sich, dass ihr ca. 10.000 Quadratmeter großes Wiesengrundstück im Landkreis Landshut nun offiziell jagdfrei ist, nachdem es vorher durch richterlichen Beschluss schon vorübergehend befriedet war

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Niederbayern: Vier Waldgrundstücke jagdfrei

Niederbayern: Vier Waldgrundstücke jagdfrei

Seit Beginn des Jagdjahres 2014/15 am 1.4.2014 sind die vier Waldgrundstücke von Familie Vilsmaier in Niederbayern offiziell jagdfrei. "Das ging ohne Probleme, die Kosten hierfür waren nur 150 Euro", berichtet Fred Vilsmaier.

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Bayern: Grundstück im Rottal jagdfrei

Bayern: Grundstück im Rottal jagdfrei

Ein Grundstück mit Obstwiesen, Hecken und Weiher im Rottal in Niederbayern ist ab 1.4.2016 jagdfrei. "Unsere Obstwiesen, Hecken und der Weiher bieten Unterschlupf für Bodenbrüter, Igel, Fasane, Frösche, Libellen, Fledermäuse, Tauben, Goldammer, Bachstelze, Kiebitz und Enten", berichtet Silke Schüder. Silke Schüder und Stefan Hargasser können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Tiere, die auf ihren Wiesen und an ihrem Weiher Unterschlupf finden, durch Jäger getötet werden.

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Bayern: Weitere Grundstücke in Rottal-Inn jagdfrei

Bayern: Weitere Grundstücke in Rottal-Inn jagdfrei

Das etwa 5 Hektar große Grundstück von Raphaela Maier in Dobl bei Neukirchen (Niederbayern, Landkreis Rottal-Inn) ist seit 1.4.2016 offiziell jagdfrei. Auch Das Grundstück von Tierarzt Peter Zimmer - rund viereinhalb Hektar Wald und Wiesen bei Tann im niederbayerischen Landkreis Rottal Inn - ist inzwischen offiziell jagdfrei. "Wir leben vegan, und das würde gegen unsere Ansichten gehen. Das Hauptargument ist, dass jedes Tier ein Recht hat, da zu sein. Und wenn dann gejagt wird, haben die Tiere Angst, werden verscheucht", so der Tierarzt. Rund 20 Anträge auf jagdrechtliche Befriedung sind im Landkreis Rottal-Inn bisher gestellt worden.

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Bayern: Grundstück Ostheimer Ölberg jagdfrei!

Bayern: Grundstück Ostheimer Ölberg jagdfrei!

Günter Scheuring kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn auf seinem Grundstück am Ostheimer Ölberg in den Hassbergen / Nordbayern gejagt wird. Seit September 2013 ruht die Jagd auf der Streuobstwiese.

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Bayern: Grundstücke Landkreis Kitzingen jagdfrei

Bayern: Grundstücke Landkreis Kitzingen jagdfrei

Nach dem entscheidenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.1.2013 schloss sich das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg der neuen Rechtssprechung an: Am 5.03.2013 wurde in einem Eilverfahren entschieden, dass auf den Grundstücken von Stefan Körber in Dettelbach und Mainsondheim vorläufig nicht auf Wildtiere geschossen werden darf, bis die Neureglung des Bundesjagdgesetzes in Kraft tritt. (VG Würzburg, Beschluss v. 05.03.2013 - W 5 E 13.138)

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Bayern: Grundstücke in Frankenbrunn jagdfrei!

Bayern: Grundstücke in Frankenbrunn jagdfrei!

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 30.01.2013, der unanfechtbar ist, in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück eines ethischen Jagdgegners ab dem 1. April 2013 vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Mit diesem Beschluss, den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausführlich begründete, hat der erkennende Senat Rechtsgeschichte geschrieben. Zum ersten Mal seit Bestehen des Bundesjagdgesetzes gelingt es einem ethischen Jagdgegner, sein der generellen Jagdpflicht unterliegendes Grundstück gegen den Willen der Behörden jagdfrei zu stellen.

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Bayern: Grundstücke in Güntersleben jagdfrei!

Bayern: Grundstücke in Güntersleben jagdfrei!

Ursula Becker aus Unterfranken hatte schon am 6.3.2007 für ihr Grundstück in Güntersleben den Antrag auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft gestellt. Sie hatte das Grundstück gekauft, um ein Biotop zu schaffen, ein Rückzugsgebiet für Tiere. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 30.1.2013, entschieden, dass auf dem Grundstück vvon Ursula Becker im unterfränkischen Güntersleben vorläufig nicht mehr gejagt werden darf.

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Bayern: Verfassungsbeschwerde Eigenjagdbesitzer

Bayern: Verfassungsbeschwerde Eigenjagdbesitzer

Die Besitzer eines Eigenjagdreviers wollen die Jagd auf ihrem Grund und Boden ruhen lassen. Sie halten es mit ihrem Gewissen für nicht vereinbar, Tiere zu töten oder die Tötung durch Jäger in Auftrag zu geben. Nachdem der Antrag auf Ruhen der Jagd im Jahr 2006 von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde, klagten die Grundstücksbesitzer durch alle Instanzen. Im August 2010 legten sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Der Jagdzwang auf dem eigenen Grundstücksflächen entgegen dem Gewissen des Eigentümers sei ein Verstoß gegen unveräußerliche Grundrechte: Denn das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 die Gewissens- und Glaubensfreiheit.

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Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
www.wildtierschutz-deutschland.de

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